Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
müsse der Grundwasserschutz uneingeschränkt sichergestellt sein. Henggart, Gailingen am Hochrhein, die Grünen SH, die Grünen Weinland sowie mehrere Einzelpersonen halten die Priorität des Grundwasserschutzes für klärungsbedürftig. Es sei vor der Festlegung von Standorten für OFA zu klären, inwiefern dem Grundwasserschutz bei neuen Kernanlagen allenfalls eine höhere Priorität als den von Gesetz und vom BAFU verlangten Mindestanforderungen zukomme. Gemäss FDP Bezirk Dielsdorf zeige die gebaute Realität im Kanton Zürich eine Diskrepanz gegenüber den von den kantonalen Fachstellen vorgebrachten Argumentationen zu Bauten im Grundwasser bzw. in dessen Schutzzonen. Als Beispiele werden u. a. der Rangierbahnhof Limmattal oder das Tanklager für den Flughafen erwähnt. Sie erwartet vom Kanton Zürich, dass er von seiner speziellen Grundwasserschutzauslegung im Zusammenhang mit gTL Abstand nehme.
Die Gemeinde Steckborn, AWBR, Stadtwerke Konstanz und SVGW lehnen aus Sicht des vorsorgenden Trinkwasserschutzes grundsätzlich jegliche ober- oder unterirdischen Infrastrukturen für Tiefenlager ab, welche über Grundwasser zu liegen kämen oder durch Grundwasser führten (z. B. Zugangsbauwerke). Zudem dürften kritische Prozesse wie Anlieferung, Umschlag oder Lagerung radioaktiver Abfälle nicht im Bereich Au gemäss GSchG erfolgen.240 Dies gelte speziell im Bereich ausdrücklich bezeichneter «strategisch wichtiger Interessengebiete Trinkwasser». Nichtkritische Anlagenteile an der Oberfläche könnten als Ausnahme in Randbereichen des Au hingenommen werden. Das Umweltinstitut München legt den Fokus zusätzlich auf Zonen mit aufsteigenden Grundwässern und der vollständigen Trennung der Grundwasserstockwerke darin.
Mehrere Einzelpersonen verlangen eine neue Bewertung der Standortareale nach raum- und umweltplanerischen Gesichtspunkten; dabei sei insbesondere die Wasserproblematik zu berücksichtigen. Zahlreiche Einzelpersonen kritisieren OFA bzw. gTL im Allgemeinen in der Nähe von Oberflächengewässern, insbesondere dem Rhein und seinen Zuflüssen. Sie sorgen sich um ihre Wasserversorgung und um jene der ca. 5 bis 30 Millionen Menschen, welche im Abstrom der Lagerstandorte am Rhein lebten. Der Rhein und seine Zuflüsse hätten für (West-)Europa eine besonders grosse Bedeutung und verdienten einen entsprechenden Schutz. Zwei Einzelpersonen erachten die hydrologische Situation der Schweiz als grundsätzlich ungeeignet für Atomanlagen. Zahlreiche Einzelpersonen erachten Tiefenlager für radioaktive Abfälle im Bereich von Oberflächen- und Grundwassergebieten generell für kritisch und plädieren für eine Betrachtung jenseits der politischen Staatsgrenzen: Der Grundwasserschutz müsse für schweizerische und deutsche Gemeinden gleichermassen sichergestellt sein. Für mehrere Einzelpersonen sind der Grundwasserschutz und die Nähe zu Oberflächengewässern angesichts der hohen Gefahr ein Ausschlusskriterium für gTL und OFA (teils generell, teils nur für «grosse Grundwasservorkommen», teils spezifisch auf ein oder zwei Standortgebiete bezogen). Die weiter zu untersuchenden Standortgebiete würden dieses Kriterium alle nicht erfüllen. Kritik erfolgt weiter an einer als ungenügend empfundenen Darstellung der Gefahren für die Oberflächengewässer und die Auswirkungen von Störfällen oder Leckagen des Lagers. Eine Einzelperson bezieht sich auf das Restrisiko und die verheerenden Folgen eines dennoch eintretenden Störfalls. Die Beteuerungen von Nagra und Behörden seien diesbezüglich Augenwischerei und die Bewilligungsbehörde sei in der Pflicht, das Trinkwasser zu schützen. Zwei Einzelpersonen erwähnen zudem die Störung der Grundwasserleiter durch Bauvorhaben z. B. durch den Zugangsstollen.
Mehrere Einzelpersonen fordern eine Vertiefung der hydrogeologischen Untersuchungen zur Bestimmung der lokalen und regionalen Grundwasserflüsse an den weiter zu untersuchenden Standorten und daraus eine Überprüfung der Pläne. Der Kenntnisstand und das Verständnis der Grundwasserströme seien noch ungenügend – speziell auch bezüglich radioaktiver Kontamination. Aus dem Fehlen von Langzeiterfahrung in der Endlagerung radioaktiver Abfälle ergebe sich laut einer Einzelperson, dass
240 Argumentation mit Verweis auf die BUWAL-Wegleitung Grundwasserschutz, 2004; S. 73.