Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

3.3.3 Personelle und finanzielle Ressourcen

Die Kantone AG, SH, TG und ZH betonen, es sei wichtig, BFE, ENSI, Standortkantone und Regionen mit den nötigen Ressourcen auszurüsten, damit diese ihre Aufgaben umfassend wahrnehmen können. Damit könnten sie beispielsweise die Schlussfolgerungen der Nagra mit dem notwendigen Tiefgang überprüfen (Kantone AR und BL, mehrere Organisationen67 und zahlreiche Einzelpersonen). Marthalen erhofft sich durch ein kritisches Hinterfragen der Ergebnisse der Nagra durch das BFE eine Unterstützung – allenfalls sei das BFE mit entsprechenden Ressourcen auszustatten. Der Kanton BS, die Gemeinden Dachsen und Henggart, mehrere Organisationen68 sowie zwei Einzelpersonen erachten das BFE und das ENSI als gegenüber der ressourcenstarken Nagra unterdotiert.

Die SES und der WWF Schweiz empfehlen die finanzielle Unterstützung des AdK beizubehalten, um die hohe Qualität im sicherheitstechnischen Diskurs zu gewähren. Die Gelder seien gemäss Verursacherprinzip von den KKW-Betreibenden bereitzustellen. Für den Kanton TG zeigen die aktuellen Diskussionen um die Entschädigung der Kantone für ihre Aufwände, dass die Bedeutung des Einsatzes der Kantone noch nicht bei allen Beteiligten in ausreichendem Mass anerkannt werde. Hierzu bestünden weiterhin Forderungen. Die Kantone AG, BS, SH, TG und ZH erklären, die Anerkennung der Rolle der Kantone bedeute, dass die Kantone und ihre Expertinnen und Experten (eigenen Fachleute und KES-Experten) mindestens im bisherigen Rahmen finanziell und bis mindestens Ende Etappe 3 ausreichend unterstützt würden. Jüngste Kürzungen dieser Unterstützungen würden durch das Argument der Reduktion von Standortgebieten nicht gerechtfertigt (TG, ZH), da die Aufwände für die verbleibenden Kantone künftig stiegen (BS, TG, ZH). Kürzungen würden zu Einschränkungen der kantonalen Leistungen führen. Dies zöge negative Folgen für den Prozess, die Produktqualität und die Akzeptanz in den Regionen nach sich (TG, ZH). Die Kantone seien somit gezwungen, Fehlbeträge selbst aufzubringen. Der Kanton ZH fordert deshalb – mit Verweis auf die AdK-Empfehlung 3 – eine Unterstützung der KES bis Ende Etappe 3 von geschätzt 330 000 Franken pro Jahr. Ebenso müsse die finanzielle Unterstützung der Standortregionen mindestens im bisherigen Rahmen beibehalten werden.

Ebenso benötigten die Kantone Mittel, für ihre personellen und zeitlichen Aufwände zur umfassenden Prozessführung und zur behördlichen Überprüfung (BS) oder für Beurteilungen, welche nicht ausdrücklich Teil des Sachplans seien, wie etwa das EP oder die Kostenstudie (ZH). Der Kanton AG fordert, dass einem allfälligen Standortkanton neben den allgemeinen Sicherheitsrisiken auf keinen Fall finanzielle Risiken jedwelcher Art auferlegt werden dürften. Auch betroffenen Gemeinden und Kantonen dürften aus den Verfahren keine finanziellen Lasten entstehen (SH). So seien etwa die Aufwendungen der Gemeinden für Aufgaben im Zusammenhang mit dem gTL – etwa für Abklärungen durch Expertisen, welche bei Baugesuchen notwendig seien – nach dem Verursacherprinzip durch die Entsorgungspflichtigen zu entschädigen (ZH, Henggart, ZPW). Die Gemeinden seien für ihre Aufwände zu entschädigen (Trüllikon).

Würdigung

Das ENSI und das BFE erheben gemäss Artikel 83 KEG von den Gesuchstellenden und den Inhabenden von Kernanlagen, nuklearen Gütern und radioaktiven Abfällen Gebühren und verlangen Ersatz von Auslagen für die Erteilung von Bewilligungen, die Erstellung von Gutachten sowie die Ausübung der Aufsicht. Das ENSI kann somit seine Aufwendungen weiterverrechnen. Das BFE verrechnet seine Auslagen für die Bewilligungen – zurzeit ist dies die Bearbeitung der Sondiergesuche.

67 SP AG, SP Bezirk Baden, SP Bezirk Brugg; IG BoB, KAIB.

68 B90/Grüne Waldshut, Grüne SH, Grüne Weinland, SP AG, SP Bezirk Baden, SP Bezirk Brugg; BUND Mittlerer Oberrhein, ContrAtom, Hochrhein Aktiv, KAIB, SES, WWF Schweiz.