Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
nachvollziehbar. Ebenso unverständlich sei, weshalb der Kanton ZH, noch bevor das ENSI sein Gutachten veröffentlicht habe, mit einer negativen Stellungnahme zum 2x2-Vorschlag der Nagra vorgeprescht sei.
Nach mehreren Gemeinden91, Baden Regio und ZurzibietRegio entsprechen die formulierten Vorgaben für Etappe 3 den tatsächlichen Forderungen. Sie begrüssen deren Präzisierung in den Festlegungen. Für den Kanton BE, zahlreiche Gemeinden und Organisationen92 sowie Einzelpersonen sind die Festlegungen plausibel und nachvollziehbar. Gemäss CVP AG, CVP Bezirk Laufenburg, JCVP AG und VGKA seien die Festlegungen aufgrund sicherheitstechnischer Kriterien erfolgt.
Zahlreiche Gemeinden, Organisationen93 und Einzelpersonen stimmen zwar grundsätzlich zu, in Etappe 3 VU an den Standorten JO, NL und ZNO durchzuführen, widersprechen aber den Festlegungen der Standortgebiete als Zwischenergebnis. Der Kanton JU schliesst sich der Folgerung des ENSI und des AdK an, dass die Standortgebiete NL und ZNO in Etappe 3 im Hinblick auf einen Vergleich vertieft untersucht werden sollen. Die anderen Regionen müssten aus wissenschaftlichen Gründen davon ausgeschlossen werden. Der Kanton SH, die Gemeinde Freienwil, mehrere Organisationen94 und Einzelpersonen fordern, alle verbleibenden Standortgebiete gleichwertig zu behandeln.
Zahlreiche Gemeinden95, GPV ZH, GPVA und zwei Einzelpersonen fordern umgehend zu kommunizieren, sobald die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Untersuchen aufzeigen, dass ein Standort nicht oder deutlich weniger geeignet sei. Damit werde eine solche Region entlastet. Entsprechend der Empfehlung 2 der KNS fordert der SGV, dass bei Vorliegen von Erkenntnissen, welche die durch die Nagra aufgezeigten Nachteile des Standortgebiets NL bestätigten, die weiteren Untersuchungen in NL in einer frühen Phase eingestellt und die Gremien aller verbleibenden Standortgebiete umgehend darüber informiert werden. Zahlreiche Gemeinden96, ZurzibietRegio, SGV und mehrere Einzelpersonen empfehlen, – im Sinne der Gleichbehandlung – die KNS-Empfehlung 2 auch für die Standortgebiete JO und ZNO gelten zu lassen. KKG und swissnuclear erwähnen, eine vorzeitige Begutachtung der Standortgebiete dürfe nicht zu politischen Zwischenentscheiden führen – und damit de facto zu einer zusätzlichen Etappe.
Sollten belastbare Erkenntnisse zu einem Gebiet belegen, dass es aus sicherheitstechnischen Gründen nicht geeignet sei, so fordern der Kanton ZH, mehrere Organisationen97 und zwei Einzelpersonen, das Gebiet ganz aus dem Verfahren zu entlassen. Für den Kanton ZH ist dies für die drei zurückgestellten Standortgebiete der Fall.
91 Koblenz, Lengnau AG, Leuggern, Würenlingen.
92 Dörflingen, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Siblingen; BDP Schweiz, EVP ZH, FDP Schweiz, FDP NW, FDP SH, FDP Stadt Schaffhausen, SP SH, SP ZH, SP Beringen, SP Stein am Rhein, SPD Singen, SVP AG, SVP SH, SVP SO, SVP TG, SVP ZH, SVP Benken, SVP Bezirk Andelfingen, SVP Bezirk Dielsdorf, SVP Buch am Irchel, SVP Dachsen, SVP Henggart, SVP Marthalen, SVP Olten-Gösgen, SVP Stammertal, SVP Trüllikon; AVES, Economiesuisse, EFNWCH, FME, HEV Winterthur, KGV, KKG, Pro Natura, sgv, swissnuclear, VSE, ZBV.
93 Beringen, Buchberg, Hallau, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Rüdlingen, Stadt Schaffhausen, Thayngen; GLP SH, FDP Neuhausen, SP Schweiz, SP Neuhausen; KPgT, SSV, VPOD SH.
94 B90/Grüne Waldshut; Pro Natura, SES, WWF Schweiz.
95 Adlikon, Andelfingen, Dachsen, Flaach, Flurlingen, Henggart, Humlikon, Kleinandelfingen, Laufen-Uhwiesen, Marthalen, Ossingen, Unterstammheim, Waltalingen.
96 Birmenstorf, Böttstein, Bözberg, Bözen, Döttingen, Effingen, Elfingen, Koblenz, Lengnau AG, Leuggern, Mönthal, Oeschgen, Remigen, Riniken, Rüfenach, Veltheim, Villigen, Villnachern.
97 SVP Benken, SVP Bezirk Andelfingen, SVP Buch am Irchel, SVP Dachsen, SVP Henggart, SVP Marthalen, SVP Stammertal, SVP Trüllikon.