Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/89: Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe · 42 Seiten

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Die Sensibilisierungskampagnen für Vorläuferstoffe zeigen Wirkung, da Wirtschaftsteilnehmer häufiger Meldungen absetzen. Die relativ hohe Anzahl und Frequenz der verdächtigen Meldungen ermöglichen eine gute Triage und Bewertung durch die Einsatzzentrale (Receive Unit). Eine ähnliche Häufigkeit von Meldungen ist in der Schweiz vermutlich nicht zu erwarten. Die Reglementierung von Vorläuferstoffen ist für das Vereinigte Königreich ein wertvoller Baustein seiner Anti-Terror-Strategie.

1.4.2.4 Deutschland

Deutschland hatte bereits vor Inkrafttreten der AVO eine nationale Regelung welche auch die Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe einschloss. Gemäss dieser Chemikalienverbotsverordnung müssen Transaktionen bei der Abgabe registriert werden. Anfangs 2017 wurden die Abgabe einiger Vorläuferstoffe in bestimmten Konzentrationen an Privatpersonen gänzlich verboten. In Deutschland werden Meldungen von verdächtigen Transaktionen von den 16 Landeskriminalämtern entgegengenommen. Die zuständige Behörde ist im Innenministerium angesiedelt.

1.4.2.5 Italien

Italien hat sich für ein generelles Verbot von Vorläuferstoffen nach Artikel 4 Absatz 1 der AVO entschieden. Die Umsetzung erfolgte durch ein Gesetzesdekret16 welches eine Ergänzung der Artikel 678 und 679 des italienischen Strafgesetzbuchs vornimmt. Die AVO wurde dadurch am 20.2.2015 implementiert. Sowohl zuständige Behörde (Verwaltungspolizei, Bereich Waffen und Explosivstoffe) als auch Meldestelle (Kriminalpolizei) wurden in Innenministerium angesiedelt. Es besteht die Möglichkeit verdächtige Transaktionen per Telefon oder Email zu melden. Um die betroffenen Personen und Unternehmen von der Meldepflicht zu unterrichten, wurden die Flugblätter und Poster des Projekts SoS-HRC17 verwendet.

1.4.2.6 Frankreich

Frankreich kennt seit September 2017 ein System analog zu jenem in Österreich. Gewisse Vorläuferstoffe können über ein Registrierungssystem an Privatpersonen abgegeben werden, während für andere Vorläuferstoffe ein Abgabeverbot an Privatpersonen gilt.

16 Decreto Legge 18 febbraio 2015 n. 7, Art. 3

17 Security of Sales – High Risk Chemicals ist ein EU-Projekt, welches sich mit der Ausarbeitung von Informationsmaterial für betroffenen Wirtschaftszweige befasste (Poster, Flugblätter, Videos, Best Practice Dokumente usw.).