Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
als bei der Tiefenlagerung und dass das Problem der Entsorgung künftigen Generationen aufgebürdet werde, sollte sich das Verfahren weiter verzögern. Auch der Kanton TI verweist auf die Herausforderungen, die mit dem aussergewöhnlich langen Zeithorizont verbunden sind. Eglisau und ACE betonen, dass in der Schweiz ein langfristig sicherer Standort zur Lagerung radioaktiver Abfälle innert nützlicher Frist gefunden werden müsse. Für den kgv heisst dies, in den verbleibenden drei Standortgebieten zügig die notwendigen Abklärungen und Untersuchungen durchzuführen. Die SES und der WWF Schweiz weisen darauf hin, dass von der aktuellen Akzeptanz für die Zwilag in Würenlingen nicht auf eine Duldung einer dort andauernden Lagerung geschlossen werden dürfe.
Mit Hinweis auf die bereits entstandenen Verzögerungen in Etappe 2 fordern der Kanton ZH, zahlreiche Gemeinden und Organisationen87 und mehrere Einzelpersonen, dass es in Etappe 3 keine weiteren Verzögerungen mehr geben dürfe und der Zeitplan eingehalten oder gar gekürzt werden solle. Das BFE müsse das Verfahren entsprechend straff und zielgerichtet führen. Dabei sollen auch politisch motivierte Verzögerungen durch Gegnerorganisationen oder unnötige Untersuchungen verhindert werden, welche etwa unter dem Vorwand der Sicherheit eingefordert würden. In Anlehnung an die entsprechende Empfehlung der KNS fordern Economiesuisse und VSE, dass das Standortgebiet NL rasch zurückzustellen ist, falls sich die von der Nagra identifizierten Nachteile in diesem Gebiet bestätigen88. Sie beziehen sich dabei auf das Gebot der Effizienz bzw. der Verhältnismässigkeit (es müssten nicht alle Aspekte aufwändig und abschliessend geklärt werden) und begründen das Einstellen mit ansonsten unnötigen Verzögerungen und Kosten. Der Kanton AG lehnt diese Empfehlung der KNS ab und weist darauf hin, dass das Standortgebiet NL in Etappe 3 im gleichen Stil wie die übrigen Standortgebiete zu prüfen und eine «Gesamtschau» aller Standortgebiete zu erstellen sei. Er begründet ein solches Vorgehen mit den Prinzipien eines transparenten, nachvollziehbaren, fairen und glaubwürdigen Verfahrens.
Eine Einzelperson betont die Bedeutung von zeitgerechten Entscheiden und der Kommunikation darüber, wann diese gefällt würden. Es brauche einen verbindlichen Fahrplan relevanter Entscheide wie dem Entscheid Einzel- oder Kombilager, dem Standort der BEVA und zur Aufteilung von Abgeltungen.
Aus Sicht der SES und des WWF Schweiz ist der Realisierungsplan für das Tiefenlager zu optimistisch und sollte entsprechend überarbeitet werden. Es brauche ausreichend Zeit für die Berücksichtigung kritischer Hinweise und Zusatzabklärungen. Auch die SP Schweiz bewertet es als kritisch, dass im Tiefenlagerprojekt rasch ein Verschluss des Lagers angestrebt werde und die Kosten eine wichtige Rolle spielten. Mit Blick auf die langen Zeithorizonte besteht nach Ansicht von SES, ProLinn, Pro Natura und WWF Schweiz keine Notwendigkeit für einen raschen Standortentscheid zum Tiefenlager.
Die Nach-Sachplan-Phase
Laut SES und WWF Schweiz entstehe aus den Vernehmlassungsunterlagen der Eindruck, das Tiefenlagerprojekt sei nach Erteilung der Rahmenbewilligung abgeschlossen. Dies sei aber nicht der Fall, denn das Projekt könne auch nach Abschluss des Sachplanverfahrens noch scheitern. Angesichts der Geschichte, der hohen Komplexität und des Pioniercharakters des Projekts sei auch künftig von Rückfällen auszugehen. Dies werde jedoch nicht berücksichtigt. Rückfalloptionen wie die Prozesssteuerung durch den Bund nach Abschluss des SGT erfolgen wird, müssten gesichert und geklärt werden.
87 Adlikon, Andelfingen, Dachsen, Flaach, Flurlingen, Henggart, Humlikon, Kleinandelfingen, Laufen-Uhwiesen, Ossingen, Unterstammheim, Waltalingen; BDP Schweiz, CVP Schweiz, CVP AG, CVP ZH, CVP Bezirk Laufenburg, EVP ZH, FDP Schweiz, FDP AG, FDP SH, FDP ZH, FDP Bezirk Dielsdorf, FDP Stadt Schaffhausen, FDP Winterthur, JCVP AG, JFS, JFAG, SVP Schweiz, SVP AG, SVP BE, SVP SH, SVP SO, SVP TG, SVP ZH, SVP Benken, SVP Bezirk Andelfingen, SVP Bezirk Dielsdorf, SVP Buch am Irchel, SVP Dachsen, SVP Henggart, SVP Marthalen, SVP Olten-Gösgen, SVP Stammertal, SVP Trüllikon; ACE, AGV, AVES, Economiesuisse, ECO SWISS, EFNWCH, FME, Forum VERA AG/SO, GPV ZH, GPVA, kgv, KKG, SGV, swissnuclear, VSE, WRA, ZBV.
88 Weitere Stellungnahmen zu diesem Aspekt in Kapitel 3.4.1.