Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/76: Bundesbeschlüsse über die Genehmigung der Abkommen mit Singapur und Hongkong über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ab 2018/2019 · 10 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens betreffend die Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten mit Singapur und Hongkong ab 2018/2019
trotz des noch nicht abgeschlossenen parlamentarischen Genehmigungsverfahrens und der noch nicht verstrichenen Referendumsfrist unproblematisch.
SP weist darauf hin, dass der Aufbau eines weiten Netzwerks von AIA-Partnerstaaten Voraussetzung für die zeitgerechte Erfüllung der gegenüber dem Global Forum eingegangenen Verpflichtungen durch die Schweiz sei. Aus diesem Grund werde die vorläufige Anwendung der beiden Abkommen bereits ab dem 1. Januar 2018 befürwortet.
SVP kritisiert, dass der AIA mit Singapur und Hongkong bereits ab dem 1. Januar 2018 mittels spezifischen bilateralen Staatsverträgen eingeführt worden sei. Eine rasche Einbindung möglichst vieler Staaten sei zwar im Sinne eines Level Playing Field, doch fehle es an der zeitlichen Dringlichkeit, welche eine vorzeitige Anwendung der bilateralen Abkommen anstelle der multilateralen Übereinkommen rechtfertige.
VSV teilt die Rechtsauffassung nicht, wonach die Abkommen gestützt auf Art. 7b RVOG ab dem Jahr 2018 – unter Vorbehalt der späteren Genehmigung der Bundesbeschlüsse durch die beiden Kammern des Parlaments – vorläufig in Kraft gesetzt werden können. Die zuständigen Kommissionen der Räte hätten diesem Vorgehen zwar zugestimmt, doch seien bezüglich des Abschlusses der AIA-Vereinbarungen die Voraussetzungen für eine Voranwendung der Abkommen nicht erfüllt. Das Geschäft habe weder die vom Gesetz geforderte besondere Dringlichkeit, noch sei es für die Wahrung wichtiger Interessen der Schweiz von besonderer Erheblichkeit. Nach Meinung des VSV sei diese rückwirkende Anwendung der Abkommen nicht verfassungskonform.
4.7. Anwendbarkeit des Prüfmechanismus für die standardkonforme Umsetzung des AIA auf die neuen Partnerstaaten
Für CVP, SBVg, economiesuisse, VSKB, VAV und CP ist bei der Umsetzung des AIA mit Singapur und Hongkong eine zwingende Bedingung, dass ein Prüfmechanismus im Sinne des Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Partnerstaaten ab 2018/ 2019 vorgesehen wird. Dies gilt im Übrigen auch für sämtliche anderen Abkommen, die künftig noch abgeschlossen werden. Sollte ein Partnerstaat gemäss Prüfungsbeschluss den vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen, wird erwartet, dass der Bundesrat entsprechende Massnahmen veranlasst. Notfalls müsse ein Abkommen auch ausgesetzt werden.
VAV weist darauf hin, dass sich der lange gesetzgeberische Prozess in der Schweiz zur Ratifizierung neuer AIA-Abkommen bei der Überprüfung dieser Kriterien gegenüber anderen Finanzplätzen mit zeitlich wesentlich kürzeren Ratifizierungsprozessen als strategisch nachteilig erweisen würde. Dieser Nachteil könne jedoch mit einem Prüfmechanismus im Sinne des oben erwähnten Bundesbeschlusses zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des AIA beseitigt werden. Damit würde eine zeitlich besser gestaffelte Implementierung nach Massgabe objektiv bestimmbarer Kriterien sichergestellt.
SGV fordert, dass in den vom Parlament zu verabschiedenden Bundesbeschlüssen eine sog. Aktivierungsklausel eingebaut werden müsse. Diese solle den Bundesrat dazu verpflichten, kurz vor dem ersten Datenaustausch mit jeder einzelnen Jurisdiktion zu prüfen, ob das entsprechende Abkommen eine Symmetrie mit den relevanten Konkurrenzfinanzplätzen gewährleiste und der Datenschutz hinreichend sichergestellt sei.
4.8. Umsetzung durch die Kantone
FR weist darauf hin, dass nicht überprüfbar sei, ob das Global Forum, die US-Steuerbehörde (IRS), die EU-Kommission und/oder das EFD die Vertraulichkeit und Datensicherheit in den Staaten und Territorien, welche aus der Schweiz Daten erhalten werden, mit den gleich strengen Massstäben geprüft hätten, welche bei der Prüfung der Schweiz angelegt worden seien.