Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/89: Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe · 42 Seiten

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4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates

4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die vorliegende Gesetzesvorlage ist nicht Teil der Legislaturplanung des Bundesrats. Das EJPD wurde vom Bundesrat am 9. Dezember 2016 beauftragt, ihm bis Ende 2017 eine Vernehmlassungsvorlage zu einem Gesetz über die Reglementierung von Vorläuferstoffen zu unterbreiten. Es entspricht einem Jahresziel des EJPD, die Vernehmlassung noch in diesem Jahr zu eröffnen.

4.2 Verhältnis zu Strategien des Bundesrates

Mit der vom Bundesrat am 18. September 2015 beschlossenen Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung36 sollen Anschläge in der Schweiz, der Export von Terrorismus aus der Schweiz und die Nutzung der Schweiz als Unterstützungsbasis für den Terrorismus verhindert werden. Die Strategie umfasst den gesamten Prozess von der Radikalisierung einer Person über deren Verurteilung und Bestrafung bis hin zur Reintegration in die Gesellschaft. Eine Analyse der bestehenden Instrumente wurde durchgeführt und zu schliessende Lücken wurden identifiziert. Diese sollen nun durch diverse Massnahmen geschlossen werden. Die Vorlage für ein Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) zielt darauf ab, die bestehenden Instrumente der Polizei ausserhalb der Strafverfahren zu stärken. Das PMT stellt eine Ergänzung zum Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP) und zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen des Strafgesetzbuches37 dar. Die vorliegende Vorlage zur Regelung der Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe setzt die Strategie zur Terrorismusbekämpfung um, indem sie einen Beitrag zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der Schweiz leistet und verhindert, dass die Schweiz als Logistikbasis für terroristische Anschläge genutzt wird.

5 Rechtliche Aspekte

5.1 Verfassungsmässigkeit

Für die Reglementierung von Vorläuferstoffen für explosionsfähige Stoffe existiert keine explizite Verfassungsgrundlage. Die Legitimation ergibt sich jedoch aus Artikel 95 Abs. 1 BV, wonach der Bund Vorschriften über die Ausübung der privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit erlassen kann, sowie aus der inhärenten Bundeskompetenz zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit. Dies erlaubt eine Marktkontrolle der Vorläuferstoffe und Massnahmen zur Verhinderung von terroristischen Handlungen.

36 BBl 2015 7487

37 vgl. Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates vom 21. Juni 2017 zur Verhütung des Terrorismus.