Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/13: Pa.Iv. 13.478 «Einführung einer Adoptionsentschädigung» · 16 Seiten
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Vorstellungen bei beidseitiger Erwerbstätigkeit im Grunde ein längerer Elternurlaub angezeigt wäre.
Die GPS begrüsst die Einführung einer Adoptionsentschädigung als Schritt in die richtige Richtung. Mit Blick auf das Wohlergehen des Kindes und dessen Grundrechte verlangt die GPS aber, die Rahmenbedingungen des Adoptionsurlaubs klar zu verbessern, insbesondere in Bezug auf die Dauer des Urlaubs und das Alter des Kindes (vgl. Ziff. 5.1 und 5.2). Für die SP erfüllt die Vorlage eine langjährige Forderung der Partei und leistet einen Beitrag zu einer modernen familienfreundlichen Sozialpolitik. Die SP begrüsst daher die Einführung einer Adoptionsentschädigung, die ihrer Ansicht nach eine Gleichbehandlung von leiblichen und Adoptiveltern schafft. Damit werde ein Schritt in die richtige Richtung unternommen. Jedoch sei die Vorlage minimal und unflexibel ausgestaltet, insbesondere in Bezug auf die Dauer der Ausrichtung der Adoptionsentschädigung und das Kindesalter, das zu tief angesetzt sei.
Auch beim Bezug des Adoptionsurlaubs verlangt die SP mehr Flexibilität.
Die SVP und die FDP lehnen die Einführung einer Adoptionsentschädigung klar ab. Beide Parteien verweisen auf die Kompetenz der Kantone, Adoptionsentschädigungen einzuführen, weshalb von Seiten des Bundes kein gesetzgeberischer Bedarf bestehe. Zudem handle es sich um einen eigenverantwortlichen Entscheid. Für die FDP wäre das angesichts der steigenden Sozialausgaben der letzten Jahre ein schlechtes Signal. Ein Ausbau der ohnehin bereits grosszügigen Sozialleistungen sei zu verhindern, um die Nachhaltigkeit unseres Sozialsystems zu sichern. Eine Adoption sei nicht mit einer Geburt vergleichbar, bei der es aus biologischen Gründen klar notwendig sei, die Arbeit zu unterbrechen, was bei einer Adoption nicht der Fall sei: Eine Adoptionsentschädigung lässt sich für die FDP somit nicht rechtfertigen.
Verbände der Wirtschaft
Der SGB begrüsst den vorliegenden Entwurf als ersten Schritt in die richtige Richtung; dieser greife jedoch zu kurz. Er schlägt nebst einer höheren Altersgrenze beim Adoptivkind und einer längeren Urlaubsdauer weitere Anpassungen vor (vgl. folgende Ziff.). Travail.Suisse spricht sich für die Einführung eines Adoptionsurlaubs aus, lehnt aber gewisse Punkte ab, so etwa die Entschädigungsdauer, die Begrenzung des Anspruchs auf Kinder unter vier Jahren und die Kriterien für die Aufteilung des Urlaubs unter den Eltern.
Das cp ist nicht auf die Vorlage eingetreten. Seiner Meinung nach muss jeder neue Sozialleistungsausbau angesichts der derzeit schwierigen finanzpolitischen Situation gründlich durchdacht werden. Für das cp ist eine Adoption ein eigenverantwortlicher Entscheid. Es sei daher nicht Sache des Staates, die in solchen Fällen erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen finanziell zu unterstützen. Der Bund habe demzufolge keine einheitlichen, verbindlichen Vorschriften zu erlassen. Adoptionsspezifische Regeln könnten auf kantonaler Ebene, in Arbeitsverträgen oder gesamtarbeitsvertraglich vorgesehen werden, wie dies heute bereits der Fall sei.
Der SGV ist der Meinung, dass auf die Umsetzung der Pa.Iv. 13.478 zu verzichten sei.
Adoptionsurlaube stellen aus Sicht des grössten Dachverbandes der Schweizer Wirtschaft keine sozialpolitische Notwendigkeit dar; es bestehe auch kein Schutzbedürfnis und auch kein Verfassungsauftrag.
Durchführungsstellen, Organisationen und interessierte Kreise
Der SBLV ist mit der vorgeschlagenen Einführung einer Adoptionsentschädigung einverstanden.
Die SODK begrüsst die Stossrichtung der Vorlage grundsätzlich; es sei ein Schritt in Richtung Gleichbehandlung von verschiedenen Familienformen und trage zur Chancengerechtigkeit für alle Familien und deren Kinder bei. Die Beschränkung auf Kinder von 0-4 Jahre stellen sie jedoch in Frage (vgl. Ziff. 5.1). Auch Pro Familia Schweiz begrüsst den Vorentwurf,