Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

«Konzepts regionale Partizipation in Etappe 3» entspricht. Es wird jedoch eine Herausforderung für die Verantwortlichen der RK und für das BFE bleiben, allen Bedürfnissen gerecht zu werden, zumal sich Haltungen im Laufe der Zeit ändern können. Noch schwieriger wird es bei denen, die sich nicht äussern, der so genannten «schweigenden Mehrheit», da deren Anliegen oder Positionen unbekannt bleiben.

Zur Erhöhung der Transparenz müssen Delegierte von Interessensorganisationen in Etappe 3 ihre Interessensbindungen offenlegen. In mehreren RK wurde dies bereits in Etappe 2 so gehandhabt.

3.7.8 Rechtsform der RK

Der Kanton ZH erachtet die zeitliche Vorgabe des BFE für die Vereinsgründung bis Ende 2018 als zu knapp. Denn zuvor seien noch verschiedene rechtliche Fragen zur Vereinsgründung zu klären. Die Kantone AG und ZH, zahlreiche Gemeinden und Organisationen367 und drei Einzelpersonen fordern in Anlehnung an die Empfehlungen 13 und 14 des AdK368, noch offene Fragen zur Vereinsgründung seien durch das BFE rasch möglichst und in der notwendigen Tiefe anzugehen und den Regionen grösstmögliche Freiheiten in der organisatorischen Ausgestaltung zu belassen. Die Vereinsgründung solle nicht überstürzt erfolgen. Konkret sehen die beiden Kantone AG und ZH die Gründung in Etappe 3 statt vor Ende Etappe 2 als sinnvoll, denn nur so könne eine erwünschte Beteiligung zumindest der meisten Gemeinden ermöglicht werden. Hornussen meldet Bedenken gegenüber dem Verein als geeigneter Form der regionalen Partizipation an: Keinesfalls dürfe eine Gemeinde für Ungereimtheiten oder (Folge-)Entscheidungen haftbar gemacht werden, insbesondere wenn die entsprechenden Entscheide durch ausserkommunale Mehrheiten zustande gekommen seien. Weiter weist der Kanton AG auf die Empfehlung 15 des AdK hin. Es sei sicherzustellen, dass allen Beteiligten die Spielregeln für die Aufgaben der RK und der tatsächliche Grad der Partizipation, zu Beginn der Etappe 3 bekannt seien.

B90/Grüne Waldshut und eine Einzelperson kritisieren, für die Partizipation in Etappe 3 sei ein offener Verein zu gründen, welcher allen Interessierten offenstehe und somit tatsächlich die vielfältigen Interessen bündle. Eine Beschränkung auf Behördenvertreter sei dabei nicht zielführend für eine echte Sensibilisierung und Einbindung der Bevölkerung. Die Grünen SH, Grüne Weinland und zahlreiche Einzelpersonen erwarten, dass die Komplexität der Organisation mit einer Vereinsform zunehme und gleichzeitig die demokratischen Mittel in den Ausschüssen eingeschränkt würden, indem künftig Ausschüsse wichtige Entscheide vorwegnehmen würden und die Vollversammlungen nur noch Informiert würden. Die Mitwirkung verkäme so zu einer Farce. Zudem gehe damit eine Zunahme der Intransparenz bzgl. der Einsehbarkeit in die Protokolle der Leitungsgruppen einher.

Für KKG und swissnuclear geht die Überführung der RK in Vereine mit einer Einflussvergrösserung dieser Organisation einher, was ihrem Anliegen widerspräche, den Infrastrukturgemeinden in Etappe 3 grösseres Gewicht einzuräumen. Nicht der Region, sondern speziell den Infrastrukturgemeinden als Direktbetroffene solle in Etappe 3 ein grösseres Gewicht zukommen. Zudem sei eine Weiterführung der RK über Etappe 3 hinaus, im Konzeptteil SGT nicht vorgesehen. Dachsen beantragt, dass die Vertreter der Infrastrukturgemeinden die Mehrzahl der Vorstandsmitglieder des künftigen Vereins RK ZNO stellen.

Eine Einzelperson erachtet eine öffentlich-rechtliche Organisation und nicht ein Verein als zutreffende Rechtsform. Entsprechend müssten auch die Gemeinden als Körperschaften Mitglieder des Vereins sein und nicht natürliche Personen deren Vertretung übernehmen. Schliesslich seien etwa im Zusam-

367 Birmenstorf, Böttstein, Bözberg, Bözen, Döttingen, Effingen, Elfingen, Hausen AG, Mönthal, Oeschgen, Remigen, Riniken, Rüfenach, Schlatt TG, Veltheim, Villigen, Villnachern, Windisch; Brugg Regio, Fricktal Regio.

368 AdK-Stellungnahme vom September 2017.