Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
Bund im Rahmen des Sachplans zu stärken, die eigenen Anliegen einzubringen und die Regionen zu unterstützen (BS, ZH). Die Kantone BS und ZH führen als Beispiel die vom AdK 2016 lancierte Gesellschaftsstudie (GES) an, welche ein wichtiges, zuvor ungenügend behandeltes Thema behandle und ein Anliegen der Regionen aufnehme. Die Kantone spielten im Gesamtverfahren eine wichtige, eigenständige wie auch vermittelnde Rolle zwischen den verschiedenen Akteurgruppen (ZH). Diese Rolle der Kantone (des Kantons ZH) sowie deren Interessen und Beiträge (ZH) müsse durch die Entsorgungspflichtigen (AG, SH), den Bund (ZH) bzw. durch alle Akteurinnen und Akteure (BS) anerkannt und unterstützt werden. Dies äussere sich etwa in den Beiträgen zur sicherheitstechnischen Beurteilung der Tiefenlagerplanung durch kantonale Fachleute (ZH). Die Behörden aller Stufen müssten ihre Rollen wahrnehmen können (ZH, SH), denn dies sei für das Vorankommen des Verfahrens und für den Vertrauensaufbau der Bevölkerung wichtig (ZH).
Der Kanton BS beobachtet zwischen den Entsorgungspflichtigen als Implementor/innen und den Behörden des Bundes und der Kantone ein grosses Kräfte- und Wissensungleichgewicht. So sei es den Kantonen und dem ENSI in Etappe 2 nur mit grossem Aufwand gelungen, den Vorschlag der Nagra zum Einengungsvorschlag kritisch zu hinterfragen. Mit der Aufnahme des Standortgebietes NL in Etappe 3 hätten die Kantone einen wesentlichen Beitrag beigesteuert. Der Kanton SO erwähnt, dass die Einschätzung der Kantone zu NL durch ENSI und KNS bestätigt worden seien.
Der Kanton SH forderte in seiner Stellungnahme zu Etappe 1 die Durchführung einer zwischen den Standortregionen vergleichbaren «Imagestudie». Da der Bund diese Forderung in der SÖW nicht aufgegriffen habe, hätte der AdK mit der GES dieses Anliegen selbst in das Verfahren eingebracht. Heute sei die wichtige Funktion dieser zum grossen Teil durch die Kantone finanzierten Studien unbestritten.
Die CVP AG, CVP Bezirk Laufenburg und JCVP AG fordern, dass die betroffenen Gemeinden / Regionen und Kantone in Etappe 3 noch stärker als heute einbezogen werden müssten, namentlich bei der Optimierung der OFI und bei der Festlegung der Abgeltungen für ein Tiefenlager.
Die FDP Bezirk Dielsdorf kritisiert die Einflussnahme der Kantone in den RK, welche gemäss Konzeptteil SGT eigentlich eine Rolle ausserhalb der RK hätten. So hätten etwa Vertretungen des Kantons ZH regelmässig an Vollversammlungen, an Sitzungen der Leitungsgruppe und der Fachgruppen teilgenommen. Dabei hätten sie wiederholt versucht, mit ihren Voten die Entscheide der RK zu beeinflussen. Inhaltlich betreffe dies etwa die Opposition gegen den ursprünglichen 2x2-Vorschlag der Nagra und die Suche nach den Standorten für die OFA. Die Kantonsvertretenden hätten auch durchgesetzt, zu den vier potenziellen OFA-Standorten zehn zusätzliche Potenzialräume zu beurteilen. Allerdings hätten die Vertreter/innen des Kantons ZH später dennoch sowohl den ursprünglich von der Nagra vorgeschlagenen wie auch den aus ihren Potenzialraumvorschlägen hervorgegangenen Standort mit der Begründung des Grundwasserschutzes abgelehnt.
Würdigung
Eine mögliche Verstaatlichung der Nagra82 wurde bei der parlamentarischen Beratung des KEG diskutiert und in der Folge verworfen. Für die Entsorgung gilt nach dem KEG das Verursacherprinzip: Wer radioaktive Abfälle produziert, muss diese auf eigene Kosten sicher entsorgen. Dazu wurde 1972 von den Betreibenden der fünf schweizerischen KKW und der Schweizerischen Eidgenossenschaft die Nagra gegründet, welche seither den gesetzlichen Auftrag zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle im Auftrag der Entsorgungspflichtigen wahrnimmt. Entscheidender als die Frage «staatlich oder privat» ist jedoch eine klare Rollenteilung. Diese wird durch das KEG und den Sachplan gewährleistet.
82 Vgl. auch Antwort auf die Frage 12.5484 von NR Roger Nordmann.