Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/76: Bundesbeschlüsse über die Genehmigung der Abkommen mit Singapur und Hongkong über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ab 2018/2019 · 10 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens betreffend die Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten mit Singapur und Hongkong ab 2018/2019

1. Ausgangslage

Die zur Einführung des AIA erforderlichen Rechtsgrundlagen sind in der Schweiz am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Damit werden die Staaten und Territorien, mit denen der AIA eingeführt werden soll, jedoch nicht bestimmt. Zur Umsetzung des AIA mit den einzelnen Partnerstaaten und Territorien bedarf es der bilateralen Aktivierung nach Massgabe der multilateralen Vereinbarung des zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch der OECD (MCAA oder AIA-Vereinbarung) oder eines spezifischen bilateralen Staatsvertrages.

Seit dem 1. Januar 2017 setzt die Schweiz den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) mit 38 Staaten und Territorien um. Ein erster Austausch der zu meldenden Kontoinformationen erfolgt in diesem Jahr. Gestützt auf die Bundesbeschlüsse, die das Parlament im Dezember 2017 angenommen hat, wird der AIA seit dem 1. Januar 2018 mit weiteren Staaten und Territorien umgesetzt, mit denen erstmals im Jahr 2019 Kontoinformationen ausgetauscht werden. Mit der Vorlage, die Gegenstand dieses Vernehmlassungsverfahrens war, soll das Schweizer Netzwerk von AIA-Partnerstaaten zudem auf die asiatischen Konkurrenzfinanzplätze Singapur und Hongkong ausgeweitet werden, mit denen die unterzeichneten bilateralen AIA-Abkommen seit dem 1. Januar 2018 vorläufig angewendet werden.

Die AIA-Abkommen mit Singapur und Hongkong wurden zur gleichen Zeit in Kraft treten wie der AIA mit den neuen Partnerstaaten nach der AIA-Vereinbarung, also 2018/2019. Da die parlamentarischen Genehmigungsverfahren derzeit noch nicht vollständig durchgeführt sind, gelangen die AIA-Abkommen mit Singapur und Hongkong seit dem 1. Januar 2018 gemäss Artikel 7b des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) vorläufig zur Anwendung. Dem Parlament müssen die entsprechenden Genehmigungsbeschlüsse innert sechs Monaten nach dem Beginn der vorläufigen Anwendung unterbreitet werden, mit der Option den AIA mit Singapur und Hongkong künftig auch auf der Grundlage der multilateralen Übereinkommen umzusetzen.

2. Vernehmlassungsverfahren und Auswertungskonzept

2.1. Vernehmlassungsverfahren

Das Vernehmlassungsverfahren zu den Abkommen mit Singapur und Hongkong wurde am 13. Oktober 2017 eröffnet und dauerte bis am 27. Januar 2018. Zur Teilnahme an der Vernehmlassung wurden die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK), dreizehn politische Parteien, drei gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, acht gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 35 Vertreterinnen und Vertreter interessierter Kreise eingeladen.

Von den eingeladenen haben sich 23 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH), vier politische Parteien (Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz [CVP], FDP.Die Liberalen [FDP], Sozialdemokratische Partei der Schweiz [SP], Schweizerische Volkspartei [SVP]), vier gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (Schweizerischer Gewerkschaftsbund [SGB], Schweizerischer Gewerbeverband [SGV], Schweizerische Bankiervereinigung [SBVg], Verband der Schweizer Unternehmen [economiesuisse]) sowie fünf Vertreterinnen und Vertreter interessierter Kreise (Centre Patonal [CP], Verband der Industrie- und Dienstleistungskonzerne in der Schweiz [SwissHoldings], Verband Schweizer Kantonalbanken [VSKB], Verband Schweizerischer Assetmanagement- und Vermögensverwaltungsbanken [VAV], Verband Schweizerischer Vermögensverwalter [VSV]) vernehmen lassen. Keine weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben zur Vorlage Stellung bezogen.

economiesuisse beruft sich in seiner Stellungnahme auf die in der Eingabe der SBVg vorgebrachten Forderungen und Anliegen, denen vollumfänglich Rechnung zu tragen sei. VSKB hat seine Anliegen bei der SBVg eingebracht und unterstützt deshalb deren Stellungnahme. VAV