Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

ZNO: Der Kanton SH begrüsst das Beibehalten des Status Quo in der Sitzverteilung der RK ZNO. Die Schaffhauser Gemeinden könnten so ihre hohe Betroffenheit durch Mitsprache in den Vollversammlungen einbringen. Voraussetzung dazu sei allerdings, dass die Vertretungen in den Gremien der RK angemessen seien, was durch das «Konzept regionale Partizipation in Etappe 3» noch nicht in ausreichender Eindeutigkeit garantiert werde. Die Schaffhauser Beteiligung müsse in Etappe 3 auch in der Leitungsgruppe bzw. im Vorstand und in den FG mindestens nach heutigem Status Quo garantiert sein. Eine Einzelperson erachtet die RK ZNO hingegen als vom Kanton SH dominiert. In ZNO seien die heutigen Führungsgremien (Leitungsgruppe, Ausschüsse und Fachgruppen) bezüglich der Anzahl der Interessenvertreter durch die Übervertretung der Widerstandsorganisationen nicht ausgeglichen besetzt. Die künftige Besetzung müsse ausgewogen und repräsentativ sein, um der Haltung der Bevölkerung gerecht zu werden. Lautstarken Forderungen nach mehr Einfluss von Oppositionsgruppierungen und aus Deutschland sei entgegenzutreten und den kommunalen Behördenvertretern müssten angemessene finanzielle und personelle Kompetenzen und Ressourcen zugesprochen werden. Es schaffe Unmut, wenn wenige «Berater» überhöhte Honorare aus dem Prozess beziehen würden. Andererseits finden mehrere Organisationen364 und zahlreiche Einzelpersonen, dass kritisch positionierte Gruppen untervertreten seien. Sie bezeichnen die Zusammensetzung der RK als willkürlich. Die Infrastrukturgemeinden der Standortregionen und die Gemeinden Böttstein und Villigen fordern die Mehrheit in den Leitungsgruppen für Infrastrukturgemeinden bzw. deren zwingenden Einsitz im «Entscheider-Gremium».

Würdigung

Die Organisation, Struktur und Rechtsform der RK in Etappe 3 wurde mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren in Etappe 2 ausführlich diskutiert. Ausgehend davon wurde das «Konzept regionale Partizipation in Etappe 3»365 erarbeitet. In den RK sollen die unterschiedlichen Interessen einer Region breit, ausgewogen und so weit als möglich repräsentativ abgebildet werden. Die prozentuale Verteilung der Sitze zwischen den Kantonen und Deutschland entspricht dem Status Quo der RK von Etappe 2 und wird vom BFE vorgegeben. Jede Gemeinde, die zur Standortregion gezählt wird, kann sich gleichberechtigt einbringen. Ebenfalls im Konzept ist festgehalten, dass die RK in ihrer Zusammensetzung eine Bandbreite an Vertretungen von Gemeinden, Planungsträgern, Organisationen sowie aus der Bevölkerung zu berücksichtigen haben. Innerhalb dieser Bandbreiten ist es den RK überlassen, wie stark sie die jeweiligen Gruppen berücksichtigen und vertreten haben wollen. Falls es zu Abstimmungen kommt, hat jedes Mitglied in der RK eine Stimme. Mit der Erarbeitung des RBG wird das Tiefenlagerprojekt in Etappe 3 für eine Region oder zwei konkretisiert. Dabei stellen sich spezifische Fragen zur Ausgestaltung und Erschliessung der OFA.366 Mit dieser Konkretisierung des Tiefenlagerprojekts sind die Gemeinden stärker als bisher gefragt und gefordert. Deshalb besteht für Etappe 3 die Möglichkeit, den Gemeinden und regionalen Planungsträgern innerhalb der RK zusätzliche Sitze und damit mehr Gewicht zu verleihen. Die Gemeinden und Planungsträger können ihre Vertretungen delegieren, diese müssen nicht zwingend der Exekutive der Gemeinde angehören; der Fokus ihrer Vertretung in der RK soll aber auf kommunalen und/oder regionalen Interessen liegen. Damit besteht die Möglichkeit, dass eine Gemeinde eine Person delegiert, die sich bereits in Etappe 2 in der RK engagiert hat.

Das BFE prüft anhand der Mitgliederlisten der RK vor dem Start von Etappe 3, ob die verschiedenen regionalen Interessen ausgewogen berücksichtigt wurden, ob die prozentualen Sitzanteile zwischen Kantonen und Deutschland gewahrt wurden und ob die Zusammensetzung der RK den Vorgaben des

364 Grüne Schweiz, SP AG, SP Bezirk Baden, SP Bezirk Brugg; IG ARI, IG BoB, KAIB, SES, WWF Schweiz.

365 BFE 2018 «SGT, Konzept regionale Partizipation in Etappe 3».

366 Das Vorgehen zur regionalen Entwicklung wird in einem separaten Leitfaden konkretisiert (Leitfaden für die Regionalkonferenzen: Massnahmen zur gewünschten Entwicklung in der Standortregion; 2017).