Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/89: Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe · 42 Seiten

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3 Auswirkungen

3.1 Auswirkungen auf den Bund34

3.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Umsetzung und den Vollzug der Vorlage werden auf rund 2 Mio. CHF pro Jahr geschätzt. Diese Kosten umfassen Personalkosten (1.2 Mio. CHF), den Betrieb des Informationssystems (0.5 Mio. CHF) sowie Spesen und weitere Aufwände (0.3 Mio. CHF).

Die anbegehrten Personalressourcen sind namentlich für die Bearbeitung von Gesuchen um Erteilung von Erwerbsbewilligungen, für die Bearbeitung von Verdachtsmeldungen (inkl. Ermittlungen) und für die Strafverfolgung durch fedpol bei Zuwiderhandlungen gegen die neuen Strafbestimmungen (Verwaltungsstrafrecht) notwendig.

3.1.2 Personelle Auswirkungen

Der Personalbedarf für den Betrieb ab Inkrafttreten der Vorlage wird provisorisch auf bis zu 700 Stellenprozente geschätzt.

3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Fedpol kann die Kantone damit beauftragen, die Kontrollen bei den Verkaufsstellen durchzuführen.

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft35

3.3.1 Verwendung der betroffenen Substanzen

Die nachfolgende Liste weist die häufigsten Verwendungszwecke der Vorläuferstoffe (Stoffe gemäss Anhang I AVO sowie Ammoniumnitrat) gemäss Produktregister des BAG aus:

Wasserstoffperoxid

Biozidprodukte, Wasch- und Reinigungsmittel, Waschhilfsstoffe, Oxidationsmittel, Bleichmittel

34 Die Angaben entsprechen der Ressourcenabschätzung (Betriebsphase) gemäss Bericht „Reglementierung von Vorläuferstoffen für Explosivstoffe“ des EJPD, der vom Bundesrat am 9. Dezember 2016 zur Kenntnis genommen wurde.

35 Die Angaben stammen aus dem Bericht „Reglementierung von Vorläuferstoffen für Explosivstoffe“ des EJPD, der vom Bundesrat am 9. Dezember 2016 zur Kenntnis genommen wurde.