Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
Erosionsszenarien, Erdbeben, tektonischen Störungen, Tiefenlage, Brand etc. sind Teil der Sicherheitsnachweise. Sollte der Sicherheitsnachweis von den Entsorgungspflichtigen für einen Standort nicht erbracht werden können, wird für diesen Standort keine Rahmenbewilligung erteilt.
Viele Untersuchungen der Nagra (3D-Seismik, Sondierbohrungen, Laboruntersuchungen, etc.) werden abgeschlossen sein, bevor die Rahmenbewilligung beantragt wird. Die Nagra hat dem ENSI per Ende 2019 ein Konzept einzureichen, aus dem hervorgeht, zu welchem Zeitpunkt Referenzberichte zu abgeschlossenen Untersuchungen (Geochemie, Geologie, Geotechnik, etc.) veröffentlicht und beim ENSI zur vorgezogenen Prüfung eingereicht werden. Das RBG hat sich auf diese vorgängig eingereichten Referenzberichte zu stützen. Bezüglich dem Wunsch, das ENSI habe in Etappe 3 jeweils innert Jahresfrist zu Fachberichten der AG SiKa/KES Stellung zu beziehen, wird auf die Aufgaben des ENSI gemäss dem Pflichtenheft des Konzeptteils SGT verwiesen. Demzufolge steht das ENSI den Kantonen bei Fragen zur Sicherheit und technischer Machbarkeit zur Verfügung. Stellungnahmen des ENSI gegenüber fachlichen Beurteilungen Dritter sind hingegen nicht vorgesehen.
Zu Untersuchungen des Permokarbontrogs wird auf Kapitel 3.5.15 verwiesen, zum Thema Behältermaterialien auf Kapitel 3.5.17, bezüglich Dokumentation zum RBG siehe Kapitel 3.3.4.
3.6 Raumplanung und Umwelt
Dieses Kapitel behandelt die möglichen Auswirkungen der OFI auf Raumplanung und Umwelt. Zur Platzierung der OFA und weiterer OFI äussern sich zahlreiche Stellungnehmende, jedoch häufig ohne zwischen dem in Etappe 2 erfolgten Auswahlprozess für die OFA-Standortareale (Festlegung 2.1 und Objektblätter im Ergebnisbericht) und den Grundsätzen für die in Etappe 3 anstehende Optimierung und Ausgestaltung der OFA und Platzierung der weiteren OFI (Festlegung 2.4 im Ergebnisbericht) zu unterscheiden. Die beiden Aspekte werden daher in den Kapiteln 3.6.1 bis 3.6.7 gemeinsam behandelt.
Verschiedene Stellungnahmen sprechen gleichzeitig auch Aspekte der Sicherheit oder Auswirkungen auf das Image oder die Wirtschaft in der Standortregion an. Diese werden in den Kapiteln 3.5 bzw. 3.4.7 gewürdigt.
3.6.1 Grundsätzliche Bemerkungen
Gemäss Henggart, Thalheim an der Thur, den Grünen SH, den Grünen Weinland und zahlreichen Einzelpersonen erfüllten nun drei Standortgebiete die Kriterien für den Bau eines gTL. Somit müssten jetzt auch sozioökonomisch-ökologische Aspekte mitberücksichtigt werden. Dabei sei die Abwägung der einzelnen Elemente vom BFE zu begleiten und den RK zu unterbreiten.
Laut BfE halte sich die Nagra hinsichtlich der Gestaltung der OFA und der Verteilung der OFI nach wie vor viele Varianten offen. Dies sei aus planerischer Sicht zwar verständlich, erschwere aber die Abschätzung der insgesamt zu erwartenden Umweltauswirkungen. In Etappe 3 sollen deshalb Lage, Ausgestaltung und Umweltauswirkungen der OFI möglichst bald standortspezifisch präzisiert werden. Im bisherigen Verfahren sei ausserdem nicht ausreichend deutlich geworden, wann und durch wen in Etappe 3 die endgültige Entscheidung zu Lage und Ausgestaltung der OFA getroffen werde.
Henggart und eine Einzelperson bemängeln, es sei noch keine kantonale Stellungnahme zur raumplanerischen Beurteilung eingeholt worden. Für die Region ZNO wäre dies sehr bedeutend gewesen.
Pro Bözberg erwartet einen konkreten Massnahmenkatalog zur Minimierung und Kompensation von Beeinträchtigungen der Wohnbevölkerung, des Tourismus und der Natur durch Lärm und Licht bei Bohrarbeiten und Zusatzverkehr. Auch ProLinn wünscht sich Konzepte und Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und Umwelt vor Einflüssen durch Bautätigkeiten, aber auch vor Gefahren im Falle eines