Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/88: Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) · 128 Seiten
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Abs. 8 Bst. c: Neben dem Katastropheneinsatz auch die Notlage erwähnen.
Centre Patronal
Die Verkürzung der Dienstpflichtdauer bringt Vorteile für die Arbeitgeber mit sich. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die benötigten Bestände in den Zivilschutzorganisationen nicht gefährdet werden. Die vorgesehene Zurverfügungstellung von Schutzdienstpflichtigen für den Bund gemäss Art. 35 Abs. 4 könnte zu einer Verringerung der Anzahl Spezialisten in den regionalen Organisationen führen. Daher wäre eine längere Dienstpflichtdauer für solche Spezialisten vorstellbar.
Chance Schweiz
Angesichts der sinkenden Rekrutierungszahlen für den Zivilschutz und des zusätzlichen Bedarfs für den Sanitätsdienst geht die vorgesehene Herabsetzung der Dienstpflichtdauer zu weit. Es besteht keine zwingende Notwendigkeit, diese der Armee anzugleichen. Die politische "Grosswetterlage" duldet kaum, dass der Zivilschutz massiv geschwächt wird.
Gruppe GIARDINO für eine starke Miliz-Armee
Abs. 1 und 2: Die Schutzdienstpflicht ist bis zum Ende des Jahres, in dem die Pflichtigen 40 Jahre alt werden, zu erfüllen. Sie soll 16 Jahre dauern und spätestens mit 23 beginnen.
Abs. 5 und 6 sind ersatzlos zu streichen.
Art. 31 Erfüllung der Dienstpflicht ohne Unterbrechung (Durchdiener)
Kanton BE
Der Text zu Abs. 1 im erläuternden Bericht ist neu zu formulieren: "Für spezialisierte Aufgaben des Zivilschutzes sollen die Kantone neu die Möglichkeit erhalten, sogenannte Durchdiener einzusetzen. Diese Schutzdienstpflichtigen leisten ihren Dienst an einem Stück. […]". Es ist zu prüfen, ob es auch Durchdiener eine Kaderfunktion übernehmen können. Im erläuternden Bericht ist zu beschreiben, wie die Anrechnung der Diensttage erfolgt. Insbesondere ist zu regeln, ob Samstage, Sonntage, Feiertage und Urlaubstage als Diensttage angerechnet werden, ob Durchdiener Anrecht auf eine Unterbrechung der Dienstleistung ("Ferien") haben und ob diese als Diensttage angerechnet werden kann. Weiter ist die Höhe des Soldes zu regeln.
Kanton FR
Abs. 2 anpassen: "Les personnes en service long effectuent le solde de leurs jours de service immédiatement après leur dernière formation."
Abs. 3 anpassen: "Le Conseil fédéral règle les modalités en collaboration avec les cantons […]." Es muss möglich sein, einen Durchdienerdienst als Kaderangehöriger zu leisten. Die Kantone, welche die Dienste für Durchdiener organisieren, müssen bei der Regelung der betreffenden Modalitäten angehört werden.
Kanton GE
Es wird zwar festgehalten, dass kein Rechtsanspruch darauf besteht, die Dienstpflicht als Durchdiener zu erfüllen. Doch das Gesetz sieht diese Art der Erfüllung der Dienstpflicht vor, so dass die Kantone entsprechende organisatorische Massnahmen treffen müssen. Deshalb muss präzisiert werden, dass bei der Prüfung eines Antrags auf Erfüllung der Dienstpflicht als Durchdiener der Bedarf der Kantone massgebend ist.
Kanton LU
In der Verordnung ist insbesondere zu beschreiben, wie die Anrechnung der Diensttage