Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

für die Region zu erreichen. Dafür müsse gemäss den grenznahen Landkreisen auch die Betrachtungsregion vergrössert werden.

KKG und swissnuclear kritisieren, dass gemäss Festlegung 2.7 bereits in Etappe 3 – und somit bevor feststehe, in welcher Region ein gTL gebaut werde – Massnahmen zur gewünschten Entwicklung der Region umgesetzt werden sollen. Die Massnahmen dürften nur in den vertieft zu untersuchenden Standorten initiiert werden (mehrere Einzelpersonen). Allein der Verbleib einer Region im Auswahlverfahren berechtige diese noch nicht zum Erhalt von Abgeltungs- oder Kompensationszahlungen. Dazu müsse zuerst im Rahmen des Monitorings der Nachweis einer Beeinträchtigung durch das Standortauswahlverfahren erbracht werden. Eine Umfrage in der Region NL habe jedoch gezeigt, dass Diskussionen über ein mögliches Endlager keine negativen Auswirkungen auf das Image der Region hätten. Gemäss Konzeptteil SGT gehe es in Etappe 3 nur ums Vorschlagen von Kompensationsmassnahmen und noch nicht um deren Umsetzung. Zudem widersprächen diese Festlegung und die Vorwegnahme organisatorischer Anpassungen im Dokument zu den regionalen Massnahmen dem vom Abgeltungsleitfaden vorgesehenen Prozess, wonach allfällige Abgeltungen und/oder Kompensationen sowie ein allfälliger institutioneller Rahmen zwischen Standortgemeinden und Entsorgungspflichtigen ausgehandelt werden solle. Der Leitfaden werde durch die vorzeitige Schaffung von Fakten entwertet und ad absurdum geführt (KKG, swissnuclear).

Zahlreiche Organisationen371 und Einzelpersonen verlangen, dass die Wertschöpfung aus Bau und Betrieb eines gTL vor allem in der Standortregion anfallen soll. Dafür seien Massnahmen bei der Vergabe der Aufträge und raumplanerische Festlegungen geeignet. Die WRA unterstützt dieses Anliegen und ergänzt, dass angesichts der grossen Bedeutung eines gTL, die Regeln des öffentlichen Beschaffungswesens so angepasst oder ergänzt werden, dass ein grosser Teil der Wertschöpfung im Inland gehalten werden könne. Der BVA erinnert daran, dass die Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Produkte ein wichtiges Thema bei der Festlegung von Massnahmen zur Förderung der Region sein müsse. Finanzielle Entschädigungen für (land-)wirtschaftliche Ausfälle müssten bereitgestellt und gesetzlich zugesichert werden (mehrere Einzelpersonen).

Die WRA fordert, die Abgeltungen an die Standortregion dürften nicht als Zahlungen an Gemeinden und Kantone erfolgen, sondern müssten als Investitionen in Infrastruktur, Naturschutz und bessere Rahmenbedingungen fliessen. Dadurch entfalle auch die Diskussion über die Verteilung der Abgeltungen auf die Gemeinden. Nach der Realisierung der wichtigsten Bedürfnisse könnten die restlichen Gelder in einen Nachhaltigkeitsfonds fliessen, über dessen Verwendung auf Antrag ein regional getragener Verband (z. B. Gemeindepräsidentenverband, ZPW etc.) entscheiden solle.

Die JUSO SH begrüssen, dass gezielte Massnahmen erarbeitet werden sollen, da sie zukunftsgerichtetes Denken praktizierten und förderten.

Mehrere Einzelpersonen sind der Ansicht, dass Strategien, Massnahmen und Projekte zur nachhaltigen Entwicklung in den Standortentscheid einfliessen sollten.

371 SVP Benken, SVP Bezirk Andelfingen, SVP Buch am Irchel, SVP Dachsen, SVP Henggart, SVP Marthalen, SVP Stammertal, SVP Trüllikon; Forum VERA Nordost, HEV Winterthur, kgv, sgv.