Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
eine detaillierte Betrachtung der unterirdischen Grundwasserströme sowie eine Störfallanalyse, um mögliche Beeinträchtigungen beurteilen und einen Massnahmenplan erarbeiten zu können.
Hohentengen, Küssaberg, Lauchringen, Stadt Laufenburg (Baden), der Schwarzwaldverein Laufenburg und mehrere Einzelpersonen stellen fest, dass alle geplanten OFA in unmittelbarer Nähe zum Rhein bzw. zur Aare respektive über den teils grenzüberschreitenden Grundwasservorkommen liegen. Hohentengen erachtet diese Platzierung als unverantwortlich. Küssaberg bewertet die OFA-Standorte in NL und ZNO jeweils innerhalb des den Rhein begleitenden Grundwasserstroms als besonders kritisch
– insbesondere hinsichtlich ihrer Trinkwasserversorgung aus diesem. Nur mit entfernteren Standorten könne der Grundwasserschutz zumindest deutlich verbessert werden. Die Kreisstadt Waldshut-Tiengen erachtet es als unmöglich, für den Betrachtungszeitraum eines HAA-Tiefenlagers alle geologischen Prozesse und die Entwicklung aller tektonischen Aktivitäten prognostizierend abzubilden. Das Primat der Sicherheit müsse den Grundwasserschutz in das Zentrum aller möglichen Massnahmen stellen. Die Risiken einer Standortwahl im Wirkungsbereich der Flüsse Aare und Rhein bzw. deren Grundwasservorkommen seien schlicht zu gross (Kreisstadt Waldshut-Tiengen und BUND-Umweltzentrum Ortenau). Gemäss einer Einzelperson dürfe das Risiko einer Kontamination von Trinkwassers – so verschwindend klein es auch sein möge – nicht in Kauf genommen werden.
Mehrere deutsche Gemeinden238 sowie der Schwarzwaldverein Laufenburg und mehrere Einzelpersonen fürchten in Störfällen um ihr aus den (lokalen) Grundwasservorkommen gefördertes oder künftig zu förderndes Trinkwasser – insbesondere des wichtigen Grundwasserträgers im Klettgau. Oberflächenquellen könnten alleine eine ganzjährig stabile Trinkwasserversorgung nicht gewährleisten (Kreisstadt Waldshut-Tiengen). Klettgau und Kreisstadt Waldshut-Tiengen fordern für das weitere Verfahren, dem Schutz des Grundwassers die erforderliche Beachtung zu schenken. Konkret umfasse dies eine detaillierte Betrachtung der Grundwasserströme (auch der allenfalls tiefgründig grenzüberschreitenden) und eine Störfallanalyse, welche deren Gefährdung behandle, sowie Massnahmen zur Reduktion der enormen Risiken. Der Grundwasserschutz und der Qualitätserhalt müsse uneingeschränkt und zu jeder Zeit über die gesamte Dauer des Tiefenlagers sichergestellt werden. Dies umfasse auch tektonische Ereignisse und Erosionsentwicklungen. Die unmittelbare Lage der Grundwasservorkommen zum Rhein müsse beachtet werden (Dettighofen). Auch der Schwarzwaldverein, ZoA und zahlreiche Einzelpersonen opponieren gegen OFA im Bereich von Grundwasservorkommen und von Flüssen wie Rhein und Aare, welche der Trinkwassergewinnung dienten.
Die grenznahen Landkreise und die Gemeinde Lauchringen zeigen sich überzeugt, es gebe im Hinblick auf den Schutz des Oberflächen- und Grundwassers im Aare- und Rheintal mindestens gleichwertige oder besser geeignete Standortalternativen für solche OFA. Dettighofen und die Kreisstadt Waldshut-Tiengen und bitten mit Blick auf den Grundsatz der Risikovermeidung um Prüfung, ob die OFA nicht deutlicher ausserhalb der Talflächen bzw. dem Wirkungsbereich der bedeutenden Flüsse platziert werden sollten (eine Einzelperson).
Zahlreiche Gemeinden und Organisationen239 verlangen, die Anordnung und Ausgestaltung der OFI unbedingt hinsichtlich Grundwasserschutz und Einsehbarkeit zu optimieren. Die Platzierung von OFA im Grundwasserschutzareal Au bzw. der Gewässer- und Grundwasserschutz im Allgemeinen werde von den kantonalen Fachstellen und jenen des Bundes unterschiedlich beurteilt. Sie empfehlen, diesbezüglich eine Einigung zu erwirken. Während die Kantone der Positionierung einer OFA im Grundwasserschutzbereich Au ausgesprochen kritisch gegenüberstehen, schliesse der Bund eine solche nicht aus – solches verunsichere und müsse rasch ausgeräumt werden (nur Eglisau). Auch auf deutschem Gebiet
238 Dettighofen, Dogern, Klettgau, Kreisstadt Waldshut-Tiengen, Murg (D), Stadt Laufenburg (Baden).
239 Eglisau, Ehrendingen, Fisibach, Freienwil, Hochfelden, Höri, Koblenz, Lengnau AG, Leuggern, Mellikon, Niederhasli, Oberweningen, Rümikon, Schneisingen, Stadel; FDP Bezirk Dielsdorf, LoTi, Pro Eherendingen, PZU, Zurzibiet Regio.