Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
Dass ENSI, KNS und Standortkantone bei ihrer Überprüfung des Nagra-Vorschlags bezüglich NL zu einem anderen Schluss gekommen sind, ist nicht auf einen Mangel an Transparenz zurückzuführen, sondern eine Folge der unabhängigen Überprüfung durch die Sicherheitsbehörden.
Die Fülle an Unterlagen und Dokumenten ist an der Komplexität des Vorhabens und des Verfahrens zu messen. Für Berichte, welche zu Händen der Behörden erstellt werden und aufgrund derer die Nagra-Vorschläge überprüft werden, ist ihre wissenschaftliche Richtigkeit und Vollständigkeit massgeblich. Die Berichte der Nagra erfüllen diese Anforderungen. Hingegen gilt für Berichte, Broschüren, Medienmitteilungen, Vorträge etc., welche zur Information eines breiteren Publikums und der Öffentlichkeit dienen, dass sie verständlich sein müssen. In zentralen Berichten ist in der Regel ein Glossar mit den relevanten Abkürzungen und den wichtigsten Begriffen enthalten. Die verständliche Kommunikation ist eine stetige Herausforderung und gemeinsame Aufgabe des Bundes, der Kantone, des ENSI, der Nagra und der Standortregionen. Letztere tragen gemäss Konzeptteil SGT zur kontinuierlichen und verständlichen Information und Kommunikation mit der Bevölkerung bei.
Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren und den unterschiedlichen Themenbereichen des Auswahlverfahrens (Sicherheit, Raumplanung, Umwelt, Information und Kommunikation) und zwischen den verschiedenen Behördenstufen inkl. dem Ausland erfordert Arbeitsgruppen in unterschiedlicher Zusammensetzung. Entweder sind diese bereits im Konzeptteil SGT vorgesehen und haben entsprechend definierte Pflichtenhefte (wie der AdK, der Beirat Entsorgung, die EGT, die KES, das TFS)62 oder sie sind davon abgeleitet. Eine Zusammenstellung mit den Aufgaben und der Zusammensetzung der SGT-relevanten Gremien ist auf der Webseite des BFE aufgeschaltet.63 In Etappe 2 fand eine Überprüfung der Gremienstruktur inkl. einer Umfrage bei den Akteurinnen und Akteuren statt. Sie ergab, dass auf keines dieser Gremien verzichtet werden kann. Lediglich auf den departementsinternen Steuerungsausschuss, welcher im Konzeptteil SGT erwähnt wird, wurde verzichtet.
Zur Diskussion und Beantwortung von technischen und wissenschaftlichen Fragen seitens der Bevölkerung, von Gemeinden, Standortregionen, Organisationen, Kantonen oder Gemeinwesen betroffener Nachbarstaaten zur Sicherheit und zur Geologie wurde das TFS eingerichtet. Das TFS besteht aus Fachpersonen der Bundesbehörden (ENSI, swisstopo, BFE), der KNS, der Standortkantone und der Nagra. Ebenso haben darin Vertretende und Fachpersonen der RK, von Deutschland, von Österreich und der SES Einsitz. Seit Etappe 1 wurden vom TFS fortlaufend Fragen entgegengenommen. Diese wurden je nach Wunsch der Fragestellenden von der Nagra, den Bundestellen, den Kantonen oder weiteren beantwortet. Alle Fragen und Antworten sind auf der Webseite des TFS dokumentiert und abrufbar.64
Sowohl das BFE wie auch das ENSI und die Nagra engagieren sich in internationalen Arbeitsgruppen zu Themen rund um die Entsorgung radioaktiver Abfälle. Der Austausch dient dem Wissenstransfer in beide Richtungen. Die Schweiz ist zudem Vertragspartei des gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Joint Convention). Alle drei Jahre wird an einer Überprüfungskonferenz der Stand der Erfüllung der Verpflichtungen der
62 Vgl. Konzeptteil SGT, Anhang V.
63 Radioaktive Abfälle > Sachplan geologische... > Regionale Partizipation: Aufgaben und Mitglieder der Gremien der Standortwahl
64 Webseite des TFS: www.ensi.ch/de/technisches-forum-sicherheit/