Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Ausschlusskriterien: Für die Einengung auf mindestens zwei Standortgebiete pro Lagertyp unter Zurückstellung von eindeutig weniger geeigneten Standortgebieten wurde in Etappe 2 für alle sechs der in Etappe 1 festgelegten geologischen Standortgebiete eine quantitative provisorische Sicherheitsanalyse durchgeführt, und sie wurden qualitativ anhand der 13 Kriterien des Konzeptteils des Sachplanes hinsichtlich Sicherheit und technischer Machbarkeit beurteilt. Alle Standortgebiete haben sich als geeignet erwiesen, so dass keine Standortgebiete aufgrund der Resultate der Dosisberechnungen oder der qualitativen Bewertung zurückgestellt wurden. Ein völliger Ausschluss vom Verfahren ist nicht vorgesehen. In Etappe 2 zurückgestellte Standortgebiete bleiben Reserveoptionen. Auch für Etappe 3 sind keine expliziten Ausschlusskriterien vorgesehen. Die Nagra wird für die verbleibenden Standortgebiete zur Begründung ihrer Auswahl einen Vergleich aus sicherheitstechnischer Sicht anstellen müssen, welcher anhand der vorgegebenen Beurteilungskriterien überprüft wird. Diese Auswahl soll ergebnissoffen sein und nicht durch vordefinierte Ausschlusskriterien übersteuert werden.

3.5.19 Sicherheitstechnische Forderungen zu Untersuchungen und Methodik

Gemäss Kanton AG seien Kriterien zum Ausschluss vorgesehener Lagerbereiche wegen fehlender Eignung (vgl. Art. 14 KEG) frühzeitig durch das ENSI zu definieren. Der Verein Pro Bözberg erwartet, dass solche Kriterien wissenschaftlich messbar sind, neueste technische Entwicklungen berücksichtigen und sich ausserdem an internationalen Standards und anderen europäischen Lösungen orientieren.

Könne der Schutz nicht wie in der ENSI-Richtlinie G03 beschrieben gewährleistet werden, dürfe dies gemäss SP Schweiz, SES und WWF Schweiz nicht einfach zur Anpassung oder Aufweichung bestehender Kriterien führen. Es brauche in Etappe 3 ausreichend Zeit für die Berücksichtigung kritischer Hinweise und für Zusatzabklärungen. Im Zusammenhang mit dem nicht erfolgten Zurückstellen der Standortregion NL in Etappe 2 merkt eine Einzelperson an, es dürften keine Indikatoren mit dem Verweis auf fehlende spezifische Daten ignoriert werden, wenn Zweifel an ihnen aufkommen.

Die Kantone AG, SH und ZH verlangen für Etappe 3 (insbesondere von der Nagra) eine strukturierte und systematische Dokumentation, damit in jeder Planungsphase der aktuelle Stand ersichtlich und die einzelnen Prozessschritte nachvollziehbar seien. Die Wahl von Lagerkonzept und Standort müsse widerspruchsfrei in einem Bericht zum Sicherheitsnachweis dargelegt werden. Die drei Kantone bekräftigen damit die Empfehlung 2 aus der AdK-Stellungnahme zu Etappe 2, dass die Bundesstellen die Dokumentierung des Sachplanprozesses überprüfen und verbessern sollen. Weiter wünscht der Kanton ZH, dass das ENSI in Etappe 3 innerhalb eines Jahres zu Fachberichten der AG SiKa/KES konkret und spezifisch Stellung bezieht.

Von verschiedenen Seiten werden an die kommenden erdwissenschaftlichen Untersuchungen und sicherheitstechnischen Analysen in Etappe 3 hohe Ansprüche gestellt. Die grenznahen Landkreise verlangen, dass für das zweifelsfreie Ausscheiden von potenziellen Standortgebieten der Nachweis standortspezifisch und mit geeigneten Verfahren erfolgen sollte. Gemäss mehreren Gemeinden, Organisationen224 und Einzelpersonen sollen die Untersuchungen seriös und transparent durchgeführt werden. Zudem seien alle Standortgebiete gleichwertig nach aktuellem Stand der Technik zu untersuchen und einer ergebnisoffenen sicherheitstechnischen Beurteilung zu unterziehen. Die Standortfrage dürfe nur aufgrund vertiefter Analysen und aussagekräftiger Daten geklärt werden (FME, mehrere Einzelpersonen). Die Sicherheitsaspekte seien zusammenhängend, integral und unvoreingenommen zu betrachten und die Untersuchungen sollen den Nachweis erbringen, dass der Betrieb eines gTL sicherheitstech-

224 Beringen, Buchberg, Hallau, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Rüdlingen, Stadt Schaffhausen, Thayngen; FDP Neuhausen, GLP SH, SP Neuhausen; KPgT, SSV, VPOD SH.