Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/91: Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG) · 76 Seiten

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Schliesslich unterscheidet sich der vorliegende Vorentwurf auch im Bereich Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring von der europäischen und internationalen Regelung. Abgesehen von Andorra und Monaco sind diesbezüglich die Einschränkungen in der Schweiz die schwächsten in Europa. Dies betrifft zum Beispiel das Sponsoring für nationale Veranstaltungen sowie Einschränkungen bezüglich der Plakatwerbung im öffentlichen Raum, der Werbung in Verkaufsstellen, Kinos oder auf Gebrauchsartikeln.

1.6.3 Internationales Recht: WHO-Tabakkonvention

Das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs73 (FCTC) ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der unter der Federführung der Weltgesundheitsorganisation ausgehandelt wurde. Das Übereinkommen wurde am 21. Mai 2003 von der Weltgesundheitsversammlung verabschiedet und ist seit 27. Februar 2005 in Kraft. In der Geschichte der Vereinten Nationen hat es sich zu einem der Verträge entwickelt, dem die Staaten am raschesten und breitesten beigetreten sind. Unterdessen gehören ihm 180 Vertragsparteien74 an, einschliesslich der Europäischen Union.

Die Schweiz hat das FCTC am 25. Juni 2004 unterzeichnet und damit die Bereitschaft des Bundesrates zum Ausdruck gebracht, dem Übereinkommen beizutreten. Einige Mindestvorgaben des FCTC im Bereich Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring sind im VE-TabPG nicht enthalten. Der vorliegende Vorentwurf ist deshalb trotz des Abgabeverbots von Tabakprodukten an Minderjährige nicht mit den Anforderungen aus dem Übereinkommen vereinbar. Insbesondere sieht er folgende Mindestanforderungen gemäss Artikel 13 Absatz 4 des FCTC nicht vor:

– die Pflicht zur Bekanntgabe der Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring seitens der Tabakindustrie;

– Einschränkungen der Werbung, der Verkaufsförderung und des Sponsorings in Printmedien;

– Einschränkungen des Sponsorings von internationalen Veranstaltungen und von deren Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Der Bundesrat wird die Voraussetzungen für die Ratifizierung des FTCT, die weiterhin zu seinen Zielen im Rahmen der Umsetzung der Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten gehört, nach der Verabschiedung des TabPG neu beurteilen.

Das FCTC wurde erarbeitet, nachdem Krankheiten und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Tabakkonsum weltweit stark zugenommen hatten. Dieser Konsum wird durch eine Reihe komplexer Faktoren gefördert, die grenzüberschreitende Auswirkungen haben, vor allem durch die Liberalisierung des Warenverkehrs. Weitere Faktoren wie die länderübergreifenden Aktivitäten im Bereich Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring sowie der internationale Verkehr von geschmuggelten oder gefälschten Zigaretten tragen ebenfalls zur explosiven Zunahme des Tabakkonsums bei.

73 Framework Convention on Tobacco Control, FCTC. Abrufbar unter: www.who.int/fctc

74 Stand am 1.7.2017.