Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
Unglücks. B90/Grüne Singen, KLAR! (D) und mehrere Einzelpersonen wollen wissen, wie viel Verkehr auf Schiene und Strasse in den verschiedenen Projektphasen verursacht wird.
Es werden verschiedene Befürchtungen zu negativen Auswirkungen eines gTL auf Raum und Umwelt sowie Kritik an den entsprechenden Studien und Berichten von Einzelpersonen erwähnt: Eine Einzelperson meint, man müsse sich angesichts der Auswirkungen auf die Gesundheit, der Gefahren durch Terrorismus und Naturereignisse – wie Erdbeben – sowie auch der Auswirkungen auf die Immobilienpreise über die Zukunft der Region Sorgen machen. Eine weitere Einzelperson betont, zahlreiche Untersuchungen zeigten, dass Auswirkungen eines gTL auf Mensch und Natur nicht auszuschliessen seien oder sogar erwartet würden. Daraus folge eine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung der Region – es könne nicht sichergestellt werden, dass alle hier Lebenden unversehrt blieben. Eine Einzelperson erwähnt, dass eine Lebensgrundlage nicht mit Geld gekauft werden könne. Bauernschaft, Wirtschaft und Bevölkerung seien auf eine gesunde Umwelt angewiesen. Bau und Betrieb eines gTL würden aber durch zusätzlichen Lärm und Luftverschmutzung zu einer Zerstörung der Umwelt führen. Zwei Einzelpersonen merken an, die Tiefenlagerung führe in den bisher diskutierten Standorten inmitten einer dicht besiedelten Region, in der die Bedeutung für Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft und Tourismus wachse, zu einem Wertverlust der Immobilien und generell zu einer langfristigen und schwerwiegenden Beeinträchtigung der Standortregion. Die Region werde ausserdem durch diese gigantische Industrieanlage und die Belastung mit einem nicht beherrschbaren Gefahrengut bedroht, materiell, aber auch sozial und kulturell einer positiven Entwicklungsperspektive beraubt und nachhaltig entwertet. Auch gebe es für den Fall eines atomaren Unfalls keine Notfallplanung für die deutsche Bevölkerung.
Zwei Einzelpersonen kritisieren, die Sicherheit der OFI sei in Etappe 2 nur generisch betrachtet worden. Damit sei keine umfassende Einschätzung der Auswirkungen der OFI auf Mensch und Umwelt möglich und diese Entkoppelung verhindere einen Gesamtblick auf das Problem der Tiefenlagerung. Es fehlten
u. a. Aussagen über die radiologischen Auswirkungen im Normalbetrieb und bei allfälligen Störfällen sowie eine Beschreibung der möglichen Störfälle und deren Beherrschung. Eine weitere Einzelperson verlangt, die immer wieder versprochene Investitions- und Planungssicherheit für direkt und indirekt betroffene Grundeigentümerschaft endlich verbindlich zu definieren. Ausserdem müssten die ab 2019 verfügbaren Daten des schweizerischen Krebsregisters auf Auswirkungen durch Kernanlagen untersucht werden. Gemäss einer Einzelperson müsse geklärt werden, wie der Bund und die Entsorgungspflichtigen ihre Verantwortung gegenüber den an das Standortgebiet angrenzenden Ländern, Kantonen und Gemeinden wahrnähmen und diese vor Immissionen und wirtschaftlichen Nachteilen schützten. Laut einer Einzelperson bieten die bisherigen Untersuchungen keine umfassende Ermittlung der Umweltauswirkungen auf deutsches Gebiet, da sie sich nur auf das unmittelbare Umfeld der OFA-Areale beschränken würden. Die Auswirkungen eines gTL müssten in einem grösseren Betrachtungsraum geprüft werden; Baden-Württemberg habe z. B. einen Betroffenheitsradius von 30 km definiert. Gemäss zwei Einzelpersonen überschätze die Wissenschaft den Aussagewert ihrer Prognosen. Entsprechende wissenschaftliche Erkenntnisse seien gar nicht möglich. Des Weiteren stünden die beauftragten Wissenschaftler/innen in einem erheblichen Abhängigkeitsverhältnis zur Kernenergiewirtschaft.
Würdigung
Gemäss KEG können die Rahmen-, die Bau- und die Betriebsbewilligung für ein gTL nur erteilt werden, wenn der Nachweis des Schutzes von Mensch und Umwelt erbracht ist.
Nur wenn sicherheitstechnisch gleichwertige Standorte zur Auswahl stehen, können bei der Standortwahl auch sozioökonomisch-ökologische und raumplanerische Aspekte berücksichtigt werden. In jedem Fall berücksichtigt werden Raumplanung und Umwelt bei der Anordnung und Optimierung von Standortarealen und Anlagen der OFI innerhalb der Standortregion. Im Sachplanverfahren hat die Mitwirkung der Standortregion bei der Platzierung der OFI ein grosses Gewicht. Falls nun in Etappe 3 die Standortareale für OFI über verschiedene Standortregionen verglichen, bewertet und für die Standortwahl