Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Standortgebiete ist eine enge Zusammenarbeit und der Einbezug von Deutschland weiterhin vorgesehen und notwendig.

Neu besteht gemäss «Konzept regionale Partizipation in Etappe 3» die Möglichkeit, dass über die Sitzkontingente von regionalen Planungsträgern (z. B. Landkreise) auch Gemeinden ausserhalb der Standortregion eine Vertretung in die RK delegieren können. Im Gegensatz zur Schweiz muss sich Deutschland dabei nicht an die festgelegten Bandbreiten halten und kann die deutschen Kontingente in den drei RK frei besetzen.

Eine grossflächige Ausweitung der Standortregionen ist nicht zielführend. Die Festlegung von Betroffenheit richtet sich nach objektivierbaren und sachlichen Kriterien, d. h. nach tatsächlich möglichen Auswirkungen auf die Umwelt, die Wirtschaft oder die Gesellschaft. Würde eine Standortregion auf deutscher Seite vergrössert, müsste auch in der Schweiz eine Erweiterung erfolgen. Damit würden aber die direkt von Auswirkungen betroffenen Gemeinden an Gewicht und Bedeutung verlieren.

In den RK sind alle Gemeinden grundsätzlich gleichberechtigt und können sich über ihre Vertretungen einbringen. Wie in Kapitel 3.7.7 erwähnt, wird es jedoch mit der schrittweisen Konkretisierung des Lagerprojekts in Etappe 3 Gemeinden geben, die bei der Ausgestaltung der OFI spezifisch involviert werden müssen. Andererseits sind für weitere Aufgaben auch weitere Kreise einzubeziehen, z. B. im Zusammenhang mit Massnahmen zur Stärkung der gewünschten Entwicklung der Standortregion oder bei Fragen zur Sicherheit. Mit dem im «Konzept regionale Partizipation in Etappe 3» festgelegten Vorgehen ist dies möglich.

3.7.7 Organisatorische Anpassung

Zusammensetzung der RK

Für das FME sind die Anpassungen der RK gemäss dem «Konzept regionale Partizipation in Etappe 3» sinnvoll und werden begrüsst. Für die FDP SH und FDP Stadt Schaffhausen ist es richtig, den Aufbau der RK in Etappe 3 so anzupassen, dass die betroffenen Gemeinden (Standortgemeinden und unmittelbare Nachbargemeinden) bzw. deren demokratisch gewählte Behörden stärker miteinbezogen werden. Letztlich seien sie die Träger der entsprechenden politischen Verantwortung. Der Kanton TG betont hingegen den steinigen Weg hin zum «Konzept regionale Partizipation in Etappe 3» und erachtet darin die Bedürfnisse der RK als nicht optimal abgedeckt.

Zahlreiche Gemeinden361, Brugg Regio und mehrere Einzelpersonen vermissen im «Konzept regionale Partizipation in Etappe 3» Aussagen zur konkreten Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen BFE und den Regionen; z. B. zum Umgang mit Konflikten zwischen BFE und Regionen/Vereinen. Es müsse sichergestellt sein, dass die Spielregeln für alle Aufgaben der RK in Etappe 3 – insbesondere der tatsächliche Grad der Partizipation – zu Beginn der Etappe allen Beteiligten bekannt seien.

Gemäss WRA sei es für Etappe 3 wichtig sicherzustellen, dass insbesondere in den Entscheidungsgremien der RK die kritischen, pragmatischen und positiven Meinungen, entgegen eines aktuellen Trends zu mehr kritisch eingestellten Personen, ausgeglichen vertreten seien. Laut SP ZH müsse bei der Zusammensetzung der RK für Etappe 3 verhindert werden, dass die Stimmen aus der Bevölkerung zu Gunsten der Gemeindevertretungen in die Minderheit versetzt würden, denn letztere hätten über die Regionalplanung und über den Gemeindepräsidentenverband bereits eine gewichtige Stimme im Prozess. Eine Einzelperson erachtet die Planungsverbände gegenüber den nichtorganisierten Interessen

361 Birmenstorf, Böttstein, Bözberg, Bözen, Döttingen, Effingen, Elfingen, Hausen AG, Mönthal, Oeschgen, Remigen, Riniken, Rüfenach, Veltheim, Villigen, Villnachern, Windisch.