Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Standortregion ist, desto geringer wird der Einfluss der von einem gTL und der dazugehörenden OFI direkt betroffenen Gemeinden und ihrer Bevölkerung in der regionalen Partizipation.

Seit Beginn von Etappe 2 existierten zwischen Deutschland und der Schweiz unterschiedliche Ansichten, wie hoch die Anteile an RK-Mitglieder aus Deutschland und den Kantonen sein sollen. Aufgrund der Diskussionen beschloss das BFE, dass für Etappe 3 der Status Quo vom November 2015 für die Verteilung der Sitze auf Kantone und Deutschland in den RK JO, NL und ZNO gelten soll. Das BFE versuchte in der Folge, einen Kompromiss herbeizuführen. Dieser wurde von der Schweizer Seite akzeptiert. Die Erfahrung zeigt, dass weniger die Anzahl Mitglieder entscheidend ist, als ihre Teilnahme, ihr Auftreten und ihre Überzeugungskraft. Die drei angrenzenden deutschen Landkreise gelangten daraufhin an die UVEK-Vorsteherin mit der Bitte um weitere Vermittlung. Diese gestand der deutschen Seite zwei zusätzliche Sitze in der RK ZNO zu. Unter der Berücksichtigung des Verteilschlüssels bedeutet dies, dass auch aus dem Kanton Schaffhausen zwei Vertretungen zusätzlich in die RK entsandt werden können.

Als Ausgangslage für die Überprüfung und Anpassung der Standortregion im Hinblick auf Etappe 3 dienten die bestehenden Standortregionen in Etappe 2. In Etappe 3 setzen sich die Standortregionen aus Infrastrukturgemeinden355 sowie weiteren einzubeziehenden Gemeinden356 zusammen. Zusätzlich zur Standortregion von Etappe 2 zählende, «weitere einzubeziehende Gemeinden» müssen angrenzend sein und eine begründbare Betroffenheit aufweisen.357 Dazu werden im Anhang zum «Konzept regionale Partizipation in Etappe 3» Kriterien aufgelistet, die als Orientierung gelten.358 Eine Anpassung der Standortregionen wurde in Etappe 2 ausführlich mit allen Beteiligten diskutiert. Im Hinblick auf Etappe 3 werden die Standortregionen JO359 und ZNO360 um einige Gemeinden vergrössert.

Im Verlaufe der weiteren Arbeiten im Sachplanverfahren kann sich die Betroffenheit von Gemeinden verändern, z. B. in Etappe 3 durch die Konkretisierung der OFI (inkl. Baulogistik). Deshalb kann in Etappe 3 ihre Zuordnung zu den Infrastrukturgemeinden oder zu den weiteren betroffenen Gemeinden überprüft und diese nötigenfalls angepasst werden. Es ist insbesondere davon auszugehen, dass sich nach der Einreichung des RBG die Anzahl der Infrastrukturgemeinden reduzieren wird, weil der damit bezeichnete untertägige Lagerbereich kleiner sein wird als das geologische Standortgebiet. Als Infrastrukturgemeinden werden Gemeinden bezeichnet, unterhalb deren Gemeindegebiet ein untertägiger Lagerbereich ganz oder teilweise liegt, sowie Gemeinden, auf oder unterhalb deren Gemeindegebiet eine ober- oder unterirdische Infrastrukturanlage ganz oder teilweise realisiert wird. Dies beinhaltet auch sämtliche ober- oder unterirdischen Zugänge. Es ist jedoch nicht vorgesehen, Gemeinden entlang der Transportroute als Infrastrukturgemeinden zu bezeichnen. Die Transporte der Abfälle werden in Kapitel 3.6.8 behandelt.

Es werden nur Schweizer Gemeinden als Infrastrukturgemeinden bezeichnet, da sämtliche unter- und oberirdischen Anlageteile eines gTL in der Schweiz gebaut werden. Es ist davon auszugehen, dass abgesehen von wenigen Ausnahmen keine relevanten Auswirkungen auf deutsches Gebiet zu erwarten sind (siehe auch Kapitel 3.6.9). Aufgrund der grenznahen Standorte der OFI sowie der geologischen

355 Definition «Infrastrukturgemeinden» siehe: BFE 2018 «SGT, Ergebnisbericht zu Etappe 2».

356 Definition «weitere einzubeziehende Gemeinden» siehe: BFE 2018 «SGT, Ergebnisbericht zu Etappe 2».

357 BFE 2008 (2011) «Sachplan geologische Tiefenlager – Konzeptteil», S. 24 und 42 f.

358 BFE 2018 «SGT, Konzept regionale Partizipation in Etappe 3».

359 Jura Ost: zwölf Gemeinden in der Schweiz (Schwaderloch, Leibstadt, Leuggern, Full-Reuenthal, Koblenz, Klingnau, Tegerfelden, Endingen, Obersiggenthal, Baden, Ennetbaden, Thalheim AG) und zwei in Deutschland (Dogern, Waldshut- Tiengen).

360 Zürich Nordost: Drei Schweizer Gemeinden (Buchberg, Neunforn, Rüdlingen) und zwei deutsche Gemeinden (Dettighofen, Gottmadingen).