Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/18: Änderung der Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung) · 82 Seiten

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Vernehmlassungsbericht Revision der Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung)

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.290929 / 236.1/2017/00005

der Schaffung neuer Register geäussert, die zu einer Zunahme der Bürokratie führen könnten, als auch bezüglich der zu erwartenden Verkomplizierung der Verfahren.124

Die Teilnehmer, die sich gegen die Änderung aussprechen, halten die Beschränkung des Geheimnisschutzes auf selbstständige Anwältinnen und Anwälte für gerechtfertigt. Unternehmungsjuristinnen und -juristen sind angestellt und stehen daher gegenüber ihrem Unternehmen in einem Subordinationsverhältnis. Die Regelung könnte missbraucht werden, indem sie von Unternehmen genutzt wird, um bestimmte Tatsachen zu verbergen, und sie würde die Tätigkeit der Justiz erschweren. Ausserdem ist der Rechtsdienst eines Unternehmens nicht derart spezifische Einheit, dass sie eine Sonderbehandlung verdient, und die Schaffung einer neuen Kategorie "Unternehmungsjurist mit Anwaltspatent" zwischen Anwalt und normalem Unternehmungsjurist ist nicht angezeigt.125 Schliesslich ist der Erlass einer Gesetzesbestimmung zugunsten einiger weniger Unternehmen, die an Verfahren in den Vereinigten Staaten beteiligt sind, nach Ansicht eines Teilnehmers126 übertrieben.

4.5 Selektive Übernahme der Rechtsprechung des Bundesgerichts und Ausbau des Schlichtungsverfahrens

Die Übernahme bestimmter Entwicklungen in der Rechtsprechung und die punktuellen Anpassungen begrüssen fünf Kantone127, zwei Parteien128 und drei Organisationen129 in ihren allgemeinen Bemerkungen ausdrücklich. Dagegen sprechen sich eine Partei130 und eine Organisation131 aus.

Der Ausbau des Schlichtungsverfahrens wird in der allgemeinen Beurteilung des Vorentwurfs von drei Kantonen132 und drei Organisationen133 befürwortet. Ein Kanton134 ist dagegen. Ein Kanton135 weist auf die damit verbundenen zusätzlichen Kosten hin.

4.6 Weitere verlangte Änderungen

Zwei Kantone136, drei politische Parteien137 und neun Organisationen138 stellen in ihren allgemeinen Bemerkungen fest, dass zusätzlich zu den im Vorentwurf vorgeschlagenen Änderungen weitere Anpassungen erforderlich sind, insbesondere im Familienverfahrensrecht.139 Alle weiteren Änderungen, die von den Vernehmlassungsteilnehmern verlangt werden, sind in Ziffer 6 aufgeführt.

124 SVP

125 CP

127 AG, GE, SO, VD, ZG

127 AG, GE, SO, VD, ZG

128 FDP, SP

129 Meier, SGV, Swisscom

130 glp

131 Zürcher

132 GL, VD, ZG

133 SVC, SVFV, Swisscom

134 SO

135 JU

136 SG, ZH

137 FDP, glp, GPS

138 AG ZICC, Lenz&Staehelin, OAG, Reiser, SGHVR, SMV, Suisseculture, SVR, SVV

139 Reiser, SVR