Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Bei den Abgeltungen geht es darum, ein zweckgebundenes Vermögen zu verwalten und die Mittel entsprechend einzusetzen, weswegen sich eine Stiftung als geeignete Organisationsform geradezu anbietet. Eine solche Stiftung würde nach der rechtskräftigen Rahmenbewilligung gegründet. Damit würde ein dauerhafter rechtlicher Rahmen gesetzt, indem der Zweck, die Ansprüche und Leistungen der Stiftung in der Stiftungsurkunde festgelegt und die Organisation in einem Reglement bestimmt wird. Ein Stiftungsrat würde die Gelder verwalten, die von den Entsorgungspflichtigen einbezahlt werden und die Ausgaben gemäss den in der Stiftungsurkunde vorgesehenen Verwendungszwecken bewilligen. Die Erarbeitung der Inhalte der Urkunde und des Reglements könnte in Etappe 3 zwischen den Standortkantonen, Standortregionen und den Entsorgungspflichtigen erfolgen.

Wertschöpfung von Bau und Betrieb in der Region: Für eine Standortregion ist es von Nutzen, durch den Bau und Betrieb eines gTL eine hohe Wertschöpfung innerhalb der Region zu erzielen. Inwiefern dies erreicht werden kann, untersuchte die SÖW mit dem Oberziel «Regionalwirtschaftliche Effekte optimieren».377 U. a. wurde festgestellt, dass eine hohe regionale Wertschöpfung durch ein Tiefenlager davon abhängt, wie stark die für den Bau des Tiefenlagers nötigen Branchen in der Standortregion angesiedelt sind. Die Standortregionen unterscheiden sich diesbezüglich. In Etappe 3 ist geplant, dies weiter zu untersuchen.378

3.7.11 Abgeltungen und Kompensationsmassnahmen

Zu den Abgeltungen halten KKG und swissnuclear fest, dass der dazu erarbeitete Leitfaden massgeblich sei und es sich bei Abgeltungen um freiwillige Zahlungen handle, die zwischen den Entsorgungspflichtigen und den Kantonen sowie den Gemeinden der Standortregion ausgehandelt werden. Sollte die Sicherung von Abgeltungen hingegen nicht durch Verhandlungen möglich sein, so fordern der Kanton ZH, zahlreiche Gemeinden379 und der Schwarzwaldverein Laufenburg, dass der Bund diesbezüglich entsprechende gesetzliche Grundlagen schafft. Mehrere Gemeinden380 und der Verein LoTi weisen darauf hin, die fehlende gesetzliche Grundlage habe in der RK NL zu Diskussionen geführt. Die Kantone SH und TG, zahlreiche Gemeinden, Organisationen381 und Einzelpersonen fordern generell, dass für Abgeltungen eine gesetzliche Grundlage geschaffen werde. Diese Forderung entspringt dem Zweifel darüber, ob überhaupt Abgeltungen geleistet werden. Mehrere Organisationen382 lehnen Abgeltungen, die über ein kompensatorisches Mass hinausgehen, grundsätzlich ab. Sie befürchten, dass das Tiefenlager nur aufgrund dieser Gelder akzeptiert wird. Die Kantone TG und ZH sehen die Abgeltungen hingegen als wesentlichen Bestandteil des Sachplanverfahrens und unabdingbar für die Akzeptanz.

377 BFE 2014 «Sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie SÖW in Etappe 2, Schlussbericht», S. 33 ff.

378 BFE 2016 «Konzept VU. Konzept für die «Vertieften Untersuchungen (VU)» in Etappe 3 des Standortauswahlverfahrens für geologische Tiefenlager», S. 27.

379 Die Infrastrukturgemeinden der Standortregionen, Birmenstorf, Böttstein, Bözen, Dogern, Döttingen, Effingen, Elfingen, Hausen AG, Murg (D), Oeschgen, Veltheim.

380 Eglisau, Ehrendingen, Fisibach, Freienwil, Hochfelden, Höri, Mellikon, Niederhasli, Oberweningen, Rümikon, Schneisingen, Stadel.

381 Albbruck, Benken ZH, Dachsen, Diessenhofen, Feuerthalen, Gailingen am Hochrhein, Henggart, Marthalen, Neuhausen am Rheinfall, Rheinau, Schlatt TG, Siblingen, Stadt Laufenburg (Baden), Thalheim an der Thur, Truttikon; Grüne AG, Grüne SH, Grüne Weinland, SP SH, SP ZH, SP Beringen, SP Stein am Rhein, SPD Singen; G20, KPgT, ZPW.

382 B90/Grüne Schwarzwald-Baar, SP Schweiz; SES, WWF Schweiz.