Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

Mehrere Organisationen45 sehen in der weiteren, zielgerichteten Abwicklung des Sachplans primär das BFE in seiner Führungsverantwortung gefordert, etwa um weitere Verzögerungen zu verhindern, welche die Regionen in unzumutbarer Weise belasteten und die Glaubwürdigkeit des Verfahrens gefährdeten. Durch eine straffe Führung durch die Bundesbehörde könne zeitnah eine sichere Lösung gefunden werden, selbst wenn politische Prozesse dies nicht förderten (ACE); überflüssige Untersuchungen seien zu vermeiden (CVP Schweiz, CVP ZH) bzw. nur stufengerechte, methodisch korrekte und auf die Standortwahl und das RBG bezogene Untersuchungen vorzunehmen (Forum VERA Schweiz). Die enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den betroffenen Personen sei von höchster Priorität (CVP Schweiz, CVP ZH, Forum VERA Schweiz). Zahlreiche Organisationen46 sehen eine straffe und klare Prozessführung sowie die Termindisziplin als Voraussetzungen für das Gelingen des Generationenprojekts der sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle. Eine korrekte Auswahl und Klarheit im Prozess sei notwendig (CVP AG, CVP Bezirk Laufenburg, JCVP AG). Verzögerungen, ausufernde Prozesse und inkonsequente Führung seien hingegen der Glaubwürdigkeit des Verfahrens nicht zuträglich (CVP AG, CVP Bezirk Laufenburg, JCVP AG, Forum VERA Schweiz, VSE). Economiesuisse und VSE betonen bezüglich straffer Führung die zeitlich lange Dimension und die breite Zusammensetzung der RK als Herausforderung für das BFE. Der sgv legt dem BFE für Etappe 3 nahe, in der Risiko-Diskussion auch die Chancen aktiv anzusprechen. Das BFE müsse seine Wahrnehmung in den Regionen verbessern (SVP AG, sgv,). Für die CVP AG, CVP Bezirk Laufenburg und die JCVP AG sind eine engagierte Führung durch das BFE und die Weiterführung der bisherigen Rollenteilung aller relevanten Akteurinnen und Akteure wichtig. Die SVP SH sieht neben dem Bund auch die anderen Akteurinnen und Akteure in der Pflicht, den Prozess zeitgerecht und zielgerichtet voranzubringen. Für das Forum VERA Schweiz ist klar, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft und ihre Organe nach Anhörung der Beteiligten die Verantwortung trage und die Entscheide zu fällen habe. Gemäss SVP Bern müsse sich das BFE mit Überzeugungskraft und Herzblut für das Verfahren einsetzen – ein nur administrativ verwalteter Prozess könne nicht gelingen. Der Verein Tauschring Fördertaler und der GOF sehen Mängel im Qualitätsmanagement, dem Monitoring sowie der Wirkungs- und Umsetzungskontrolle. Sie erwarten umgehende Korrekturmassnahmen und deren Kommunikation.

Die FDP Bezirk Dielsdorf erwartet für die letzte Etappe eine straffe Prozessführung und eine Stärkung der direkt von Infrastrukturbauten oder von Aushubdeponien betroffenen Gemeinden. Es sei wichtig, dass die Gemeindebehörden bei raumplanerischen, baurechtlichen und baulichen Belangen für die Anliegen ihrer Bevölkerung einstehen könnten.

Würdigung

Mit dem Sachplanverfahren werden Standorte für gTL festgelegt. Die dabei anzuwendenden und für den Standortvergleich heranzuziehenden Kriterien sind im Konzeptteil SGT definiert und die Vorgaben für die Realisierung von gTL werden durch die ENSI-Richtlinie G0347 konkretisiert. Die Ergebnisse der Etappen 1 und 2 des SGT zeigten, dass in der Schweiz geeignete Standortgebiete für gTL existieren. Ein Abbruch des Auswahlverfahrens ist somit nicht angebracht.

In Etappe 3 werden die Untersuchungen vertieft. Basierend darauf werden der Lagerbereich, die Zugänge und die OFI hin zu einem für das RBG geforderten Konkretisierungsgrad ausgearbeitet. Die Sicherheit wird dabei für alle Teile des Bauwerks insgesamt und für die verschiedenen Phasen einzeln dargelegt und geprüft.

45 CVP Schweiz, CVP ZH, FDP SH, FDP Stadt Schaffhausen, SVP BE, SVP TG; ACE, VSE.

46 CVP AG, CVP Bezirk Laufenburg, FDP ZH, JCVP AG, SVP AG, SVP Benken, SVP Bezirk Andelfingen, SVP Buch am Irchel, SVP Dachsen, SVP Henggart, SVP Marthalen, SVP Stammertal, SVP Trüllikon; FME, SGV, sgv, ZBV.

47 Richtlinie ENSI-G03 «Spezifische Auslegungsgrundsätze für geologische Tiefenlager und Anforderungen an den Sicherheitsnachweis».