Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

der Grenze befänden (BfE, Baden-Württemberg, grenznahe Landkreise, mehrere Gemeinden und Organisationen348 sowie Einzelpersonen). Auf Schweizer Seite gibt es zum Einbezug Deutschlands folgende Haltungen: Mehrere Organisationen349 und eine Einzelperson anerkennen die grenzüberschreitende Partizipation und den Einbezug Deutschlands, lehnen aber einen weiteren Ausbau ab. Zahlreiche Gemeinden, Organisationen350 und zwei Einzelpersonen lehnen einen weiteren Einbezug Deutschlands insbesondere in der Standortregion JO ab oder wollen den Einbezug auf ein Minimum beschränken. Grundlegende Entscheidungen würden letztlich in der Schweiz gefällt. Die Standortregionen sollten aktuell nicht weiter vergrössert werden. Zudem sei den Infrastrukturgemeinden ein hohes Gewicht beizumessen. Mehrere Organisationen351 und Einzelpersonen fordern dazu auf, dem Druck aus Deutschland entgegenzuhalten und den Stellungnahmen aus Deutschland nicht ein zu hohes Gewicht beizumessen.

Spätere Anpassung der Standortregion

Nach Einreichung des RBG sollen die Infrastrukturgemeinden wie vorgesehen reduziert und die Standortregion räumlich und organisationsstrukturell angepasst werden (die Infrastrukturgemeinden der Standortregionen, neun weitere Gemeinden352, mehrere Einzelpersonen). Es wird mehrfach gefordert, diese Anpassung nach Einreichung des RBG schnellstmöglich umzusetzen und dabei auf die effektive Betroffenheit zu achten. Entferntere Gemeinden oder Personen dürften die Interessen der Betroffenen nicht einschränken (Infrastrukturgemeinden der Standortregionen, Hausen AG, Schiznach und Windisch, Brugg Regio und zwei Einzelpersonen).

Zahlreiche Gemeinden und Organisationen353 sowie Einzelpersonen wünschen eine laufende Überprüfung und eine allfällige Anpassung der Standortgebiete in den kommenden Projektphasen. Gemäss zahlreichen Gemeinden354, Fricktal Regio und mehreren Einzelpersonen seien allfällige Anpassungen bei den Infrastrukturgemeinden und weiteren betroffenen Gemeinden vorzunehmen, falls sich die Betroffenheit von Gemeinden mit der Konkretisierung der Lagerprojekte ändere. Gemäss Remigen seien dabei auch jene Gemeinden als Infrastrukturgemeinden anzusehen, unter welchen Tunnels und Zugänge entstünden. Die ZPW wünscht eine Anpassung der Infrastrukturgemeinden, sobald weitere Kenntnisse über die Grundwassersituation und die Lage der Schachtkopfanlagen vorhanden sind. BUND B-W verlangt die Ausweitung der Partizipation auf alle Regionen entlang des Rheins, die von einem undichten gTL betroffen sein könnten, sofern ein Standort in direkter Rheinnähe untersucht wird.

Würdigung

Die Diskussionen im Laufe des Sachplanverfahrens haben immer wieder gezeigt, dass sich Betroffenheit durch ein Tiefenlager nicht allgemeingültig bestimmen lässt, ganz unterschiedlich verstanden wird und auch verschiedene Ansätze zur Festlegung von Betroffenheitsräumen existieren. Der SGT bzw. sein Konzeptteil SGT verfolgt den Ansatz, die Betroffenheit und den weiteren Einbezug von Gemeinden anhand von klaren und möglichst messbaren Kriterien zu definieren. Die Standortregion soll die direkt und mittelbar betroffenen Gemeinden umfassen und sich auf diese beschränken. Je grösser eine

348 Hohentengen, Kreisstadt Waldshut-Tiengen; ÖDP Waldshut; Hochrhein Aktiv, RV BO, Umweltinstitut München.

349 CVP AG, Grüne SH, JCVP AG, SVP Bezirk Dielsdorf; ACE, Economiesuisse, VSE.

350 Bözberg, Döttingen, Hausen AG, Mönthal, Remigen, Riniken, Schinznach, Schlatt TG; FDP ZH, SVP AG, SVP BE, SVP SO, SVP SH, SVP TG, SVP ZH, SVP Olten-Gösgen; Brugg Regio, FME, Forum VERA SO/AG.

351 SVP BE, SVP Benken, SVP Bezirk Andelfingen, SVP Buch am Irchel, SVP Dachsen, SVP Henggart, SVP Marthalen, SVP Stammertal, SVP Trüllikon; SGV.

352 Birmenstorf, Böttstein, Bözen, Döttingen, Effingen, Elfingen, Hausen AG, Oeschgen, Veltheim, Villigen.

353 Beringen, Buchberg, Dörflingen, Hallau, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Oeschgen, Rüdlingen, Stadt Schaffhausen, Thayngen; FDP AG, FDP Neuhausen, GLP Schweiz, GLP SH, SP Neuhausen; AGV, AVES, EFNWCH, KPgT, SSV, VPOD.

354 Birmenstorf, Böttstein, Bözberg, Bözen, Döttingen, Effingen, Elfingen, Hausen AG, Mönthal, Oeschgen, Remigen, Riniken, Rüfenach, Veltheim, Villigen, Villnachern.