Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 95 Seiten

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AS 2030/35

5.4.2 Materielle und finanzielle Steuerung

Die materielle und finanzielle Steuerung der Umsetzung entspricht dem bisherigen, bei allen Eisenbahn-Grossprojekten bewährten Vorgehen. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in der KPFV. Konkret legt das BAV zuerst die Strategie zur Umsetzung fest. Das UVEK vereinbart anschliessend mit den betroffenen Infrastrukturbetreiber zeitlich gestaffelt die Projektierung und Realisierung der beschlossenen Ausbau-Projekte bzw. -Massnahmen und beauftragt diese oder Erstellergesellschaften mit der Umsetzung der Ausbauten. Dazu schliesst es Umsetzungsvereinbarungen ab. Diese enthalten die Ziele und funktionalen Anforderungen in Form von detaillierten Bezugsbasen für Leistung (inkl. Qualität und Funktionalität), Kosten und Termine.

Die anschliessende Steuerung und Überwachung erfolgen in ebendiesen Bereichen. Mittels Phasenfreigaben und einem definierten Änderungsmanagement werden sämtliche Projekte zeitnah und bedarfsgerecht gesteuert. Bei sich abzeichnenden Abweichungen können Korrektur- und Sofortmassnahmen eingeleitet werden. Neben den formalisierten Abläufen wird bei allen Vorhaben bzw. Ausbauschritten ein gleichartiges Sitzungswesen etabliert. Die Aufsicht über die beschlossenen Ausbau-Projekte bzw. -Massnahmen und deren Abstimmung untereinander geschehen im Rahmen des Gremium "Programmkoordination", Entscheide zur Projektentwicklung und zu Steuerungsmassnahmen werden im Sitzungsgremium "Programmsteuerung" gefällt. Zudem sichert eine halbjährliche Berichterstattung eine fortlaufende Projektdokumentation.

5.4.3 Verfahren der Beitragsgewährung

Die Subventionen werden auf der Basis von Umsetzungsvereinbarungen gewährt. In diesen Vereinbarungen werden die den Infrastrukturbetreiber vom Bund zugesicherten Beiträge für die Ausbaumassnahmen festgelegt.