Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/13: Pa.Iv. 13.478 «Einführung einer Adoptionsentschädigung» · 16 Seiten
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Die Stellungnahmen sind im Internet aufgeschaltet unter Abgeschlossene Vernehmlassungen.
4. Ergebnisse der Vernehmlassung (Überblick)
Rund zwei Drittel der Kantone äusserten sich grundsätzlich positiv; sie würden aber mehrheitlich eine grosszügigere Lösung anstreben. Von einigen werden Bedenken bezüglich des Verwaltungsaufwands geäussert. 7 Kantone lehnen das Vorhaben ab oder äussern sich kritisch bis ablehnend. Von den 7 Parteien, die sich vernehmen liessen, unterstützen die CVP, die EVP und GLP die Vorlage. Die SP und die GPS möchten eine grosszügigere Lösung. FDP und SVP lehnen das Vorhaben klar ab. Von den 4 Verbänden, die Stellung genommen haben, begrüssen der SGB und Travail.Suisse das Projekt als Schritt in die richtige Richtung, während der SGV und das cp den Vorschlag vehement ablehnen. In den Stellungnahmen aus dem Kreis der interessierten Organisationen wird ein entschädigter Adoptionsurlaub durchwegs positiv aufgenommen, jedoch der konkrete Vorschlag als ungenügend beurteilt. Die KKAK regt Vereinfachungen an.
Kantone
TG, SH, AR, AI und UR stimmen dem Vorentwurf gesamthaft zu. Sie weisen darauf hin,
dass die moderat ausgestaltete Adoptionsentschädigung aus gesellschafts- und familienpolitischer Perspektive eine richtige Investition darstelle, sachgerecht und finanziell vertretbar sei. Damit werde die Gleichberechtigung einer Adoption mit dem durch die Geburt entstandenen Kindsverhältnis anerkannt.
Eine Mehrheit der Kantone (ZH, BE, TI, VS, JU, GE, VD, SO, GR, SG, BS, NE, BL) begrüsst im Grundsatz die Einführung eines über die EO entschädigten Adoptionsurlaubs. Damit werde eine wichtige gesellschafts- und familienpolitische Lücke geschlossen. Einige würden allerdings weiter gehen, insbesondere die Altersgrenze für das Adoptivkind höher als 4-jährig ansetzen (vgl. Ziff. 5.1) oder eine längere entschädigte Urlaubsdauer zugestehen (vgl. Ziff. 5.2). Mehrfach weisen sie darauf hin, dass sie bezüglich der Administration zu hohe Kosten für die Ausgleichskassen erwarten und wünschen eine einfachere Lösung (vgl. Ziff. 5.5. und 5.6).
ZG, LU, AG, SZ und OW lehnen die Einführung einer Adoptionsentschädigung auf Bundesebene ab; GL und FR äussern sich kritisch bis tendenziell ablehnend. Als Gründe für die Ablehnung werden genannt: Sozialversicherungspolitisch unnötig (kein soziales Risiko), eigenverantwortlicher Entscheid, trotz der geringen finanziellen Belastung für die EO relativ grosser administrativer Aufwand, welcher mit der Durchführung dieses Urlaubs einhergeht (vgl. Ziff. 5.6). Für ZG wäre der Urlaub für den Adoptivvater zudem eine Benachteiligung des biologischen Vaters, der zu keinem bezahlten Vaterschaftsurlaub berechtigt ist. OW verweist auf die Planbarkeit einer Adoption, was Abmachungen (z.B. unbezahlter Urlaub) mit dem Arbeitgeber zulasse, und dass die Kantone schon heute Entschädigungen im Zusammenhang mit einer Adoption anbieten können bzw. Adoptionsentschädigungen könnten auch in Gesamtarbeitsverträgen geregelt werden.
Politische Parteien
Die CVP begrüsst die Einführung einer Adoptionsentschädigung. Damit werde eine Lücke in der Familienpolitik geschlossen. Sowohl die Adoption als auch der biologisch erfüllte Kinderwunsch sei ein eigenverantwortlicher Akt, der es rechtfertige, Familien mit Adoptivkindern gleichwertig zu behandeln. Zudem sei es für die EO nur eine geringe Belastung. Die EVP unterstützt die Vorlage, die sie als moderat ausgestaltet und aus familienpolitischer Sicht als absolut angebracht bezeichnet; die Kosten seien überschaubar und verkraftbar. Auch die GLP begrüsst die Vorlage, die finanziellen Auswirkungen seien moderat; mit Blick auf die vorgesehene Urlaubsdauer verzichtet sie auf weitergehende Vorgaben, obschon nach ihren