Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/13: Pa.Iv. 13.478 «Einführung einer Adoptionsentschädigung» · 16 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht
5.3 Aufteilung des Urlaubs (und Entschädigung), Vollzeiturlaub und Beschäftigungsreduktion
Kantone
BE unterstützt die Aufteilungsmöglichkeit und die flexible Inanspruchnahme explizit. Auch ZH begrüsst es ausdrücklich, dass mit den Wahlmöglichkeiten bezüglich Aufteilung, Unterbruch und Reduktion den verschiedenen Familienmodellen Rechnung getragen werde. AR und BL begrüssen aus gleichstellungspolitischer Sicht, dass die Adoptiveltern den Bezug der Entschädigung frei wählen können und die Möglichkeit erhalten, den Anspruch unter beiden Elternteilen aufzuteilen. SO befürwortet die Gleichbehandlung der Eltern und eine Flexibilisierung der Betreuungsaufgabe der Kinder nach erfolgter Adoption. Auch BS begrüsst die Aufteilungsmöglichkeit, möchte aber einen gleichzeitigen Bezug ebenfalls ermöglichen (gemeinsam erlebte Eingewöhnungsphase). SG macht darauf aufmerksam, dass der flexibel ausgestaltete Bezug durch die Eltern zusätzlichen Koordinationsbedarf bedingt und es auch auf die Flexibilität der Arbeitgebenden ankommt.
NE begrüsst die vorgeschlagene Flexibilität. Die freie Aufteilung des Urlaubs zwischen den Elternteilen und die Möglichkeit der teilweisen Beschäftigungsreduktion sieht NE als grossen Vorteil. Dadurch werde dem gesellschaftlichen Wandel und der Einbindung der Väter ins Familienleben Rechnung getragen. Aber diese Flexibilität ziehe auch komplexere Verwaltungsabläufe nach sich, weshalb es bei der Umsetzung klare Regeln brauche.
Dass bei einer blossen Reduktion der Urlaub nicht verlängert wird, ist gemäss SG eine gewichtige Einschränkung, die den Betroffenen bekannt sein sollte.
GE und VD weisen darauf hin, dass die Umsetzung und die Koordination für die Durchführungsorgane und die Arbeitgeber aufgrund der verschiedenen infrage kommenden Varianten komplex seien. Wegen der geringen Zahl der Anspruchsberechtigten und der auf Bundesebene vorgesehenen kurzen Entschädigungsdauer wäre es effizienter, jedem Elternteil den Urlaub zu gewähren, wie dies im Kanton Waadt für den Urlaub bei Erkrankung eines Kindes der Fall sei (VD).
Politische Parteien
Für die CVP ist es im Sinne der Gleichberechtigung in der Familie, dass die Eltern wählen können, wer den Urlaub bezieht oder ob dieser aufgeteilt werden kann. Da nach der Geburt für Mütter ein Arbeitsverbot besteht, ist es konsequent, wenn auch hier zumindest eine Reduktion des Arbeitspensums (mindestens um 20 %) erfolgen muss. Die GLP begrüsst ausdrücklich, dass die Eltern frei wählen können, wer von ihnen den Adoptionsurlaub bezieht oder sich für eine Aufteilung des Anspruchs entscheiden können. Die SP begrüsst die Möglichkeit, den Urlaub aufzuteilen.
Verbände der Wirtschaft
Der SGB schlägt vor, dass der Urlaub und die Entschädigung im Fall einer gemeinschaftlichen Adoption zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden müssen, um eine einseitige Verantwortung für die Kinderbetreuung zu vermeiden. Der Bezug des Urlaubs in Teilzeit sei sinnvoll, dürfe aber nicht zu einer Reduktion des Anspruchs führen bzw. die Anspruchsdauer müsse entsprechend verlängert werden.
Travail.Suisse schlägt ein präzises Verteilmodell für einen zwölfwöchigen Adoptionsurlaub vor: vier Wochen spezifisch für jeden Elternteil (ansonsten ist der Urlaub hinfällig) und vier Wochen Urlaub, den die Eltern nach Belieben unter sich aufteilen können.