Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
Ausschlusskriterien
Mehrere Organisation218 und Einzelpersonen heben hervor, es gebe im Schweizer Verfahren keine vordefinierten Ausschlusskriterien, deren Nichterfüllung zum definitiven Ausschluss eines Standorts führen. Gemäss der IG ARI und mehreren Einzelpersonen sei das Verfahren daher nicht sicherheitsgerichtet. Zudem sei ein Verfahren ohne im Vorfeld definierte Ausschlusskriterien nicht ergebnisoffen (mehrere Organisationen)219. Ergebnisoffenheit umfasse auch die Option, dass keiner der untersuchten Standorte überhaupt für ein Tiefenlager geeignet sei (zusätzlich SNSR und mehrere Einzelpersonen).
Der Wunsch nach der frühzeitigen Formulierung wissenschaftlich-geologischer Ausschlusskriterien wird auch vom Kanton SH, zahlreichen Gemeinden und Organisationen220 sowie Einzelpersonen geäussert. Ausschlusskriterien sollen für die seitliche Abgrenzung und die Lagertiefe (Grüne Glattfelden-Rafzerfeld, LoTi, Pro Ehrendingen und zwei Einzelpersonen) sowie nebst dem eigentlichen Lagerbereich auch für die «heisse Zelle» und die Zugangsbauwerke formuliert werden (NWA Schweiz und NWA AG). Zwei Einzelpersonen fordern eine grundsätzliche wissenschaftliche Debatte des Modells eines durch tektonische Störungen durchzogenen Standortgebietes. Gemäss Umweltinstitut München ermöglichen Ausschlusskriterien einen schnelleren Standortentscheid und sparen dadurch Zeit und Geld.
Würdigung
In Etappe 2 können nur Standorte zurückgestellt werden, welche sicherheitstechnisch nicht geeignet sind oder belegte eindeutige Nachteile gegenüber den in Etappe 3 weiter zu untersuchenden Standorten aufweisen. Bevor in Etappe 3 ein Standort für die Einreichung eines RBG gewählt wird, müssen die geologischen Kenntnisse auf einen Stand gebracht werden, der einen Vergleich aus sicherheitstechnischer Sicht aufgrund verifizierter standortbezogener Daten ermöglicht. Mit dem RBG haben die Gesuchsteller gemäss Artikel 62 KEV einen Vergleich der zur Auswahl stehenden Optionen hinsichtlich der Sicherheit des geplanten Tiefenlagers durchzuführen und eine Bewertung der für die Auswahl des Standortes ausschlaggebenden Eigenschaften vorzunehmen. Die Gesuchsteller haben nachzuweisen, dass bei Bau, Betrieb und Verschluss eines Tiefenlagers Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen geschützt sind. Ein Vergleich mit ausländischen Lagerprojekten ist nicht vorgeschrieben.
Das ENSI hat die Methodik der Standortwahl in Etappe 3 präzisiert:221 Darin werden die Aspekte u. a. zur Methodik, erdwissenschaftlichen Untersuchungen, Dokumentation, standortspezifische Lagerkonzepte und Platzbedarf berücksichtigt und der Umfang der Sicherheitsnachweise dokumentiert.
Das Vorgehen der Nagra hinsichtlich der geowissenschaftlichen Untersuchungen in Etappe 3 ist in ihrem Bericht NTB 16-02222 sowie in den Explorationskonzepten223 dargelegt und veröffentlicht. Gesuche für Bewilligungen für erdwissenschaftlichen Untersuchungen müssen ein Untersuchungsprogramm enthalten. Von den Behörden wird geprüft, ob die geplanten Untersuchungen geeignet sind für die spätere Beurteilung der Sicherheit eines gTL.
218 IG ARI, Grüne Schweiz; SES, Umweltinstitut München, WWF Schweiz.
219 Grüne Schweiz, SP Schweiz; SES, WWF Schweiz.
220 Henggart, Marthalen, Thalheim an der Thur; Grüne Schweiz, Grüne SH, Grüne ZH, Grüne Weinland, Grüne Glattfelden- Rafzerfeld, SP Schweiz, SP AG, SP SH, SP ZH, SP Beringen, SP Bezirk Baden, SP Bezirk Brugg, SP Stein am Rhein, SPD Singen; ContrAtom, IG BoB, KAIB, Kernfrauen, KLAR! Schweiz, LoTi, NWA Schweiz, NWA AG, Pro Ehrendingen, Pro Natura, SES, WWF Schweiz.
221 «Präzisierungen der sicherheitstechnischen Vorgaben für Etappe 3», ENSI 33/649.
222 NTB 16-02 «The Nagra Research, Development and Demonstration (RD&D) Plan for the Disposal of Radioactive Waste in Switzerland», S. 98-103.
223 NAB 14-83 «Konzepte der Standortuntersuchungen für SGT Etappe 3» und NAB 16-28 «Konzepte der Standortuntersuchungen für SGT Etappe 3 Nördlich Lägern».