Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
Die Äusserungen zur Leitung des Verfahrens illustrieren deutlich die unterschiedlichen Bestrebungen, welche innerhalb des Sachplanverfahrens zu vereinen sind bzw. die divergierenden Ansprüche, welche an die Verfahrensleitung gestellt werden: Das BFE solle stark auftreten, den Prozess straff und zielgerichtet führen und so Verzögerungen vermeiden, für eine effiziente Projektabwicklung sorgen und sich auf zentrale Arbeiten konzentrieren. Gleichzeitig soll das Amt Anliegen aufnehmen und auf Befindlichkeiten der Stakeholder/innen eingehen sowie Zeit für Studien und zusätzliche Abklärungen einräumen. Von den Stellungnehmenden werden jedoch keine konkreten Beispiele und Hinweise aufgeführt, wo und wann das BFE seiner Verantwortung als Verfahrensleitung nicht klar und engagiert (genug) nachgekommen sei.
Dem BFE stellt sich demzufolge weiterhin die herausfordernde Aufgabe, die teils beträchtlich auseinanderliegenden Anforderungen unter einen Hut zu bringen und das Standortauswahlverfahren gemäss Konzeptteil SGT umzusetzen: Sicherheitsgerichtet, transparent, nachvollziehbar und mit dem Einbezug der Betroffenen. Letzteres bedeutet, zwischen den verschiedenen Anspruchsgruppen und Interessen zu vermitteln und einen Ausgleich zu schaffen sowie einen grösstmöglichen Konsens herbeizuführen. Dabei sind das BFE und mit ihm die zuständigen Bundesstellen (ARE, BAFU, ENSI) auf ein gewisses Mass an Vertrauen in ihre fachlichen Bewertungen angewiesen. Es erschwert die zielgerichtete Durchführung eines Verfahrens, wenn stets neue Abklärungen verlangt werden.
3.3.2 Grundsätze und Prinzipien des Verfahrens
Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Die Wichtigkeit von Transparenz und Nachvollziehbarkeit für das Gelingen des Verfahrens wird mehrfach betont (Kantone AG und TG, zahlreiche Gemeinden und Organisationen48 sowie Einzelpersonen). Mehrere Organisationen49 und zahlreiche Einzelpersonen kritisieren die Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Verfahren jedoch verschiedentlich als unzureichend. In den bisherigen Etappen hätten Überprüfungen durch ENSI und Kantone gezeigt, dass die Entscheide der Nagra nicht immer nachvollziehbar gewesen seien.
SES, WWF Schweiz und eine Einzelperson bemängeln ein zu grosses Ausmass an Berichten und Unterlagen sowie die Dokumentationsstrukturen an sich. Aussenstehenden sei es damit unmöglich, den Prozess zu verfolgen und nachzuvollziehen. Schlussendlich würde dadurch die Glaubwürdigkeit des Projekts leiden. Die Nagra müsse Änderungen aufzeigen und begründen (Einzelperson).
Die grenznahen Landkreise und eine Einzelperson kritisieren die Diskussion von Zweifelsfragen einzig in geschlossenen Fachgremien und den Umgang mit Sicherheitsfragen, die von Nagra, BFE und ENSI primär abwehrend beantwortet würden. Dies schade der Glaubwürdigkeit des Verfahrens. Der Kanton BS, die Gemeinden Dachsen und Henggart, mehrere Organisationen50 und Einzelpersonen empfehlen den Einbezug neutraler, unabhängiger Expertinnen und Experten, ein Erfahrungsaustausch mit dem
48 Dachsen, Henggart, Hüfingen, Stadt Bad Säckingen, Stadt Braunlingen; FDP Schweiz, Grüne SH, Grüne Weinland, SP AG, SP Bezirk Baden, SP Bezirk Brugg; AGV, Hochrhein Aktiv, IG BoB, KAIB, RV BO, RV HB.
49 B90/Grüne Schwarzwald-Baar, SP AG, SP Bezirk Baden, SP Bezirk Brugg; BUND Mittlerer Oberrhein, IG BoB, KAIB.
50 B90/Grüne Waldshut, Grüne SH, Grüne Weinland, SP AG, SP Bezirk Baden, SP Bezirk Brugg; BUND Mittlerer Oberrhein, ContrAtom, Hochrhein Aktiv, IG BoB, KAIB, SES, WWF Schweiz.