Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Beeinträchtigungen hingenommen werden. Gemäss Dörflingen ist die Klärung der Grundwasserverhältnisse in ZNO-6b und der Schutz des «strategischen Interessengebiets Trinkwasser» noch im Gange und müsse vor der Festlegung final und bedenkenlos geklärt sein.

Die Grünen Winterthur betrachten das saubere Grundwasser zwischen Rheinau und Marthalen als langfristige, lebenswichtigste Ressource der Regionen Weinland und Winterthur. Es sei absolut unverständlich, dass bei einem geplanten Atommüll-Endlager mit Einwirkungszeiten von Jahrmillionen lediglich Sicherheitsdistanzen von wenigen hundert Metern zur Anwendung gelangten. Sie fordern einen ungeschmälerten und zeitlich unbegrenzten Schutz des Grundwasserschutzareals. B90/Grüne Waldshut sieht durch die Nähe des Standortes zum Rhein eine mögliche Gefährdung des Trinkwassers.

Gemäss zahlreichen Organisationen254 und einer Einzelperson sind die vorliegenden Unterlagen bezüglich Aussagen zur Grundwassersicherheit noch nicht ausreichend. Sie beantragen, dass ein Nachweis für keinerlei Beeinträchtigungen des Grundwassers durch ein Tiefenlager und seine OFA zu erbringen sei. Dem Grundwasserschutz sei bei der Bewertung der Standorte ein hohes Gewicht beizumessen.

Für die Grünen Winterthur und eine Einzelperson sei das Grundwasser der Region Marthalen bisher nur ungenügend als «geologisch sensible Langzeitressource» und lebenswichtigem Schutzgut berücksichtigt worden. Für den Standort ZNO-6a sollen gemäss der ZPW und zwei Einzelpersonen in Etappe 3 die massgebenden, hydrogeologischen Verhältnisse durch die Nagra detailliert abgeklärt und basierend darauf die Gewässerschutzbereiche festgesetzt werden. Gailingen am Hochrhein und Neuhausen am Rheinfall erachten es bis dahin als verfrüht, ZNO-6b als Zwischenergebnis festzulegen. Die Grünen SH teilen diese Ansicht, denn die Anlage liege raumplanerisch ungünstig, weil auf die strategische Grundwasserreserve des Kantons Zürich Rücksicht genommen werden musste und gemäss provisorischen Resultaten von Grundwasseruntersuchungen bessere Standorte existierten, welche das Grundwasser nicht tangierten und gleichzeitig die Einsehbarkeit verringerten. Die Gemeinde Gailingen am Hochrhein bemerkt weiter, dass sich bei der Grundwassersituation Typ F nichtnukleare Bauten im Au-Bereich und der Zugang sowie die «heisse Zelle» sich direkt auf oberflächennahem Fels befinden. Weiter, dass bei der Grundwassersituation Typ G die Anlage im «strategischen Interessengebiet Grundwasser» liege. Zudem seien die Erschliessung und die Schleuse ausgeklammert.

Eine Einzelperson zitiert den Technischen Bericht der Nagra 00-01, wonach im Zürcher Weinland der Obere Malm zwar generell wenig durchlässig sei, jedoch einen regional bedeutenden Aquifer darstelle und auf deutscher Seite auch genutzt werde. Es müsse beachtet werden, dass dieser potenziell nutzbare Aquifer dereinst wichtig werde. Eine Einzelperson bezieht sich auf nicht näher umschriebene, provisorische Grundwasseruntersuchungen, welche aufzeigen würden, dass gegenüber ZNO bessere Gebiete vorlägen. Für eine Einzelperson ist bereits die Planung in einem für den Kanton Zürich relevanten Wasserspeicher ein No-Go.

Eine Einzelperson hält die Hochstilisierung und Emotionalisierung des Themas Grundwasserschutz für politisch motiviert. Die Gefährdung des Grundwassers müsse fachgerecht und realistisch eingeordnet und der Bericht NTB 13-01 der Nagra gebührend beachtet werden. Es sei wichtig, dass das Thema nicht zur Verhinderung eines Tiefenlagers missbraucht werde. Eine weitere Einzelperson verlangt, dass die Frage des Grundwasserschutzes nicht als emotionales Druckmittel verwendet wird, sondern dass sich dessen Behandlung auf die rechtlichen Bestimmungen abstützen müsse.

254 Grüne ZH, SP SH, SP ZH, SP Beringen, SP Stein am Rhein, SPD Singen; Hochrhein Aktiv, Kernfrauen, KLAR! Schweiz, RWU.