Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 179Fedlex · Ergebnisbericht
Sachplan geologische Tiefenlager
schuldig. Das BFE legt in Jahresverträgen mit den RK den Kostenrahmen und die zu erreichenden Meilensteine fest. Auf Basis dieser Vorgaben werden die Aufwände der RK entschädigt.
Werden durch die RK Aufträge extern vergeben, so sind die Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechtes einzuhalten. Das Vorgehen ist in «Sachplan geologische Tiefenlager – Leitfaden für die Regionalkonferenzen: Grundlagen zur Beschaffung von Dienstleistungen in Etappe 3» vom 21. Dezember 2017 festgehalten. Weiter hat die RK die wirtschaftliche und zweckorientierte Verwendung der Mittel zu gewährleisten.
3.7.10 Regionale Entwicklung
Zahlreiche Gemeinden, Organisationen369 und Einzelpersonen begrüssen, dass anstatt bisher einer umfassenden regionalen Entwicklungsstrategie neu einzelne Massnamen, die zur gewünschten Entwicklung der Standortregion beitragen, erarbeitet werden sollen. Dabei seien die fachlich zuständigen Institutionen (z. B. Planungsträger) einzubeziehen. Erste Massnahmen sollten schon in Etappe 3 vorgeschlagen und umgesetzt werden (finanziert über das Budget der RK). Die meisten negativen Auswirkungen seien allerdings im Zeitraum nach der Rahmenbewilligung zu erwarten. Wie und durch wen weitere Massnahmen, erarbeitet und umgesetzt werden, sei noch offen. Das BFE müsse deshalb sicherstellen, dass sich die Akteurinnen und Akteure möglichst früh in Etappe 3 auf ein geeignetes Organisationsmodell einigten, welches den Interessen der Region und der kommenden Generationen genüge. Die ZPW fügt an, Abgeltungen für die Realisierungen solcher Massnahmen seien rechtzeitig und rechtlich verbindlich festzulegen. Rheinau ergänzt, es müsse eine unterschiedliche Behandlung gleich betroffener Gemeinden vermieden werden.
Gemäss dem Kanton TG und den Gemeinden Diessenhofen und Neunforn sollen Vorschläge für allfällige Massnahmen von den Regionen erarbeitet und mit den zuständigen Planungsträgern festgesetzt werden. Die Finanzierung derartiger Massnahmen müsse gesichert sein; in den bisherigen Kostenstudien der Entsorgungspflichtigen seien jeweils entsprechende Mittel ausgewiesen worden. Die Infrastrukturgemeinden der Standortregionen, zehn weitere Gemeinden370, Baden Regio, Brugg Regio, Zurzibiet-Regio und mehrere Einzelpersonen verlangen, dass die Massnahmen zur regionalen Entwicklung – falls solche nötig seien – in Zusammenarbeit mit den regionalen Entwicklungsträgern geplant und umgesetzt werden. Für die Zeit nach dem Abschluss des Sachplanverfahrens sei die Finanzierung solcher Massnahmen nicht ausreichend geklärt. Zudem sollen keine Parallel-Organisationen aufgebaut werden. Eine Einzelperson ergänzt, dass die angedachte Stiftung das falsche Instrument sei, besser sei eine öffentlich-rechtliche Organisationsform wie z. B. ein Gemeindeverband.
Zahlreiche Einzelpersonen bedauern hingegen, dass von einer regionalen Entwicklungsstrategie Abschied genommen wurde. Eine Sammlung von Einzelmassnahmen insbesondere auf Gemeindeebene entspricht nach Ansicht des BfE nicht dem nach seinem Verständnis zu verfolgenden Ziel, kompensatorische Effekte für einen mittleren bis grösseren Raum zu erreichen. Durch punktuelle Massnahmen könne eine stärkere und auch grenzüberschreitende Vernetzung nicht erreicht werden. Zusammen mit dem Bundesland Baden-Württemberg, den grenznahen Landkreisen und zahlreichen Einzelpersonen fordert es deshalb, dass in Etappe 3 unter Einbezug regionaler und übergeordneter Vertretungen eine grenzüberschreitende regionale Entwicklungsstrategie erarbeitet werde, um nachhaltige positive Effekte
369 Benken ZH, Beringen, Buchberg, Dachsen, Diessenhofen, Dörflingen, Feuerthalen, Hallau, Henggart, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Rheinau, Rüdlingen, Schlatt TG, Siblingen, Stadt Schaffhausen, Thalheim an der Thur, Thayngen, Truttikon; FDP Neuhausen, GLP SH, Grüne AG, Grüne SH, Grüne Weinland, SP Neuhausen; KPgT, PZU, SSV, VPOD SH, ZPW.
370 Birmenstorf, Böttstein, Bözen, Döttingen, Effingen, Elfingen, Hausen AG, Koblenz, Lengnau AG, Leuggern, Oeschgen, Veltheim, Windisch, Würenlingen.