Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

mangelhaft, unzulänglich und falsch. So seien hinsichtlich der Auswirkungen auf die Landwirtschaft die Schätzungen für monetäre Einbussen zu tief angesetzt. Die SÖW müsse öffentlich zurückgezogen und die Fragestellung der möglichen Auswirkungen eines gTL auf die Standortregion neu untersucht werden. Dabei dürfe nicht nur der Ist-Zustand als Referenz gelten. Zusätzlich müssten mögliche Auswirkungen auf künftige Entwicklungen in Szenario-Überlegungen untersucht werden. Eine Einzelperson fordert Szenarien für die Marktentwicklung. Eine andere Einzelperson erachtet jedoch Aussagen zur Entwicklung von Gesellschaft und Wirtschaft auf mehrere Jahrzehnte hinaus als zu unsicher.

Gemäss zwei Einzelpersonen vernachlässige bzw. verharmlose die SÖW einen möglichen atomaren Unfall in unverantwortlicher Weise. Es werde der Eindruck erweckt, die Auswirkungen einer Waldrodung seien schlimmer als die atomaren Risiken bei der Umverpackung von HAA. Solches widerspreche dem eigenen Anspruch des Sicherheitsprimats. Eine realistischere und ehrlichere Neubewertung sei nötig.

Zahlreiche Gemeinden und Organisationen135 weisen darauf hin, die SÖW könne keine Entscheidungsgrundlage für eine Standortregion bzw. für konkrete Standorte sein.

Würdigung

Die SÖW war eine einmalig durchgeführte grosse Untersuchung, für die keine Wiederholung oder Nachführung vorgesehen ist. Viele der nun auch in der Vernehmlassung geäusserten kritischen Rückmeldungen und Ergänzungswünsche zur SÖW der Kantone und Regionen konnten und können aber im Rahmen der sogenannten «Zusatzfragen», der GES der Kantone und in den Konzepten für das Monitoring und die VU behandelt und aufgenommen werden. Die SÖW wurde in allen Standortregionen nach der gleichen Methodik durchgeführt: vierzig Indikatoren wurden zur Bewertung von sechs Oberzielen aggregiert. Diese Methodik wurde noch vor der Gründung der RK erarbeitet und vom Bundesrat als Teil der Ergebnisse von Etappe 1 verabschiedet. Die Regionen konnten also hierbei tatsächlich nur in beschränktem Rahmen mitwirken.

Ein wichtiges Teilziel der SÖW – der Vergleich verschiedener möglicher OFA-Standortareale innerhalb einer Region – kam letztlich nur in NL zum Tragen. In den übrigen fünf Regionen war jeweils nur ein Areal Gegenstand der SÖW.

3.4.7 Auswirkungen auf Image, regionale Wirtschaft und Immobilienmarkt

Mehrere Gemeinden und Organisationen136 sowie zahlreiche Einzelpersonen befürchten eine Stigmatisierung der Tourismusregionen am Hochrhein, im Südschwarzwald und am Bodensee und damit eine Gefährdung der Tourismuswirtschaft. Lauchringen und die Kreisstadt Waldshut-Tiengen ergänzen, diese hätten bereits heute mit den bestehenden kerntechnischen Anlagen auf Schweizer Seite zu kämpfen. Drei Einzelpersonen erwähnen diesbezüglich das Weinland und die Tourismusmagnete Rheinfall und Rheinau. Die Stigmatisierung einer Region als «radioaktiv» oder «gefährlich» müsse vermieden werden. Ein Imageschaden umfasse auch die Attraktivität für entsprechende Fachkräfte (Albbruck, Stadt Laufenburg (Baden)). Eine spezifische Betrachtung verdiene der Gesundheitstourismus (Stadt Bad Säckingen, zwei Einzelpersonen). Mögliche Imageschäden müssten bereits jetzt mit geeigneten Massnahmen verhindert und im Verlaufe der weiteren Prozesse bzw. im Sachplan berücksichtigt werden (Kanton TG, zwei Einzelpersonen). Schädlich sei insbesondere eine sichtbare OFA (Einzelperson). Bereits die laufende Diskussion bedeute eine Beeinträchtigung für die Vermarktung als Region mit einer

135 Eglisau, Ehrendingen, Fisibach, Freienwil, Hochfelden, Höri, Koblenz, Lengnau AG, Leuggern, Mellikon, Niederhasli, Oberweningen, Rümikon, Schneisingen, Stadel; LoTi, Pro Ehrendingen, PZU, ZurzibietRegio.

136 Albbruck, Dogern, Hohentengen, Küssaberg, Murg (D), Stadt Laufenburg (Baden); ÖDP Waldshut; Schwarzwaldverein Laufenburg.