Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
Würdigung
Die Planungsperimeter wurden in Etappe 1 festgelegt. Sie bezeichneten die Gebiete, innerhalb welcher in Etappe 2 mögliche Standortortareale für eine OFA gesucht und platziert werden konnten. Mit der Festlegung der OFA-Standortareale als Vororientierung bzw. Zwischenergebnis haben die Planungsperimeter ihren Zweck erfüllt. Sie werden deshalb in Etappe 3 nicht mehr benötigt. Die genaue Lage und Grösse der Standortareale können in Etappe 3 auch ohne Planungsperimeter so optimiert werden, dass die Ziele des Umweltschutzes und der Raumplanung bestmöglich erreicht werden.
3.4.4 Auswahl des Standorts zur Vorbereitung des Rahmenbewilligungsgesuchs
Gemäss zahlreichen Gemeinden, Organisationen123 und Einzelpersonen erfüllen die Ausführungen in Kapitel 2.5 «Auswahl des Standorts zur Vorbereitung des Rahmenbewilligungsgesuchs» die Forderungen von AdK und KNS zur Etappe 3 in wesentlichen Punkten nicht und müssten daher angepasst werden. Insbesondere seien auch in der Vernehmlassung aufgeworfene Themen in den Bericht aufzunehmen. Andelfingen vermisst in Ziffer 2.5 die Berücksichtigung raumplanerischer Aspekte, Trüllikon lehnt die Festlegungen in Kapitel 2.5 komplett ab.
Gemäss den Kantonen AG, SH und ZH müssen der Ablauf zur Standortwahl und die Methodik bzw. die Kriterien dazu zusammen mit allen Akteurinnen und Akteuren auf Optimierungspotenzial geprüft werden. Der Kanton ZH fordert zudem, ausreichend Zeit für Interpretation und Schlussfolgerung aus den neuen erdwissenschaftlichen Untersuchungen einzuplanen. Auch müssten nach Dettighofen, Dogern und Murg (D) zu einer Rahmenbewilligung noch viele offene Fragen z. B. zum Lagerkonzept beantwortet werden, um mögliche sicherheitstechnische Risiken auszuschliessen. KKG und swissnuclear raten, die Entscheidkompetenz zu einer allfälligen Einstellung von Untersuchungen in einem Standortgebiet aufzuzeigen.
Die Kantone SH und TG, zahlreiche Gemeinden, Organisationen124 und mehrere Einzelpersonen sehen in Etappe 3 nach der Auswahl des Standorts für die Vorbereitung des RBG eine längere Zeit der Ungewissheit und erachten dies als problematisch. Dies deshalb, weil das RBG erst rund drei Jahre später eingereicht und in den darauffolgenden Jahren überprüft wird, bis danach wieder eine öffentliche Vernehmlassung zur Etappe 3 stattfindet. Es wird befürchtet, dass die Ungewissheit negative wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen nach sich zieht. Gefordert werden deshalb eine nachvollziehbare inhaltliche Begründung zur Standortwahl, mit der sich die betroffenen Regionen und Kantone auseinan-
123 Andelfingen, Benken ZH, Beringen, Birmenstorf, Bottstein, Bözberg, Bözen, Buchberg, Dörflingen, Döttingen, Effingen, Elfingen, Feuerthalen, Gailingen am Hochrhein, Hallau, Hausen AG, Henggart, Mönthal, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Oeschgen, Remigen, Rheinau, Riniken, Rüdlingen, Rüfenacht, Schlatt TG, Stadt Schaffhausen, Thalheim an der Thur, Thayngen, Truttikon, Veltheim, Villigen, Villnachern; GLP SH, Grüne AG, Grüne SH, Grüne Weinland, FDP Neuhausen, SP Neuhausen; KPgT, SSV, VPOD SH.
124 Andelfingen, Benken ZH, Beringen, Buchberg, Dachsen, Diessenhofen, Dörflingen, Feuerthalen, Gailingen am Hochrhein, Hallau, Henggart, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Rheinau, Rüdlingen, Stadt Schaffhausen, Schlatt TG, Thalheim an der Thur, Thayngen, Truttikon; FDP Schweiz, FDP ZH, FDP Neuhausen, GLP SH, Grüne SH, Grüne Weinland, SP Schweiz, SP Neuhausen; AVES, EFNWCH, KPgT, SSV, VPOD SH.