Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Südranden

Für eine Einzelperson ist die Lage des OFA-Areals nahe am Rhein und die grosse Rodungsfläche problematisch. Gemäss einer weiteren Einzelperson liegt das Standortareal SR-4 raumplanerisch ungünstig, weil auf die strategische Grundwasserreserve des Kantons ZH Rücksicht genommen werden musste.

B90/Grüne Waldshut und eine Einzelperson sind der Auffassung, das OFA-Standortareal SR-4 sei ungeeignet, da das Standortgebiet definitiv ungeeignet sei.

Wellenberg

Der Kanton OW stuft die raumplanerische Beurteilung beim Standort WLB als unvollständig ein. Der Einfluss der Lage des OFA-Areals direkt an der Zufahrt zum internationalen Tourismusort Engelberg sei nicht berücksichtigt worden.

G20 und zahlreiche Einzelpersonen sind der Auffassung, das OFA-Standortareal WLB-1 sei ungeeignet, da das Standortgebiet definitiv ungeeignet sei.

Würdigung

Gemäss Konzeptteil SGT bleiben die in Etappe 2 zurückgestellten Standorte als Reserveoptionen bis zur Erteilung der Rahmenbewilligung als Vororientierung im Sachplan raumplanerisch gesichert.

Bei der Beurteilung von Raumplanung und Umwelt werden neu in allen Objektblättern – soweit von Relevanz – folgende ergänzenden Aspekte aufgeführt: «Beeinflussung von ökologischen Vernetzungsachsen», «Zweckentfremdung von Waldareal» sowie «Naturschutzflächen».

Das Thema OFI und Gewässerschutz wird im standortübergreifenden Kapitel 3.6.3 gewürdigt.

Die abschätzbaren Auswirkungen eines Tiefenlagers auf den Tourismus im Engelberger Tal werden in der SÖW ausreichend thematisiert und es wird auch begründet, weshalb Image-Fragen nicht behandelt werden. Aufgrund der bestehenden Unterschiede zu den übrigen Standortregionen im Bereich Tourismus wird das Objektblatt WLB im Abschnitt «Ergebnis der Beurteilung von Raumplanung und Umwelt der OFA» mit einer Aussage zu den Risiken für den Tourismus ergänzt.

3.6.8 Objektblätter

In diesem Kapitel werden Stellungnahmen behandelt, welche sich konkret auf die Objektblätter (Ergebnisbericht Kapitel 3) beziehen. Aspekte zur Sicherheit werden im Kapitel 3.5 und solche zur regionalen Partizipation im Kapitel 3.7 behandelt. Die Beurteilung von Raumplanung und Umwelt der OFI befindet sich in den Kapiteln 3.6.2 bis 3.6.7.

Stellungnahmen bezüglich der räumlichen Anpassung der RK in Etappe 3 werden unter Kapitel 3.7.6 aufgeführt, jene zu den Festlegungen der Standortgebiete und der OFA-Standortareale im Kapitel 3.4.1.

Koordinationsstand: Festlegungen zu Infrastruktur- und OFA-Standortgemeinden sowie der betroffenen Nachbarkantone und -länder

Die Infrastrukturgemeinden der Standortregionen sind mit den Festlegungen zum Koordinationsstand und den Gemeinden der OFA-Standortareale einverstanden. Eine Einzelperson ist mit der sicherheitstechnischen Beurteilung von JS nicht einverstanden. Der Einbezug der bei Unfällen betroffenen Gemeinden auf deutscher Seite dürfe bei der Planung nicht vergessen werden. Eine andere Einzelperson beurteilt das Objektblatt WLB als im Grossen und Ganzen nachvollziehbar.