Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

anerkenne, dass sich die RK ein grosses Fachwissen angeeignet und sich der Standortsuche und -bewertung mit viel Engagement angenommen habe. Dennoch habe es sich um ein interessengeleitetes Verfahren nach dem Mehrheitsprinzip gehandelt, dessen Ergebnis ausschliesslich grenznahe OFA-Areale seien.

Gemäss den Gemeinden Jestetten und Klettgau seien verschiedene Anforderungen an die OFA-Standorte wie z. B. der Grundwasserschutz nicht vorgegeben gewesen bzw. seien die erforderlichen Untersuchungen auf nachgelagerte Bewilligungsverfahren verschoben worden. Sie sprechen sich deshalb gegen eine Festlegung der OFA-Standortareale als Zwischenergebnis vor der Klärung der Grundwasserfrage und vor der raumplanerischen Beurteilung aus. Jestetten ergänzt, eine OFA müsse aus raumplanerischer Sicht in einem Gewerbe- oder Industriegebiet platziert werden.

Die ÖDP Waldshut protestiert gegen das angewendete Auswahlverfahren für die OFA-Standortareale. Es sei fahrlässig, eine solch schwerwiegende Entscheidung den Gemeinden vor Ort zu überlassen. Dieses Verfahren habe Standorte in Grenznähe ergeben, weil die deutsche Seite in den RK zu wenig Widerstand habe leisten können. Die Suche für OFA-Standorte müsse neu aufgegleist werden, indem zuerst transparente, sicherheitsausgerichtete Kriterien festgelegt und erst dann die Standorte nach diesem Raster festgelegt würden.

Die SL kann die vorgeschlagenen OFA-Areale als Ergebnis eines Such- und Abwägungsprozesses, der zahlreiche Anforderungen und Interessen berücksichtigen musste, akzeptieren.

Grundsätze und Kriterien zur Wahl von Standortarealen für OFI

Gemäss Kanton NE müssen für die optimale Platzierung der OFA-Standortareale auch sozioökonomische und raumplanerische Kriterien auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene berücksichtigt werden. Der SGV verlangt als Entscheidgrundlage ganzheitliche Analysen zu raumplanerischen, verkehrstechnischen und umweltbezogenen Fragen. Gemäss dem RV HB sollten bei der Platzierung der notwendigen OFI raumplanerische und sozioökonomische Aspekte wie Natur- und Landschaftsschutz, Erschliessung und räumliche Entwicklung einer Region berücksichtigt werden. Andelfingen fordert die Definition von raumplanerischen Kriterien für den Standortentscheid.

B90/Grüne Waldshut empfiehlt, eine OFA in einem industriell geprägten Umfeld anzusiedeln, und nicht im naturnahen und ländlich geprägten Gebiet. Sie sind der Ansicht, dass die raumplanerische Beurteilung bei allen Objektblättern nicht plausibel sei.

Dachsen ist aufgrund der in der Schweiz zunehmenden Waldfläche der Auffassung, dass der Schutz des Waldes für die Lösung dieser nationalen Aufgabe aufgehoben werden müsse. Mit der Platzierung der OFI im Wald könne allenfalls der Sichtkontakt betroffener Gemeinden reduziert werden. Laut BLHV sei im Verfahren besonders darauf zu achten, wie landwirtschaftliche Flächen und Grundwasser betroffen sein könnten.

Laut Pro Bözberg sei bei den Bohrungen bereits während der Etappe 3 mit erheblichen zusätzlichen Verkehrs- und Lärmbelastungen auch in der Nacht und am Wochenende zu rechnen. Eine Einzelperson kritisiert, die Lärmbelastung durch Transporte werde bei allen Standortgebieten (ausser WLB) als gering bewertet. Der Bau so grosser Gebäude verursache immer erhöhte Lärmbelastungen.

Die IG ARI und mehrere Einzelpersonen verlangen, die Kriterien Fliessgewässer, Grundwasser, Rutschgebiet und Nutzungskonflikte bei allen OFA als Sicherheitskriterium aufzunehmen.

Zwei weitere Einzelpersonen fordern eine sicherheitsgerechte und umweltverträgliche Lösung, für welche neue wissenschaftliche Erkenntnisse und das Interesse der betroffenen Bevölkerung zu berücksichtigen seien.