Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
Würdigung
Ermittlung, Initiierung und Umsetzung von Massnahmen, die zur gewünschten Entwicklung in
der Standortregion beitragen: Den Entscheid, dass die RK Massnahmenideen entwickeln, statt eine bestehende regionale Entwicklungsstrategie anzupassen oder eine solche zu erarbeiten, fällte das BFE zusammen mit Vertretungen der RK und Standortkantone sowie den entsprechenden deutschen Vertretungen. Konkretisiert und beschrieben wurde die Aufgabe der RK in einem Leitfaden.372 Die Anpassung wurde vollzogen, weil es nicht zielführend ist, wenn die RK parallel zu den zuständigen Planungsträgern Vorschläge von Strategien für die regionale Entwicklung erarbeiten. Zudem wäre der Zeitpunkt der Erarbeitung in Etappe 3 angesichts der erst in ca. zwanzig Jahren beginnenden Realisierung eines Tiefenlagers noch zu früh.
Vorgesehen ist nun, dass sich die RK in Etappe 3 damit befasst, wie sie sich eine zukünftige Entwicklung der Standortregion vorstellt. Ausgangspunkt sind die bestehenden Entwicklungsziele der Planungsträger. Berücksichtigt werden sollen die Ergebnisse des Monitorings und der vertieften Untersuchungen. Daraus leitet die RK Handlungsfelder für die ganze Standortregion ab. Bei dieser Arbeit werden Vertretungen der regionalen Planungsträger einbezogen. Die so entstandenen möglichen Handlungsfelder bilden die Grundlage, um Ideen für Massnahmen, die zur gewünschten Entwicklung führen, zu erarbeiten und zu konkretisieren. Der Fokus liegt in Etappe 3 auf Massnahmen, die im Zusammenhang mit dem Standortauswahlverfahren stehen. Im Sinne einer vorausschauenden Planung kann sich die RK frühzeitig über mögliche Massnahmen Gedanken machen, die erst in der Bau- und Betriebsphase umzusetzen wären. Falls die Umsetzung von Massnahmen bereits in Etappe 3 erforderlich erscheint, kann die RK innerhalb ihrer Zuständigkeit solche Massnahmen umsetzen. Beispielsweise im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit oder in der Förderung des Dialogs zwischen Personengruppen mit unterschiedlichen Positionen zu einem Tiefenlager. Die Rahmenbedingungen dafür geben die Leistungsvereinbarungen mit dem BFE vor. Auch kann die RK Dritten den Anstoss zur Umsetzung geben. Dieses Vorgehen gewährleistet, dass Massnahmen in die Entwicklungsabsichten der regionalen Planungsträger eingebettet sind und den Fokus auf die ganze Standortregion legen.
In welchem regionalen institutionellen Rahmen diese Aufgaben nach dem Sachplanverfahren wahrgenommen werden, muss während Etappe 3 geklärt werden. Im Minimum ist sicherzustellen, dass das Monitoring begleitet und die Entwicklung allfälliger gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Veränderungen einer Standortregion beobachtet werden.
Umsetzung bzw. Finanzierung von Massnahmen nach Etappe 3: Während der Leitfaden Abgeltungen373 nur von einer «noch zu schaffenden Organisation» spricht, wird im Postulatsbericht zu UREK-N 13.3286374 und dem Leitfaden Entwicklung375 die Gründung einer Stiftung vorgeschlagen, welche über die Finanzierung von Massnahmen beschliessen soll. Eine solche Stiftung wäre mittel- und langfristig ausgerichtet. Massnahmen sollen kommunalen und regionalen Zwecken innerhalb des Wirkungsperimeters376 dienen und zur gewünschten Entwicklung einer Standortregion beitragen. Solche Massnahmen werden nicht nur in Etappe 3, sondern vor allem in der Bau- und Betriebsphase von Bedeutung sein.
372 BFE 2017 «Leitfaden für die Regionalkonferenzen: Massnahmen zur gewünschten Entwicklung in der Standortregion».
373 BFE 2017 «Verhandlungsrahmen ("Leitfaden") für den Verhandlungsprozess von Abgeltungen / Kompensationen».
374 Postulat 13.3286: Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers.
375 BFE 2017 «Sachplan geologische Tiefenlager – Leitfaden für die Regionalkonferenzen: Massnahmen zur gewünschten Entwicklung in der Standortregion».
376 Unter Wirkungsperimeter wird ein Raum verstanden, welcher einen funktionalen Zusammenhang mit möglichen Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers hat. Der Wirkungsperimeter muss nicht deckungsgleich mit der Standortregion sein, er kann gemeinde-, kantons- oder landesgrenzüberschreitend sein.