Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

beigezogen würden, würde dies die Mitwirkung der Standortregion in Frage stellen und die Berücksichtigung ihrer Interessen schmälern. Deshalb zielen die Arbeiten im Bereich Raumplanung und Umwelt nicht auf den Vergleich zwischen den Standortgebieten ab. Vielmehr sollen sie innerhalb des Standortgebiets eine bestmögliche Berücksichtigung der Ziele von Raumplanung und Umweltschutz ermöglichen.

In Etappe 2 wurden sehr viel Zeit und Ressourcen in die Auswahl der Standortareale für eine OFA investiert – auch unter Berücksichtigung kantonaler Stellungnahmen zu den raumplanerischen Auswirkungen. Die im Ergebnisbericht festgelegten Areale JO-3+, NL-2, NL-6 und ZNO-6b sind damit ein wichtiges Zwischenergebnis im Sachplanverfahren. Die Planungsstudien, die SÖW, die UVP-VU und der zusammenfassende Bericht über die Auswirkungen von gTL auf Mensch und Umwelt228 enthalten zahlreiche Aussagen zu den voraussichtlichen Auswirkungen von Bau und Betrieb eines gTL auf die einzelnen OFA-Areale. Bis zur Einreichung des RBG sollen die genaue Lage und die Ausgestaltung der OFA im Rahmen der weiteren Zusammenarbeit optimiert werden. Konkrete Massnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt werden im Rahmen der Rahmen- und insbesondere der Baubewilligung festgelegt werden (UVP 1. und 2. Stufe).

Die meisten möglichen Auswirkungen eines gTL auf die Umwelt beschränken sich auf die Standorte der OFI, deren unmittelbares Umfeld und ihre Erschliessungswege. Damit kann davon ausgegangen werden, dass – abgesehen von wenigen Ausnahmen – keine relevanten Auswirkungen auf deutsches Gebiet zu erwarten sind.229

3.6.2 Platzierung der Oberflächeninfrastrukturen (OFI) in Etappe 2, Grundsätze und Kriterien für die Platzierung und Optimierung der OFI in Etappe 3

Zeitpunkt und Verfahren

Die GLP Schweiz hält die Planung von OFA-Standortarealen für verfrüht und betrachtet die Standorte deshalb als Vororientierung. Auch Siblingen, die IG ARI und mehrere Einzelpersonen beurteilen die Festlegung der OFA-Areale ohne Kenntnis des Lagerperimeters und ohne Klärung der Grundwassersituation als verfrüht. Mehrere Organisationen230 und Einzelpersonen äussern sich gegen eine Festlegung von Oberflächenstandorten, solange die geologische Eignung des Untergrundes nicht vollständig und sorgfältig abgeklärt sei. Eine Einzelperson verlangt, dass die Platzierung einer OFA so lange wie möglich flexibel bleiben solle, damit neue Erkenntnisse aus geologischen und hydrogeologischen Untersuchungen laufend einliessen könnten. Eine Einzelperson ist der Meinung, die Evaluation der OFA-Areale mache erst dann Sinn, wenn der untertägige Lagerbereich gemäss sicherheitstechnischen Kriterien festgelegt ist. Das gewählte Vorgehen berge die Gefahr, dass die Eignung der Oberflächenstandorte (und nicht allein die geologische Sicherheit) die Standortwahl beeinflusst.

Die grenznahen Landkreise, mehrere Gemeinden und Organisationen231 sowie zahlreiche Einzelpersonen empfinden die festgelegten OFA-Areale eher als Ergebnis eines politischen Prozesses denn als Resultat eines umfassenden raumplanerischen Verfahrens mit einer einheitlichen und wissenschaftlichen Methodik. Die Möglichkeit der Mitbestimmung durch die deutschen Vertretungen sei nur aus einer teilweise unangemessenen Minderheitsposition möglich gewesen. Der RV HB ergänzt, dass er zwar

228 BFE 2017 «Zusammenfassender Bericht über die Auswirkungen geologischer Tiefenlager auf Mensch und Umwelt».

229 Die Ausnahmen sind hier beschrieben: BFE 2017 «Zusammenfassender Bericht über die Auswirkungen geologischer Tiefenlager auf Mensch und Umwelt», S. 190 f.

230 Grüne SH, Grüne ZH, Grüne Weinland, SP SH, SP ZH, SP Beringen, SP Stein am Rhein, SPD Singen; Kernfrauen, KLAR! Schweiz.

231 Gailingen am Hochrhein, Hüfingen, Jestetten, Kreisstadt Waldshut-Tiengen, Küssaberg, Stadt Blumberg, Stadt Braunlingen, Stadt Singen; B90/Grüne Singen; Hochrhein Aktiv, KLAR! (D), RV BO, RV HB, RV SBH.