Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten
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Sachplan geologische Tiefenlager
dersetzen können sowie die Möglichkeit zu einem Einbezug und zu einer Stellungnahme. Weitere Gemeinden, Organisationen125 und Einzelpersonen betonen den Wunsch nach einem Bericht, welcher insbesondere die Standortwahl verständlich und nachvollziehbar begründet. Konkret fordert der Kanton SH Auflagen bezüglich der von der Nagra mit der provisorischen Standortwahl zu liefernden Unterlagen: Alle Unterlagen zur Dokumentation und Herleitung der provisorischen Standortwahl müssten gleichzeitig mit der Bekanntgabe publiziert werden. Der Kanton SH und die SVP Schweiz fordern, dass alle Unterlagen, welche die provisorische Standortwahl der Nagra dokumentieren, bei der Bekanntgabe des Standorts publiziert werden und sich die betroffenen Kantone und Regionen bzw. die betroffenen Akteurinnen und Akteure vor dem Einreichen des RBG dazu äussern und so allfällige Lücken aufdecken können. Die grenznahen Landkreise verlangen ebenfalls eine Offenlegung der Dokumente und eine öffentliche Diskussion. Zahlreiche Gemeinden126, Grüne SH, Grüne Weinland und zahlreiche Einzelpersonen fordern, dies im Ergebnisbericht festzulegen. Zudem seien die Entscheidungskriterien vorab klar zu kommunizieren.
Aus Sicht des Kantons TG sollte der Bundesrat zuerst den Standortentscheid fällen und erst danach die Rahmenbewilligung erteilen. KKG und swissnuclear fordern, dass keine zusätzliche, vierte Etappe eingeführt wird, indem die Standortwahl bereits bei deren Bekanntgabe zu überprüfen ist.
Der Kanton AG fordert, dass bereits in den Arbeiten vor Auswahl des Standorts für die Vorbereitung des RBG der Standortkanton und seine Interessen bei sämtlichen Überlegungen im Zusammenhang mit der OFI, wie Arealen von NZA, Bauinstallationsplätzen, Erschliessungen sowie Depots und Deponien frühzeitig einbezogen werden. Zwei Einzelpersonen verlangen, dass die Resultate der geologischen Untersuchungen zum Zeitpunkt der Standortwahl für ein RBG nicht nur der Nagra intern zugänglich sein dürften. Die grenznahen Landkreise fordern, dass die Datengrundlage für die Standortwahl der Nagra nicht nur in Fachgremien, sondern auch in der Öffentlichkeit zu diskutieren sei und zwar bevor das RBG ausgearbeitet werde.
Die vertieften erdwissenschaftlichen Untersuchungen zur Standortwahl seien transparent und nach höchsten wissenschaftlichen und technischen Kriterien durchzuführen. Zahlreiche Gemeinden, Organisationen127 und Einzelpersonen verweisen dazu auf die entsprechenden Empfehlungen aus dem Bericht der RK ZNO sowie in der Stellungnahme der KNS.
ContrAtom sieht in der Formulierung des Leitsatzes c (ENSI G03) bzgl. grenzüberschreitender Umweltbeeinträchtigungen bzw. dessen Wiedergabe im Ergebnisbericht unter 2.5 eine potenzielle Schlechterstellung im Schutz der Schweizer Bevölkerung gegenüber jener im grenznahen Ausland.
Würdigung
Um das Ziel des Standortvergleiches in Etappe 3 zu erreichen, wird die Nagra die verbliebenen Standorte vertieft erwissenschaftlich untersuchen (u. a. mit Tiefbohrungen) um sie miteinander vergleichen zu
125 Adlikon, Flaach, Flurlingen, Hallau, Henggart, Humlikon, Kleinandelfingen, Laufen-Uhwiesen, Unterstammheim, Waltalingen; CVP AG, CVP Bezirk Laufenburg, EVP ZH, FDP AG, FDP Neuhausen, JCVP AG; AGV, GPV ZH, GPVA, HEV AG, Forum VERA Schweiz, KKG, swissnuclear.
126 Andelfingen, Benken ZH, Dachsen, Diessenhofen, Feuerthalen, Gailingen am Hochrhein, Henggart, Rheinau, Schlatt TG, Thalheim an der Thur, Truttikon.
127 Benken ZH, Beringen, Buchberg, Diessenhofen, Dörflingen, Feuerthalen, Hallau, Henggart, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Rheinau, Rüdlingen, Schlatt TG, Stadt Schaffhausen, Thalheim an der Thur, Thayngen, Truttikon; GLP SH, FDP Neuhausen, JUSO SH, SP Neuhausen; KPgT, SSV, VPOD SH.