Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 95 Seiten
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AS 2030/35
Anhänge
Anhang 1 Bericht STEP Ausbauschritt 2025
1. Allgemeines
Am 9. Februar 2014 stimmte das Volk der Vorlage über die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) zu. Darin enthalten waren neben diversen Gesetzesanpassungen die Schaffung eines unbefristeten Bahninfrastrukturfonds (BIF) sowie die Verabschiedung des ersten Ausbauschrittes 2025 (AS 25) aus dem Strategischen Entwicklungsprogramm STEP. Die in FABI beschlossenen gesetzlichen Grundlagen46 traten auf 1. Januar 2016 in Kraft.
Der Planungsfortschritt der zahlreichen im AS 25 enthalten Infrastrukturmassnahmen ist aufgrund der Komplexität und Dringlichkeit sehr unterschiedlich (zum Beispiel: einfacher Ausbau zu einer Kreuzungsstation, neue Doppelspur oder Umbau eines gesamten Knotens wie in Bern oder Genf). Ausgerichtet wird die Projektierung der einzelnen Vorhaben auf eine koordinierte Inbetriebnahme von neuen Angeboten, die im Angebotskonzept 2025 definiert sind. Dieses diente als Grundlage für den AS 25 und die Definition der notwendigen Projekte. Die folgenden Kapitel dokumentieren den Arbeitsfortschritt, gegliedert nach den im Bundesbeschluss genannten Korridoren bzw. Arbeitsbereichen.
Die ursprünglich geplante Inbetriebnahme aller neuer Angebote im Zeitraum 2025 kann - wie bereits seit längerem bekannt - in den Knoten Genf, Bern und Basel nicht erreicht werden, da die umfangreichen Bautätigkeiten unter Betrieb und zusammen mit weiteren Ausbauten erfolgen müssen. Die verzögerte Inbetriebnahme der Ausbauten in diesen drei Knoten wird bei der Planung des Ausbauschrittes 2030/35 berücksichtigt.
Mit dem Verpflichtungskredit AS 25 von 6'400 Millionen Franken lassen sich gemäss aktueller Planung alle rund 65 Projekte bei der SBB und den Privatbahnen BLS, MGI, MVR, RBS, RhB, SOB, tpf und zb umsetzen. Zur Überwachung der Arbeiten hat der Bund mit den Bahnen jeweils eine Umsetzungsvereinbarung abgeschlossen. Beeinflusst werden die Kosten insbesondere von Risiken im Bewilligungsverfahren und bei Vergaben der Baumeisterarbeiten. Aus diesem Grund betreiben die Bahnen und das BAV ein intensives Risikomanagement.
2. Stand der Projekte in den Korridoren gemäss Bundesbeschluss AS 25
a. Lausanne–Genf
Zwischen Lausanne und Genf soll eine Neustrukturierung des Fernverkehrsangebots eine grössere Kapazität ermöglichen. Erweiterungen im Regionalverkehr ergänzen dieses Angebot. Dabei ergibt sich zwischen Genf und Nyon ein 15‘-Takt.
Dieser Angebotsausbau bedingt in Denges ein Wartegleis für den Güterverkehr zur konfliktfreien Einfahrt nach Lausanne-Triage und zwischen Coppet und Founex ein Überholgleis für den Güterverkehr. Die Projektierungen in Denges liegen auf Kurs und zwischen Coppet und Founex laufen die Bauarbeiten.
b. Knoten Genf
Neben dem stark erweiterten Angebot zwischen Lausanne und Genf erfordert die Einführung der zusätzlichen Regionalexpress-Linie Nyon–Genf Flughafen zusätzliche Perrongleise im Knoten Genf.
Zur Leistungssteigerung des Bahnhofs Genf Cornavin sind zwei zusätzliche Perrongleise notwendig. Auf Wunsch des Kantons Genf wurde anstelle einer oberirdischen Erweiterung mit grossem Einfluss auf das benachbarte Quartier Les Grottes eine Alternative mit Tiefbahnhof gewählt. Die Stadt und der Kanton Genf beteiligen sich an den Investitionskosten. Abstellanlagen, Anlagen für die Unterhaltsequipen und eine neues Stellwerk ergänzen die Ausbauten im Raum Genf. Durch die Komplexität und die Wahl des Tiefbahnhofs verzögert sich die Inbetriebnahme auf den Zeithorizont 2031. Die umfangreichen Arbeiten am Vorprojektdossier sind im Gang. Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich frühestens 2024.
c. Lausanne–Bern
Damit der Angebotsausbau am Genfersee und die Anschlüsse ins Wallis möglich sind, soll die Reisezeit zwischen Bern und Lausanne auf 61 Minuten verkürzt werden. Für den halbstündlichen IC mit Halt in Freiburg wird deshalb neues, doppelstöckiges Rollmaterial mit Wankkompensation eingesetzt.
Dies bedingt diverse Ausbauten:
- Auf der Strecke Lausanne–Bern werden der Ober- und zum Teil der Unterbau, gekoppelt mit teilweise neuen Signalstandorten
und neuer Fahrleitung, ausgebaut.
- Durch die neue Fahrlage der IC sowie die Angebotsverdichtung des Regionalexpress müssen Güterzüge zwischen Lausanne und
Bern überholt werden können. Dazu werden in Romont zwei Überholgleise – davon eines durch ZEB finanziert – und zusätzli-
che Spurwechsel in Freiburg Ost gebaut.
- Durch die geänderte Fahrlage des Regionalexpress Bulle–Bern auf dem SBB-Abschnitt sind Anpassungen an der TPF-
Infrastruktur zwischen Romont und Bulle notwendig.
46 Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur vom 21. Juni 2013; AS 2015 665-668 Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur vom 17. Juni 2013, BBl 2015 1807