Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 34Fedlex · Ergebnisbericht

Sachplan geologische Tiefenlager

Die Kosten für das Auswahlverfahren werden nach dem Verursacherprinzip von den Entsorgungspflichtigen getragen. Die Personalkosten sowie die Sachkosten des BFE für die Umsetzung des SGT werden der Nagra vom BFE auf der Basis einer Finanzvereinbarung in Rechnung gestellt. Zu den externen Sachkosten zählen die Aufwendungen der KES sowie die finanzielle Unterstützung der Standortkantone in Form einer jährlichen Pauschalabgabe. Dafür standen bisher jährlich insgesamt 1,2 Millionen Franken zur Verfügung, welche die Kantone nach einem vereinbarten Schlüssel unter sich aufteilen. Da in Etappe 3 nur noch drei Standortgebiete weiter untersucht werden und sich dadurch die Anzahl der betroffenen Standortregionen und -kantone reduziert, werden die Pauschalbeiträge stufenweise gesenkt. Im 2019 werden noch 1 Million Franken entrichtet, im 2020 950 000 Franken und danach noch 900 000 Franken. Die Aufwendungen für die KES stiegen ab 2012 bis 2017 von rund 71 000 auf 310 000 Franken. Bis zur Einreichung des RBG haben sich die Kantone und die Nagra auf eine Kostenübernahme von durchschnittlich 250 000 Franken pro Jahr geeinigt.

Im April 2018 hat die Nagra den von bewilligungspflichtigen erdwissenschaftlichen Untersuchungen (Tiefbohrungen und Quartärbohrungen) betroffenen Gemeinden schriftlich mitgeteilt, sie für ihren Aufwand in Bewilligungsverfahren zu entschädigen. Darunter fallen Drittkosten für Expertisen (nach Rücksprache mit der Nagra), Besprechungen, Aufwendungen im Rahmen von Bauvorhaben sowie Anschlussgebühren für technische Installationen bei Bohrplätzen.

3.3.4 Dokumentation im künftigen Verfahren

Aspekte zur Dokumentation bei Bekanntgabe der Standortwahl zur Vorbereitung des RBG werden unter Kapitel 3.4.4 aufgeführt; jene zu Dokumenten der Vernehmlassung zu Etappe 2 im Kapitel 3.1.4.

Unter Verweis auf die AdK-Stellungnahme und ein Inputpapier69 regt der Kanton SH an, die Dokumentation der Nagra, die Gutachten des ENSI bzw. das Zusammenwirken der beiden, sowie beim BFE die Dokumentationsstruktur, einer kritischen Prüfung zu unterziehen. So weise die EGT70 auf das Fehlen von Vernetzungen bei der Darstellung von Daten, Analysen und Schlussfolgerungen sowie auf einen möglicherweise überdimensionierten Berichtsumfang hin. Für die künftigen Projektphasen sei eine «best documentation practice» zu etablieren. Die SES und der WWF Schweiz empfehlen ebenfalls mit Verweis auf dieselbe AdK-Empfehlung die aktuelle Handhabe zu überprüfen. Es seien Anpassungen vorzunehmen, um die Nachvollziehbarkeit der Argumentation und der Prozessschritte zu verbessern.

Pro Ehrendingen und LoTi vermissen für Etappe 2 konkret eine Synopse aller Themen, mit der Angabe in welchem Dokument sie beschrieben sind und ob sie von allen Akteurinnen und Akteuren als gelöst betrachtet werden würden oder ob unterschiedliche, wissenschaftliche Beurteilungen vorlägen und diese Themen entsprechend in Etappe 3 weiter zu untersuchen seien.

Würdigung

Die Nagra wird in Etappe 3 die Resultate ihrer Untersuchungen laufend publizieren. Bis Ende 2019 muss sie dem ENSI in einem Konzept darlegen, welche Berichte wann fertiggestellt werden. Damit liegen bereits vor der Bekanntgabe der Standortwahl erste Berichte vor, mit denen sich die Standortkantone und Standortregionen sowie weitere Interessierte auseinandersetzen können. In einem Dokumentstrukturplan werden zudem die Bezüge zwischen den Berichten dargestellt.

69 AdK-Stellungnahme vom September 2017; Empfehlung 2 bzw. Verweis auf das Papier von Heierli und Baltes 2017.

70 EGT 2017 «Stellungnahme der EGT zum Vorschlag weiter zu untersuchender geologischer Standortgebiete».