Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

konfrontiert. Bei den meisten Kantonen dürfte das dafür notwendige Know-how nicht vorhanden sein. Aus diesem Grund wird eine kantonale Expertengruppe Sicherheit eingesetzt»85.

Vom Willen und der Forderung der Standortkantone, eine selbstbewusste und eigenständige Rolle im SGT-Verfahren auszuüben, zeugt der frühe Positionsbezug zu den Nagra-Vorschlägen sowie die Empfehlungen in der AdK-Stellungnahme. Im Februar 2016 veröffentlichte der AdK einen Fachbericht der KES und sprach sich gegen die Zurückstellung des Standortgebiets NL aus. Weder hatte die Nagra zu diesem Zeitpunkt die vom ENSI geforderte Zusatzdokumentation eingereicht – dies erfolgte im Juli 2016

– noch lagen die Stellungnahmen von ENSI und KNS (April 2017 bzw. Juni 2017) vor.

Die Empfehlungen, die der AdK in seiner Stellungnahme zu Etappe 2 an die Verfahrensleitung richtete, sind teilweise ambivalent oder weisen zumindest in verschiedene Richtungen (siehe dazu auch Leitung des Sachplanverfahrens in Kapitel 3.3.1): Das BFE soll einerseits führen und entscheiden, jedoch gleichzeitig moderieren und integrieren. Im gleichen Atemzug betonen die Kantone ihre zentrale Funktion im Verfahren und verlangen, dass ihre starke Rolle bei der sicherheitstechnischen Beurteilung der Tiefenlager-Planung anerkannt und unterstützt wird.

Bei seiner Führungsaufgabe ist der Bund prinzipiell darauf angewiesen, dass die Kantone den Bundesbehörden in der Ausübung ihrer Tätigkeiten Vertrauen schenken. Im SGT betrifft dies je nach Fachbereich die Beurteilungen von ARE, BAFU, BFE und ENSI. Es ist Aufgabe des BFE, mit den Gemeinden der Standortregion bei der Organisation und Durchführung der regionalen Partizipation zusammenzuarbeiten. Die Kantone unterstützen das BFE dabei. Es bewährt sich, dass neben Vertretenden des BFE bei Bedarf auch Kantonsvertretende an den Sitzungen der RK teilnehmen. Dabei sind die Rollen der Akteurinnen und Akteure einzuhalten. Falls notwendig, müssen sie sich untereinander abstimmen, um nicht die Arbeit der RK beschwerlicher zu machen.

Die Kritik in der AdK-Stellungnahme sowie der bevorstehende Abschluss von Etappe 2 bewogen die UVEK-Vorsteherin zu einer Aussprache zwischen den Regierungsvertretenden der betroffenen Kantone, der Nagra und dem BFE im April 2018. Es herrscht Einigkeit, dass sich das SGT-Verfahren bewährt hat. Die Beteiligten sprechen sich für ein sicherheitsgerichtetes Verfahren aus. Der Bund berücksichtigt berechtigte Anliegen der Kantone und führt das Standortauswahlverfahren zielgerichtet weiter.

3.3.7 Zeitplanung und Nach-SGT-Phase

Zahlreiche Gemeinden, Organisationen86 und Einzelpersonen erwähnen die lange Dauer des Standortauswahlverfahrens, die Verzögerungen in Etappe 2 und mögliche damit zusammenhängende Probleme wie Belastungen für die betroffenen Regionen, mögliche Verluste von Vertrauen und Glaubwürdigkeit, Desinteresse und Ermüdungserscheinungen sowie hohe Kosten und Ressourcenverbrauch. Weiter wird als problematisch erachtet, dass Kantone und Regionen aufgrund des langen Verfahrens nicht langfristig planen können, dass das Risiko der Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen höher sei

85 Sachplan geologische Tiefenlager, Erläuterungsbericht vom 2. April 2008, S. 39.

86 Adlikon, Andelfingen, Dachsen, Flaach, Flurlingen, Henggart, Humlikon, Kleinandelfingen, Laufen-Uhwiesen, Ossingen, Unterstammheim, Waltalingen; CVP Schweiz, CVP AG, CVP ZH, CVP Bezirk Laufenburg, EVP ZH, FDP Schweiz, FDP AG, FDP NW, FDP Bezirk Dielsdorf, JCVP AG, JFS, JFAG, SVP AG, SVP BE, SVP Benken, SVP Bezirk Andelfingen, SVP Buch am Irchel, SVP Dachsen, SVP Henggart, SVP Marthalen, SVP Stammertal, SVP Trüllikon; AVES, EFNWCH, FME, Forum VERA Schweiz, Forum VERA AG/SO, G20, GOF, GPV ZH, GPVA, kgv, VSE, WRA, ZBV.