Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
auch Kapitel 3.3.6). Im Rahmen von bilateralen Abkommen mit den Nachbarländern, darunter Deutschland, wurden «gemischte Kommissionen» zur Koordination, zum Informationsaustausch und zur Zusammenarbeit vereinbart. Die Vertragsparteien unterrichten sich gegenseitig über grenznahe kerntechnische Einrichtungen und machen sich die dazu geeigneten Unterlagen zugänglich. Insbesondere befassen sich die Kommissionen mit den Themenbereichen zu Problemen der Bewilligungsverfahren für kerntechnische Einrichtungen, zu Haftungs- und Schadenersatzfragen, die sich aus dem Betrieb solcher Anlagen ergeben können, zu Fragen der Planung und der sicherheitstechnischen Auslegung der Anlagen, zu besonderen sicherheitstechnisch relevanten Vorkommnissen in kerntechnischen Einrichtungen, zu Umweltauswirkungen, Strahlenschutz, Notfallplanung und Hilfeleistung. Die Deutsch–Schweizerische Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen DSK wurde durch die «Vereinbarung zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Unterrichtung beim Bau und Betrieb grenznaher kerntechnischer Einrichtungen» vom 10. August 1982 eingerichtet. Das Plenum tagt jährlich – die Arbeitsgruppen häufiger.
3.3.6 Zusammenarbeit und Rollen der Akteurinnen und Akteure
Unabhängigkeit, Strukturen, Rollen
Der Kanton BS, zahlreiche Organisationen79 und Einzelpersonen bemängeln und kritisieren die Abhängigkeit der Nagra von den entsorgungspflichtigen KKW-Betreiber. Sie sehen darin das Risiko für Interessenkonflikte oder Befangenheit und befürchten aufgrund des Zeit- und Kostendrucks Abstriche bei der Sicherheit und Qualität des Tiefenlagerprojekts. Auch sei damit die Glaubwürdigkeit des Verfahrens in Gefahr. Der BUND Mittlerer Oberrhein und mehrere Einzelpersonen fordern eine Entflechtung der Nagra von den KKW-Betreibern und SP Schweiz, SES und WWF Schweiz empfehlen, die Nagra in eine öffentlich-rechtliche Anstalt überzuführen bzw. sie ganz in die Bundesverwaltung einzugliedern. Eine Einzelperson vermisst eine Zweitmeinung und externe Gutachten über die Vorschläge der Nagra.
Zahlreiche Einzelpersonen hegen angesichts der finanziellen Leistungen der Entsorgungspflichtigen an Personen und Organisationen den Verdacht zu deren Käuflichkeit. Solches sei dem politischen Ruf des Sachplanverfahrens nicht zuträglich. Die Grünen SH und Einzelpersonen befürchten, dass in Etappe 3 das Primat der Sicherheit dem Primat des Geldes weiche, indem Behördenvertreter/innen darauf bedacht seien, den grössten Vorteil aus dem Projekt zu schlagen. Das Engagement von Privatpersonen werde durch die Stärkung der regionalen Politik und der grösseren Gemeinden geschwächt und damit einhergehend die falschen Anreize durch den Prozess gesetzt. Der Kampf um die Entgeltungen wird das Engagement für die Sicherheit verdrängen.
Der Kanton BS, die Gemeinden Dachsen und Henggart, mehrere Organisationen80 und zwei Einzelpersonen betonen, dass es im Sachplanverfahren «Checks and Balances» und eine Unabhängigkeit der verschiedenen Instanzen brauche. Dabei wird kritisiert, dass die Nagra eine dominante Stellung einnehme, über ein Wissensmonopol verfüge und durch Präsenz an Gewerbemessen proaktiv die Meinungsbildung beeinflusse. Es wird kritisiert, das ENSI übernehme kaum strategische Verantwortung und lasse der Nagra zu viel Raum. Das Verhältnis von ENSI und Nagra sei zu nahe und die Unabhängigkeit des ENSI sei zu wenig erkennbar. Das UVEK könne nicht als unabhängig angesehen werden, um bei Konflikten mit dem BFE zu vermitteln.
79 Grüne Schweiz, Grüne ZH, SP Schweiz, SP SH, SP ZH, SP Beringen, SP Bezirk Baden, SP Stein am Rhein, SPD Singen; BUND Mittlerer Oberrhein, IG BoB, Kernfrauen, KLAR! Schweiz, SES, WWF Schweiz.
80 B90/Grüne Waldshut, Grüne SH, Grüne Weinland, SP AG, SP Bezirk Baden, SP Bezirk Brugg; BUND Mittlerer Oberrhein, ContrAtom, Hochrhein Aktiv, KAIB, SES, WWF Schweiz.