Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

das weitere Vorgehen entscheiden. Gemäss Konzeptteil SGT bleiben in Etappe 3 zurückgestellte Standorte bis zur Erteilung der Betriebsbewilligung als Zwischenergebnis im Sachplan raumplanerisch gesichert.

In Etappe 3 haben die Entsorgungspflichtigen zusammen mit dem RBG ein Konzept für die Beobachtungsphase und den Verschluss der Anlage vorzulegen. Mit dem Baubewilligungsgesuch muss ein Plan für diese Arbeiten vorliegen, welcher für das Betriebsbewilligungsgesuch nachzuführen ist. Vor dem Verfüllen und Versiegeln aller untertägigen Teile und des Zugangsstollens («Verschluss») wird das gTL während eines längeren Zeitraums überwacht («Beobachtungsphase»). Die Entsorgungspflicht ist erst erfüllt, wenn die Abfälle in ein gTL verbracht und die finanziellen Mittel für die Beobachtungsphase und den allfälligen Verschluss sichergestellt sind. Sofern der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist, ordnet der Bundesrat nach Ablauf der Beobachtungsphase die Verschlussarbeiten an. Nach dem ordnungsgemässen Verschluss kann der Bundesrat weitere Massnahmen, insbesondere eine befristete Überwachung, anordnen.

Nach dem Abschluss des SGT-Verfahrens werden gewisse Arbeiten fortgesetzt, z. B. das Monitoring. Zudem muss über die Verwendung von Abgeltungen befunden werden. Von Bedeutung sein werden ebenfalls Massnahmen zur Unterstützung der gewünschten Entwicklung in der Standortregion in der Bau- und Betriebsphase. In Etappe 3 wird deshalb zu klären sein, in welcher Form die Interessen der Standortregion nach Erteilung der Rahmenbewilligung organisiert werden sollen und wie diese in die weiteren Projektierungsphasen einfliessen können.

3.4 Festlegungen

In diesem Kapitel werden all jene Aspekte behandelt, die einen konkreten Bezug zu den Formulierungen in den Festlegungen haben (Ergebnisbericht Kapitel 2).

3.4.1 Festlegungen zu Standortgebieten und zu Grundsätzen der Platzierung und Ausgestaltung der Oberflächeninfrastrukturen

Zahlreiche Kantone, Gemeinden und Organisationen90 sowie Einzelpersonen sind mit den Festlegungen im Ergebnisbericht zu Etappe 2, die Standortgebiete JO, NL und ZNO sowie die entsprechenden OFA-Areale als Zwischenergebnis festzulegen und in Etappe 3 weiter zu untersuchen, einverstanden. Henggart und Thalheim an der Thur, B90/Grüne Waldshut, Grüne SH, Grüne Weinland und zahlreiche Einzelpersonen würden die von der Nagra ursprünglich vorgeschlagene Reduktion auf nur zwei Standortgebiete nicht unterstützen. Die Kantone AG und ZH sowie eine Einzelperson betonen ihr Einverständnis mit der Zurückstellung der übrigen Standortgebiete.

Die FDP Bezirk Dielsdorf stellt fest, es könne nur beim Lagertyp SMA von einer Einengung gesprochen werden. Für das HAA-Lager habe die Nagra zwar einen Zweiervorschlag gemacht und diesen nachvollziehbar begründet, die Argumente des ENSI für das weitere Untersuchen von NL seien hingegen nicht

90 AG, BL, NE, SG, SH, SO, TG, TI, ZH; Diessenhofen, Dörflingen, Jestetten, Neunkirch, Schlatt TG, Siblingen; BDP Schweiz, CVP AG, CVP Bezirk Laufenburg, EVP ZH, FDP Schweiz, FDP AG, JCVP AG, SP SH, SP ZH, SP Beringen, SP Stein am Rhein, SPD Singen, SVP BE, SVP SO, SVP Olten-Gösgen; ACE, ECO SWISS, Forum VERA Schweiz, Forum VERA AG/SO, KKG, SES, sgv, WWF Schweiz, ZBV.