Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/13: Pa.Iv. 13.478 «Einführung einer Adoptionsentschädigung» · 16 Seiten
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SG erachtet den zweiwöchigen Urlaub als eine Art Dank für das Engagement der Adoptiveltern nicht als unverhältnismässig lang, gibt aber zu bedenken, dass die Modalitäten beim Bezug und die mögliche Aufteilung unter den Eltern einige Flexibilität der Arbeitgebenden voraussetzt, damit sich die Absicht erfolgreich umsetzen lässt.
Politische Parteien
Die CVP weist daraufhin, dass der Vorschlag von NR Romano noch 12 Wochen umfasste; die aktuelle fast schon bescheidene Vorlage sei pragmatisch und verursache bei grosser Wirkung für die Familien nur geringfügige Kosten.
Für die GPS ist ein zweiwöchiger Urlaub viel zu kurz. Es brauche eine ähnliche Urlaubsdauer wie beim Mutterschaftsurlaub, vor allem bei der Adoption eines Kindes unter vier Jahren. Auch wenn der Mutterschaftsurlaub ein deutlich anderes Ziel verfolge (Schutz der Gesundheit von jungen Müttern), seien die Herausforderungen von leiblichen und Adoptiveltern die gleichen. Deshalb müssten sie auch die gleichen Rechte haben.
Auch nach Meinung der SP ist die Dauer des Adoptionsurlaubs zu kurz. Sie schlägt vor, den Urlaub von zwei auf vierzehn Wochen zu verlängern (analog zum Mutterschaftsurlaub) und für jeden Ehepartner sieben Wochen vorzusehen. Der SP zufolge ist es wichtig, dass Eltern und Kind genügend Zeit haben, um eine Beziehung aufzubauen.
Verbände der Wirtschaft
Für den SGB sind die vorgeschlagenen 2 Wochen für den Beziehungsaufbau bei weitem nicht ausreichend; seiner Ansicht nach sollte der Urlaub 14 Wochen betragen.
Auch Travail.Suisse erachtet den Adoptionsurlaub als zu kurz; zwölf Wochen (84 Tage)
seien angemessen.
Durchführungsstellen, Organisationen und interessierte Kreise
Für PACH genügt der vorgesehene Adoptionsurlaub von zwei Wochen bei weitem nicht, um den gewünschten Bindungsaufbau zwischen dem Adoptivkind und seinen Adoptiveltern zu unterstützen. Aus diesen Gründen fordert PACH analog zum Mutterschaftsurlaub einen Adoptionsurlaub von mindestens 14 Wochen, welcher zwischen den Elternteilen frei aufgeteilt werden kann. PACH schlägt vor, dass auch ein gleichzeitiger Bezug des 14-wöchigen Urlaubs ermöglicht wird (d.h. gleichzeitiger Bezug von je 7 Wochen). Ist bei einer gemeinschaftlichen Adoption jedoch nur ein Elternteil erwerbstätig, dann besteht lediglich ein Anspruch auf 7 Wochen Adoptionsurlaub, die Frage nach einer Aufteilung stellt sich in diesem Fall nicht.
Im Vergleich zum 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub, der auch noch der Erholung der Mutter dient (8 Wochen Arbeitsverbot!), hält Pro Familia Schweiz bei Adoptionen 6 Wochen (14 minus 8) für angemessen. Ihrer Ansicht nach sollte der Urlaub nicht am Stück genommen werden müssen.
Für die EKKF ist ein zweiwöchiger Adoptionsurlaub zu kurz. Sie legt sich nicht auf eine bestimmte Dauer fest, vertritt aber den Standpunkt, dass der Urlaub Eltern und Kind erlauben müsse, sich an das neue gemeinsame Leben zu gewöhnen und seinen Platz in der Familie zu finden.
Der VZBA schlägt vor, im OR einen 4-wöchigen Urlaub zu verankern; in 2 Wochen lasse sich ein Beziehungsaufbau zu einem allenfalls traumatisierten Kind nicht bewerkstelligen.
Für Kinderschutz Schweiz ist die Beschränkung auf 2 Wochen zu kurz; dies erlaube keinen Aufbau von tragfähigen Bindungen und werde der hohen Bedeutung des Kindeswohls im Adoptionsrecht nicht gerecht. Der Anspruch auf Entschädigung im Adoptionsurlaub soll auf 14 Wochen erweitert werden.