Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Landschaftsschutz

Eine Einzelperson ist gegen eine OFA auf dem Gebiet der Gemeinden Marthalen und Rheinau, weil die beiden Orte von historisch wertvollen Gebäuden geprägt seien und ein einmaliges harmonisches Landschaftsbild aufwiesen. Für eine andere Einzelperson wäre ein solch grosses und weitherum sichtbares Gebäude ein «Schandfleck». Eine weitere Einzelperson beurteilt das OFA-Areal ZNO-6b bezüglich Einpassung in die Landschaft als unbefriedigend. Es brauche einen genügend grossen Spielraum zur Verbesserung der Anordnung, welcher nicht durch übertriebene Gewässerschutzforderungen unnötig eingeschränkt werden solle.

Würdigung

Die RPV255 beschreibt in den Artikeln 2 und 3 den Rahmen für die Planung raumwirksamer Tätigkeiten und die Interessenabwägung. Die Bewertung einer vorgeschlagenen Planungslösung als «unzumutbar» kann nur aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung geschehen, pauschale Argumente reichen nicht aus.

Die generelle Würdigung des Themas OFI und Gewässerschutz befindet sich im Kapitel 3.6.3. Die Resultate der vertieften Analyse der Grundwassersituation im Bereich des Standortareals für eine OFA ZNO-6b liegen mittlerweile vor. Sie bestätigen, dass der Standort weiterverfolgt werden kann. Das OFA-Areal kann folglich als Zwischenergebnis festgelegt werden. Der damit verbundene Koordinationsbedarf im Objektblatt 3.6 wird entsprechend angepasst.

Die mit der unklaren Grundwassersituation begründeten Widerstände gegen die Aufhebung des Planungsperimeters werden mit der oben erwähnten Analyse ebenfalls entkräftet. Der Ergebnisbericht bleibt deshalb diesbezüglich unverändert.

Im Objektblatt ZNO wurde die Beurteilung von Raumplanung und Umwelt um einen Hinweis auf den Verlust von Waldfläche und die Beeinträchtigung einer ökologischen Vernetzungsachse ergänzt. Bezüglich der landschaftlichen Integration wird auf die Ergänzungen der Festlegung 2.4 im Ergebnisbericht verwiesen.

3.6.7 Platzierung der OFI in den übrigen Standortgebieten

Jura-Südfuss

Der Kanton SO unterstützt die Beurteilung der RK JS, wonach alle vier möglichen OFA-Areale wegen ihrer Lage im Gewässerschutzbereich Au ungeeignet seien. Das am wenigsten schlechte Standortareal sei JS-1 in Däniken, hier sei aber eine Verschiebung nach Süden zu prüfen.

B90/Grüne Waldshut ist mit der Festlegung des OFA-Areals JS-1 nicht einverstanden, weil dessen unmittelbare Lage an der Aare ein Risiko für die Wasserversorgungen flussabwärts an Aare und Rhein darstelle.

Die raumplanerische Beurteilung für JS sei gemäss einer Einzelperson nicht sonderlich konkret ausgefallen. Würde JS dennoch in Erwägung gezogen, müsste diese frühzeitig detailliert wiederholt werden.

255 Raumplanungsverordnung (RPV, SR 700.1).