Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Eine Einzelperson ist zufrieden mit den Grundsätzen zur Platzierung und Gestaltung der OFI, sofern die Anliegen der betroffenen Region berücksichtigt würden. Eine weitere Einzelperson fordert, dass Standortwahl und Ausgestaltung weiterer OFI in enger Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden und der Region vorzunehmen sei. Beanspruchte FFF und Wald seien zwingend zu kompensieren.

Der ZBV wehrt sich gegen einen zu hohen Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen. Er begrüsst Abklärungen zur Verringerung des Platzbedarfs der OFI und deren Optimierung hinsichtlich eines möglichst geringen Verbrauchs von FFF. Er fordert ein geschicktes und mit der Region koordiniertes Erschliessungs- und Deponiekonzept und den Nachweis der Kompensation von FFF. Er spricht sich dafür aus, bei der Platzierung der OFI nicht automatisch den Wald und Industrieflächen zu verschonen und nicht

– wie sonst oft üblich – alles auf Landwirtschaftsflächen zu planen. Auch zwei Einzelpersonen fordern, dass Kulturlandverluste zu vermeiden seien. Die dauernd und temporär beanspruchten Flächen an der Oberfläche müssten jetzt ausgewiesen und die betroffenen Eigentümer/innen frühzeitig einbezogen werden. Eine Einzelperson fordert die Kompensation der beanspruchten Flächen (FFF, Wald) durch entsprechende Rückzonungen – etwa von Bauland. Der BVA erwartet, dass die Festlegungen, wonach die OFI bezüglich Verbrauch an FFF optimiert werden bzw. dass generell möglichst wenig landwirtschaftliche Nutzflächen nötig sein werden, in Etappe 3 auch wirklich umgesetzt werden.

Gemäss Pro Natura müssen OFI so gestaltet werden, dass sie möglichst geringe Flächen beanspruchen. Geschützte Perimeter seien wo möglich zu meiden. Mehrere Organisationen232 und zahlreiche Einzelpersonen erachten den Grundsatz, wonach der Verbrauch von FFF und Wald möglichst gering zu halten sei, als ungenügend: Zusätzlich müssten Kompensationsmassnahmen in gleichem Umfang realisiert werden.

Mehrere Organisationen233 und zahlreiche Einzelpersonen fordern, dass OFA-Standortareale mindestens einen Kilometer Abstand zu Siedlungsgebieten einhalten müssen. Die Transportwege dürften nicht durch Wohngebiete führen. Gemäss SVP TG muss die Erschliessung der Anlagen auf dem kürzesten und sichersten Weg erfolgen.

Gemäss zwei Einzelpersonen darf die Anlage nicht einsehbar sein. Sämtliche für das Vorhaben benötigten Flächen müssten jetzt ausgewiesen und die betroffenen Grundbesitzer/innen in das Verfahren einbezogen werden.

Landschaftsschutz

Mehrere Gemeinden234, Baden Regio und ZurzibietRegio verlangen, dem Aspekt Landschaft im Sachplan vermehrt Rechnung zu tragen. Dazu seien Massnahmen zum Nachweis einer guten landschaftlichen Integration aller notwendigen OFI bzw. zur Minimierung der Einsehbarkeit aufzuzeigen. Dabei seien die kantonalen, regionalen und kommunalen Grundlagen zur Landschaftsentwicklung zu berücksichtigen. Mehrere Gemeinden235 und zahlreiche Einzelpersonen begrüssen den kräftigen Hinweis auf die Bedeutung der landschaftlichen Einbettung der OFA im Hinblick auf die Projektoptimierung in Etappe 3. Auch Andelfingen will eine optimale landschaftliche Einbettung der OFI. Rheinau ergänzt, dass die Lage an der wichtigsten Zufahrtsstrasse zur Siedlung gleich störend sei, wie die Sichtbarkeit aus dem Siedlungsgebiet.

B90/Grüne Waldshut verlangen, dass vor einer Realisierung die Grösse der Anlagen im Gelände gekennzeichnet werden müsse (Baugespann), da deren Dimensionen jede Vorstellungskraft überstiegen.

232 SP AG, SP Bezirk Baden, SP Bezirk Brugg, BoB, KAIB.

233 SP AG, SP Bezirk Baden, SP Bezirk Brugg, BoB, KAIB.

234 Koblenz, Lengnau AG, Leuggern, Würenlingen.

235 Benken ZH, Dachsen, Diessenhofen, Feuerthalen, Henggart, Rheinau, Schlatt TG, Thalheim an der Thur, Truttikon.