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Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten

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Direktzahlungsverordnung

Der Beitrag ist befristet und wird bis 2021 ausgerichtet.

Nach Ablauf der Förderfrist des Ressourceneffizienzbeitrags für die Phasenfütterung der Schweine wird die stickstoffreduzierte Phasenfütterung für die Tierkategorie der Mastschweine in den ÖLN aufgenommen. Dabei soll auf die unterschiedlichen Anforderungen bei den Biomastschweinen Rücksicht genommen werden, indem für diese höhere Minimalwerte beim Rohproteingehalt festgelegt werden. Die Aufnahme der Massnahme in den ÖLN soll dazu führen, dass sich die Entwicklung bei Fütterung und Zucht in Richtung Senkung der Rohproteingehalte bewegt.

Artikel 82d und 82e und Anhang 6a

Das Agrarumweltmonitoring zeigt, dass auf Rebflächen grosse Mengen an Pflanzenschutzmitteln pro Flächeneinheit appliziert werden. Reben sind zudem bei der Betrachtung pro Kultur diejenige mit dem grössten Pflanzenschutzmitteleinsatz absolut. Mit einem dynamischen Anreiz über ein Punktesystem soll eine Verbesserung des Ist-Zustandes beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Rebbau erreicht werden.

Die Höhe des Beitrags bemisst sich nach einem Punktesystem, welches die möglichen Massnahmen bewertet. Die teilnehmenden Betriebe müssen sich auf eine beschränkte Auswahl an Insektiziden und Akariziden beschränken. Halten sie diese Grundvoraussetzung ein, können sie am Programm teilnehmen. Das Punktesystem honoriert Massnahmen zur Reduktion des Herbizid- und Fungizideinsatzes. Zudem wird die eingesetzte Kupfermenge limitiert. Wird auf Rebflächen in Hanglagen auf Herbizide verzichtet oder auf Fungizide bei pilzresistenten Sorten, wird dies besonders honoriert.

Die für den Beitrag zulässigen Pflanzenschutzmittel werden in einer Positivliste „Pflanzenschutzmittel für den Rebbau 2018“ durch Agroscope jährlich aktualisiert. Im ersten Jahr entsprechen die vorgesehenen Fungizide denjenigen, die im Biorebbau zugelassen sind, erweitert mit den Produkten auf Basis von Phosphonat. Im Rahmen der Arbeiten zum Aktionsplan PSM wird zurzeit eine Liste von Pflanzenschutzmitteln mit einem hohen Risikopotential erstellt. Basierend auf diesen Arbeiten kann zeitnah und flexibel die Positivliste an die Resultate zum Aktionsplan Pflanzenschutz angepasst werden.

Neu an diesem Programm ist die Einbindung des Branchenverbandes (Vitiswiss) in die Mitverantwortung zur Erreichung der vorgegeben Ziele. Die Branche soll dafür sorgen, dass sich ihre Mitglieder an der Massnahme beteiligen und die Produktionsmethoden mit reduziertem Pflanzenschutzmitteleinsatz laufend verbessert werden. Mit dieser Verknüpfung einer gesamtschweizerischen Zielsetzung und eines Bonus für die Bewirtschaftenden soll die Branche motiviert und das Interesse an der Zielerreichung verstärkt werden.

Der Beitrag wird zeitlich limitiert. Eine Weiterentwicklung mit der Agrarpolitik 22+ ist vorgesehen.

Artikel 82f und 82g und Anhang 6b

Im Zuckerrübenanbau bestehen Reduktionspotenziale beim Herbizid-, Fungizid- und Insektizideinsatz. Das Punktesystem soll für die interessierten landwirtschaftlichen Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter Anreize schaffen, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Zuckerrübenanbau zu reduzieren.

Die Höhe des Beitrags bestimmt sich aus den gewählten Massnahmen und der erreichten Punktezahl. Das Punktesystem honoriert Massnahmen zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln.

Im Bereich Herbizid gibt es zwei Massnahmen, die Reduktion durch Bandspritzung und der Totalverzicht. Weitere Punkte gibt es für den Verzicht oder die Reduktion von Fungiziden und Insektiziden.

Die Begriffe stützen sich auf diejenigen des BLW-Pflanzenschutzverzeichnisses. Mit Insektiziden sind die gespritzten Produkte und die Granulate bzw. Köder gemeint, aber nicht die Beizung des Saatguts.

Das System ist entwicklungsfähig und wird gemäss den Ergebnissen, die in den verschiedenen Etappen erreicht werden, angepasst. Auch bei diesem neuen Beitrag ist der Einbezug der Branche

(Schweizerischer Verband der Zuckerrübenpflanzer) relevant. Wie beim Beitrag für die Pflanzenschutzmittelreduktion auf Rebflächen werden Flächenziele festgelegt. Die Branche kann aktiv an der Erreichung dieser Ziele teilnehmen. Werden die Ziele erreicht, wird den beteiligten Betrieben ein Bonus von 10 % des Beitrages ausbezahlt.